Erziehung

Intensiv betreute Wohngruppen am Hofschläger Weg und am Südring

Die Behörde für Soziales und Familie hat Anfang Juli ihr Konzept zur geschlossenen Unterbringung für straffällige Kinder und Jugendliche vorgestellt. Die entsprechende Senatsdrucksache befindet sich zurzeit in der Behördenabstimmung. Vorgesehen sind 90 Plätze in drei Einrichtungen in Hamburg. Keine Erwähnung finden die beiden bereits bestehenden Einrichtungen der intensiv betreuten Wohngruppen am Hofschläger Weg in Bergedorf und am Südring in Hamburg-Nord mit insgesamt 16 Plätzen. Diese Angebote wurden nach den tragischen Ereignissen um die Ermordung des Tonndorfer Kaufmanns Dabelstein durch zwei Jugendliche im Sommer 1998 geschaffen. Die dort untergebrachten Jugendlichen werden rund um die Uhr intensiv betreut.

Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat:

1. Welche Pläne verfolgt der Senat mit den beiden Einrichtungen am Südring und am Hofschläger Weg? Sollen sie in das neue Konzept mit eingebunden werden? Wenn ja, wie?

Wenn nein, werden die beiden Heime geschlossen?

Der Senat hat sich hiermit bisher nicht befasst.

2. Wie viel kosten die beiden Einrichtungen jährlich?

3. Aus welchen Behördenhaushalten kommen die Mittel und wie teilen sie sich auf die Behörden auf?

Die Kosten für die beiden Einrichtungen belaufen sich auf rund 1686000 E pro Jahr. Hiervon entfallen rund 1054000 E auf den Haushalt der Behörde für Soziales und Familie und rund 632000 E auf den der Justizbehörde.

4. Wie ist die durchschnittliche Auslastung der beiden bestehenden Einrichtungen? Bitte aufschlüsseln nach Einrichtung und Jahr.

5. Wie ist die Alters- und Geschlechtsverteilung der eingewiesenen Jugendlichen? Bitte aufschlüsseln nach Einrichtung und Jahr.

6. Wie ist die durchschnittliche Verweildauer in den beiden bestehenden Einrichtungen?

Bitte aufschlüsseln nach Einrichtung und Jahr.

7. Wie ist das Verhältnis der Einweisungen nach §34 KJHG (Heimerziehung) und nach §71

(2) JGG (Vermeidung von Untersuchungshaft)? Bitte aufschlüsseln nach Einrichtung und Jahr.

9. Wodurch unterscheidet sich ihr Konzept von der neuen Senatskonzeption?

Unterschiede in der Konzeption sind grundlegend durch die Offenheit bzw. Geschlossenheit charakterisiert.

10. Wie bewertet der Senat die Arbeit der beiden bestehenden Einrichtungen hinsichtlich der Wiedereingliederung der Kinder und Jugendlichen in die Gesellschaft?

Der Senat hat sich hiermit bisher nicht befasst.