Der LSB kann Informationen über die Hallenauslastung oder ein verändertes Nutzungsverhalten zusammenführen

30 Rechnungshof Bremen Jahresbericht 2011 - Stadt Sporthallenmanagement

· die Hallennutzung zu flexibilisieren, so dass z. B. weniger Trainingszeiten wegen Reparaturen ausfallen müssen.

Auch wenn damit wesentliche Kooperationsziele bereits erreicht wurden, sieht der Rechnungshof noch weitere Verbesserungsmöglichkeiten.

Der LSB kann Informationen über die Hallenauslastung oder ein verändertes Nutzungsverhalten zusammenführen. Bisher haben weder Sportamt noch Bildungsressort derartige Daten angefordert, um ihre Sportstättenplanung zu optimieren. Der Rechnungshof hat ihnen empfohlen, diese Daten zu nutzen. Sie wollen diese Anregung aufgreifen.

Die Kommunikation von Schulen und Vereinen mit dem LSB kann noch verbessert werden. So hat es zum einen in der Vergangenheit vereinzelt Anhaltspunkte dafür gegeben, dass Hallen durch Vereine nicht vertragsgerecht genutzt wurden. Um dies zu erkennen und zu verhindern hat der Rechnungshof empfohlen, die Nutzungszeiten vermehrt zu kontrollieren. Zum anderen haben Schulen es bisher versäumt, tatsächliche Nutzungszeiten rechtzeitig und detailliert zu melden. Der Rechnungshof hat das Bildungsressort aufgefordert darauf hinzuwirken, dass die Schulen ihren Informationspflichten insoweit nachkommen. Das Bildungsressort will sich dafür einsetzen.

Der Bedarf aller Sporttreibenden könnte besser gedeckt und die vorhandenen Ressourcen noch effektiver genutzt werden, wenn alle Sporthallen in der Stadt Bremen in das Sporthallenmanagement aufgenommen würden.

Der Rechnungshof hat dem Sportamt und der Senatorin für Bildung und Wissenschaft empfohlen darauf hinzuwirken, dass sich möglichst viele Sporthallenbetreiber dem Sporthallenmanagement anschließen. Wenn sich dies in Einzelfällen nicht organisieren lässt, dann sollten mindestens freie Hallenzeiten an das Sporthallenmanagement gemeldet werden, damit sie für andere Nutzer zugänglich sind. Sofern Vereine als private Hallenbetreiber dazu nicht bereit sein sollten, stellt sich die Frage, ob eine Nutzung der Serviceleistungen des Sporthallenmanagements durch dieselben Vereine noch vertretbar ist.

Das Sportamt sieht die Aufgabe, möglichst viele Sporthallenbetreiber in das Sporthallenmanagement zu integrieren, beim LSB. Nicht zielführend sei ein Ausschluss von Vereinen, die sich nicht einbringen.

Nach Auffassung des Rechnungshofs beruht der Erfolg des Sporthallenmanagements auf Gegenseitigkeit. Er ist davon abhängig, dass möglichst viele Hallennutzungszeiten vergeben werden können. Serviceleistungen des 31Rechnungshof Bremen Jahresbericht 2011 - Stadt Sporthallenmanagement Sporthallenmanagements einseitig zu nutzen, ohne eigene freie Zeiten anzubieten, steht diesem Konzept entgegen.

Der LSB zieht für das Sportamt und das Bildungsressort die Nutzungsentgelte ein und leitet sie weiter. Der vereinbarte Termin dafür ist derzeit der 1. November eines jeden Jahres. Der LSB hat diesen Termin meist überschritten. auf den 1. April des Folgejahres zu verschieben. Dem ist der Rechnungshof entgegen getreten. Einnahmen sind nach der Landeshaushaltsordnung rechtzeitig und vollständig zu erheben. Künftig wollen die Beteiligten deshalb unterjährige Abschlagszahlungen vereinbaren. Eine Verschiebung des Endabrechnungstermins wäre dabei nur dann akzeptabel, wenn Bremen dadurch keine finanziellen Nachteile entstehen.

Um die weitergeleiteten Beträge auf Plausibilität prüfen zu können, benötigen Sportamt und Bildungsressort Informationen über Hallenbelegungen und Entgelte. Solche Informationen hat der LSB bisher nur auf Anforderung des Sportamts geliefert. Der Rechnungshof hält es für notwendig, dass der LSB entsprechende Listen bei jeder Abrechnung vorlegt. Die Kooperationspartner wollen den LSB dazu verpflichten.

Laut Kooperationsvereinbarung erhält der LSB von Sportamt und Bildungsressort die finanziellen Mittel für das Sporthallenmanagement. Weitere Bedingungen für die Abwicklung der Zahlung enthält die Vereinbarung bisher nicht. Sie soll jetzt konkretisiert werden. Der Rechnungshof hat darum gebeten, dabei die Regelungen über Projektförderungen nach den Verwaltungsvorschriften zur Landeshaushaltsordnung entsprechend aufzunehmen. Das Sportamt will die Anregung aufgreifen.

2 Kalkulation von Nutzungsentgelten

Die Sporthallennutzung ist i. d. R. entgeltpflichtig. Die Einnahmeerhebung ist teilweise unstimmig.

Die Nutzungsentgelte finanzieren nur einen kleinen Teil der Ausgaben, obwohl sie nach den Verwaltungsvorschriften zur Durchführung der Haushalte (D.1.) grundsätzlich mindestens die nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen ansatzfähigen Kosten decken sollen. Eine dafür erforderliche Kostenkalkulation konnte keine Dienststelle vorlegen. Außerdem sollte laut Kooperationsvereinbarung die Entgelthöhe nach zwei Jahren überprüft werden. Das ist nicht geschehen.

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Die Entgelte für Sportamts- und Schulsporthallen sind unterschiedlich, ohne dass die Ressorts dies begründen konnten. Es unterscheiden sich auch die Entgelte für öffentliche und private Nutzer. Die Entgeltordnungen verwenden diese Begriffe, erklären sie aber nicht. Sie sind deshalb nicht transparent. Dies gilt auch für Ermäßigungen, die die Dienststellen zurzeit nach nicht näher definierten Kriterien gewähren.

Der Verzicht auf kostendeckende Entgelte ist letztlich ein Bestandteil der Sportförderung. Diese ist politisch abzustimmen und zu legitimieren. Transparente Entscheidungen sind nur möglich, wenn sie auf umfassender Informationsgrundlage getroffen werden. Die Höhe eines Entgelts kann nur aufgrund einer belastbaren Kostenkalkulation politisch angemessen festgelegt werden. Der Rechnungshof erwartet von beiden Dienststellen, mindestens eine pauschale Kostenaufstellung vorzunehmen. Die Entgelte können sich daraufhin am gewollten Umfang der Sportförderung orientieren, und zwar nach gleichen Maßstäben für alle Schulsport- und Sportamtshallen.

Der Förderzweck erfordert dabei nicht zwingend, Entgelte auf Vollkostenbasis zu erheben. Nach den Verwaltungsvorschriften zur Durchführung der Haushalte ist es mit Zustimmung der Senatorin für Finanzen ausnahmsweise möglich, Entgelte unter Wert für die Überlassung von Vermögensgegenständen festzulegen. Der Rechnungshof hat aber empfohlen, die Entgelte so zu kalkulieren, dass sie mindestens die Verbrauchskosten (z. B. für Strom und Wasser) decken. Damit wäre gleichzeitig ein Instrument gegeben, um den Verbrauch durch Kostenbewusstsein zu steuern und auf diese Weise natürliche und finanzielle Ressourcen zu schonen. Sollen für bestimmte Nutzer die Entgelte ermäßigt werden, erfordert dies klare, einheitliche und veröffentlichte Ermäßigungstatbestände. Wenn die Entgelte neu kalkuliert und festgelegt worden sind, bedarf es künftig einer regelmäßigen Überprüfung.

Das Sportamt und das Bildungsressort haben die Anregungen des Rechnungshofs überwiegend zustimmend aufgenommen. Das Sportamt will eine transparente, pauschale Kostenkalkulation für die politische Abstimmung vorbereiten. Die Entgelthöhe will es im Zuge der Neukalkulation überprüfen und die Ermäßigungstatbestände in die Entgeltordnung aufnehmen. Das Bildungsressort befürwortet es grundsätzlich, Entgelte auf der Grundlage der Verbrauchskosten festzusetzen, um Einnahmen zu steigern. Es befürchtet aber, dass die Vereine solche Entgelte nicht finanzieren können. Auch das Sportamt sieht eine jährliche, nachträgliche Verbrauchskostenabrechnung kritisch. Die Vereine hätten dann keine Finanzierungssicherheit.

Der Rechnungshof schlägt keine differenzierte Abrechnung der Verbrauchskosten vor, sondern empfiehlt.