Im Folgenden werden für einzelne größere Steuerarten mögliche Ursachen benannt

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Zu den bundesweiten Ursachen der reduzierten Einnahmeerwartungen

Für die Haushalte von Bund, Ländern und Gemeinden hat die Mai-Steuerschätzung 2002 insgesamt für das Jahr 2003 Steuermindererwartungen von ­ 17,5 Mrd. EUR ergeben; davon entfallen 11,8 Mrd. EUR (rd. zwei Drittel) auf die Länder und Gemeinden. Für die Folgejahre betragen die Mindererwartungen 17,7 Mrd. EUR bzw. 18,7 Mrd. EUR, wovon wiederum rd. zwei Drittel auf die Länder und Gemeinden entfallen.

Im Folgenden werden für einzelne größere Steuerarten mögliche Ursachen benannt. Dabei sind neben der konjunkturellen Entwicklung vor allem die Auswirkungen der Unternehmensteuerreform (Steuersenkungsgesetz und Unternehmensteuerfortentwicklungsgesetz) zu beachten.

Körperschaftsteuer Bundesweit sind die Einnahmen aus der Körperschaftsteuer 2002 gg. dem Vorjahr um rund 24 Mrd. EUR zurück gegangen. Tarifabsenkung auf einen einheitlichen Steuersatz von 25 % ab 2001.

· Die Regelungen für den Übergang bei Altkapital vom bisherigen Vollanrechnungsverfahren haben zu zusätzlichen Gewinnausschüttungen geführt, deren Umfang unterschätzt wurde. Hierfür spricht auch die starke Zunahme der Kapitalertragsteuer, die die weggefallenen Einnahmen aber nur zu einem geringen Teil kompensieren konnte.

· Die Steuerbefreiung der Gewinne aus der Veräußerung von Anteilen an inländischen Kapitalgesellschaften durch Kapitalgesellschaften ab 2002 kann auch zu Mindereinnahmen führen, soweit bisher geplante Veräußerungen steuerpflichtig gewesen wären.

Unabhängig von der Unternehmenssteuerreform gibt es weitere Gründe für den Rückgang der Körperschaftsteuer:

· Die nachlassende Konjunktur hat wegen geringerer Gewinnerwartungen schon 2001 zur zeitnahen Anpassung von Vorauszahlungen geführt.

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· 2001 sind gehäuft steuermindernde Einzelfälle aufgetreten.

· Es ist eine starke Zunahme von Steuergestaltungen festzustellen, insbesondere des Fremdfinanzierungsmodells. Dabei gründet ein ausländischer Konzern eine im Inland. Diese erwirbt von ausländischen Gruppengesellschaftern die Anteile der bisherigen inländischen Konzernspitze zum Verkehrswert. Bis zu 3/4 des Kaufpreises werden langfristig von ausländischen Gruppengesellschaftern finanziert. Im Wege der Organschaft werden die operativen Gewinne des inländischen Teilkonzerns der Holding zugerechnet und um die als Betriebsausgaben abzugsfähigen Schuldzinsen gemindert.

Es erscheint notwendig, einem weiteren Rückgang der Einnahmen aus der Körperschaftsteuer mit geeigneten Maßnahmen entgegenzuwirken.

Gewerbesteuer Grafik 3 zeigt den Rückgang der Gewerbesteuereinnahmen 2001 und die deutliche Niveauverschiebung nach unten bei den Prognosewerten für die Folgejahre.

· Der Rückgang der Gewerbesteuereinnahmen 2001(­ 9,2 %) beruht vor allem auf den gesunkenen Gewinnen als Folge der abgeschwächten Konjunktur.

· Bei der Gewerbesteuer heben sich die Maßnahmen der Unternehmenssteuerreform weitgehend auf.

· Steuergestaltungsmodelle (s. Körperschaftsteuer) wirken sich auch bei der Gewerbesteuer aus. Beim Fremdfinanzierungsmodell werden allerdings die Zinsen zur Hälfte dem Gewerbeertrag hinzugerechnet. EUR mindernd berücksichtigt. Die Abweichung zwischen den Mai-Schätzungen 2001 und 2002 beruht auch auf geringeren Annahmen über die Beschäftigung und die Lohnsteigerungen für die Jahre 2002 und 2003.