Hausmeisterdienstleistungen für Schulen

Grundlage für den Leistungsaustausch zwischen Bildungsressort und GTM ist nach wie vor der 2002 geschlossene Dienstleistungskontrakt Hausmeisterdienste. Der Kontrakt regelt u. a. die Weisungsbefugnisse des Auftraggebers gegenüber dem Personal des Auftragnehmers. Danach sind insbesondere Schulleitungen befugt, dem Personal des Auftragnehmers Weisungen zu erteilen, soweit dies zur Gewährleistung des Schulbetriebs erforderlich ist. Der Kontrakt verpflichtet IB, durch betriebliche Regelungen sicherzustellen, dass das von ihr eingesetzte Personal diesen Weisungen folgt.

Im Kontrakt ist außerdem vereinbart worden: Der Auftragnehmer wird die Erbringung der Dienstleistung schrittweise professionalisieren und damit hinsichtlich Qualität und Kosten optimieren. Dies geschieht u. a. durch Bedarfsberatung der Auftraggeber, durch Ausgliederung von Leistungsanteilen und durch Neuorganisation der Arbeitsabläufe bzw. des Arbeitseinsatzes.

Dienstanweisung und Leistungsbeschreibung

Unterhalb der Kontraktebene hat IB die Aufgaben und Rahmenbedingungen in einer Dienstanweisung für Schul-/Hausmeister und Bezirkshandwerker festgelegt. Die Dienstanweisung umfasst

· technische Betriebsführung,

· Gebäudeerhaltung und Reparaturen,

· Sicherheitsaufgaben,

· Gebäudereinigung,

· Bewirtschaftung des Außengeländes sowie

· allgemeine Serviceleistungen für den Dienstbetrieb des Kunden.

Diese Aufgabenbereiche hat IB in der Leistungsbeschreibung Hausmeisterdienste in Schulen im Oktober 2009 weiter aufgeschlüsselt. Dort ist u. a. auch geregelt, welche Aufträge im Aufgabenbereich Allgemeine Serviceleistungen für den Dienstbetrieb des Kunden in Schulen von den Hausmeisterinnen und Hausmeistern zu erbringen sind:

Rechnungshof Bremen Jahresbericht 2011 - Stadt Hausmeisterdienstleistungen für Schulen

· Botendienste, insbesondere der regelmäßige Postaustausch,

· Organisation von Transportdiensten im Auftrag der Schule sowie Unterstützung bei Umzügen der Schule und

· Leistungen im Zusammenhang mit der außerunterrichtlichen Nutzung der Schulgebäude, insbesondere Ausübung des Hausrechts sowie Über-ng des Hausrechts sowie Über-sowie Überwachung der Raumnutzung und Einhaltung der Hausordnung.

3 Bewertung der Hausmeisterdienste durch Schulleitungen

Der Rechnungshof hat Schulleitungen von 19 zufällig ausgewählten Schulen verschiedener Art anhand eines Gesprächsleitfadens befragt, wie zufrieden sie mit den Leistungen der Hausmeisterin oder des Hausmeisters sind. Insbesondere ist er der Frage nachgegangen, ob Hausmeisterinnen und Hausmeister für den reibungslosen Betrieb der Immobilie Schule sorgen und darüber hinaus Serviceleistungen für den Schulbetrieb erbringen.

Etwa ein Drittel der befragten Schulleitungen hat ihrer Hausmeisterin oder ihrem Hausmeister hervorragende Arbeit bescheinigt. Sie haben sie oder ihn als qualifiziert und kompetent beschrieben. Sie oder er könne eine Schulimmobilie in Schuss halten, würde von sich aus die notwendigen Aufgaben erkennen und sei in der Lage, diese sowie die Aufträge der Schule eigenverantwortlich abzuarbeiten.

Ein weiteres Drittel hat die Hausmeisterdienste als nicht zufriedenstellend beschrieben. Die Hausmeisterin oder der Hausmeister würde die zu erledigenden Aufgaben nur unzureichend ausführen. Sie oder er würde häufig mit Aufgaben argumentieren, die immobilienbezogen im Sinne oder im Auftrag von IB zu erledigen seien, so dass die Serviceaufträge der Schule unbearbeitet blieben.

Neben diesen beiden entgegengesetzten Bewertungen - hervorragende Arbeit oder nicht zufriedenstellende Arbeit - hat das letzte Drittel der befragten Schulleitungen den Hausmeisterinnen und Hausmeistern bescheinigt, sie seien zwar leistungsbereit, hätten z. T. aber nicht die fachlichen Voraussetzungen, um die entsprechenden Leistungen zu erbringen. Es fehle vor allem an der Fähigkeit, anstehende immobilienbezogene Aufgaben zu erkennen und diese mit den sonstigen Aufträgen der Schule koordiniert und eigenverantwortlich auszuführen.

Rechnungshof Bremen Jahresbericht 2011 - Stadt Hausmeisterdienstleistungen für Schulen

Die Schulleitungen sind überwiegend mit den Hausmeisterdienstleistungen an ihren Schulen nicht zufrieden. Das Vorgehen ist uneinheitlich und entspricht dem vorgegebenen Leistungsbild nicht.

4 Organisation der Hausmeisterdienste

Auftragsvergabe und Kontrolle durch Schulleitungen

Etwa die Hälfte der befragten Schulleitungen hat einen festen wöchentlichen Termin mit der Hausmeisterin oder dem Hausmeister eingerichtet, um anstehende Aufträge sowie Probleme zu besprechen. Ein Viertel der Schulleitungen hat jeden Morgen vor Schulbeginn anstehende Aufträge mit der Hausmeisterin oder dem Hausmeister abgesprochen. Das verbleibende Viertel hat solche Besprechungen anlassbezogen geführt.

Etwa die Hälfte der Schulen hat verbindlich ein Auftragsbuch benutzt, um der Hausmeisterin oder dem Hausmeister Weisungen zu erteilen. Die andere Hälfte hat Aufträge schriftlich anhand von Zetteln oder mündlich übermittelt.

In einzelnen Schulen hat nur die Schulleitung Aufträge vergeben können. Die überwiegende Zahl der Schulen hat es offen gelassen, wer Hausmeisterinnen und Hausmeister beauftragen darf.

Nur wenige Schulleitungen haben ausgeführte Aufträge im Auftragsbuch abgezeichnet. Einige Schulleitungen haben erklärt, stichprobenartig zu kontrollieren. Die überwiegende Zahl der Schulleitungen hat keine Kontrollen durchgeführt. Sie sind davon ausgegangen, im laufenden Schulbetrieb feststellen zu können, ob die Aufgaben erledigt worden sind.

Demnach haben Schulen überwiegend kein Verfahren, das es ermöglicht nachzuvollziehen, welche Aufträge erteilt und bearbeitet worden sind. In den Fällen, in denen Hausmeisterinnen und Hausmeister engagiert und problemlos ihre Arbeit erledigen, mag dieser Weg ausreichend erscheinen.

Qualitätssicherung und erst recht -entwicklung sind so jedoch nicht möglich.

Notwendig ist in jedem Fall ein für alle Beteiligten nachvollziehbares Verfahren.

Der Rechnungshof hat keine Regelungen für Auftragsvergabe und -kontrolle zwischen Schulleitung und Hausmeisterin oder Hausmeister vorgefunden.

Es hat auch keine Vorgaben von IB gegeben, wie die von ihr beschäftigten Hausmeisterinnen und Hausmeister in den Schulen ihre Arbeit zu dokumentieren haben.