Rechnungshof

Umwandlung Stellenumwandlungen werden innerhalb der Kapitel unter Angabe der bisherigen sowie der künftigen Stellenwertigkeit anhand einer Kurzbegründung für die Umwandlung (z.B. gemäß Artikel 8 Nr. 5. Haushaltsbeschluss) dargestellt und erläutert, soweit Planstellen der Besoldungsgruppe A 11 und höher sowie der Besoldungsordnungen B, C und R oder Stellen für Angestellte der Vergütungsgruppe IV a und höher betroffen sind.

Hebung Stellenhebungen werden innerhalb der Kapitel unter Angabe der bisherigen sowie der künftigen Stellenwertigkeit anhand einer Kurzbegründung für die Hebung dargestellt und erläutert, soweit Planstellen der Besoldungsgruppe A 11 und höher sowie der Besoldungsordnungen B, C und R oder Stellen für Angestellte der Vergütungsgruppe IV a und höher betroffen sind.

Rückwandlung Stellenrückwandlungen werden innerhalb der Kapitel unter Angabe der bisherigen sowie der künftigen Stellenwertigkeit anhand einer Kurzbegründung für die Rückwandlung dargestellt und erläutert, soweit Planstellen der Besoldungsgruppe A 11 und höher sowie der Besoldungsordnungen B, C und R oder Stellen für Angestellte der Vergütungsgruppe IV a und höher betroffen sind.

Bei der Darstellung von Veränderungen gemäß § 50 Abs. 1 bzw. § 50 Abs. 2 LHO wird davon ausgegangen, dass die in der Landeshaushaltsordnung verwendeten Begriffe Verwaltung und Verwaltungszweig im Wesentlichen identisch mit dem Einzelplan sind; als besondere Verwaltungszweige innerhalb der Einzelpläne 1.0 bzw. 1.1 sind die Bürgerschaft, der Rechnungshof und die Senatsämter anzusehen.

Veränderungen bei den Leerstellen (Übersicht Übersicht über die Leerstellen)

In der Übersicht über die Leerstellen werden in den einzelnen Kapiteln die Gründe für das Ausbringen der Leerstellen sowie die im Vergleich zum Vorjahr eingetretenen Veränderungen bei den Leerstellen unter Hinweis auf die der Ausbringung jeweils zugrundeliegende Regelung (z.B. gem. § 50 a Abs. 1 Nr. 6. LHO) dargestellt.

Veränderung von kw- und ku-Vermerken (Übersicht Vermerkeänderungen) Veränderungen bei Wegfall- und Umwandlungsvermerken werden in den einzelnen Kapiteln unter Angabe der Stellenwertigkeit sowie des bisherigen und künftigen Inhalts des Vermerks erläutert, soweit diese Vermerke mit Planstellen der Besoldungsgruppe A 11 und höher sowie der Besoldungsordnungen B, C und R oder Stellen für Angestellte der Vergütungsgruppe IV a und höher verbunden sind.