Einbürgerungen in Hamburg. In der Regel sollte ein Einbürgerungsverfahren maximal neun Monate dauern

Einbürgerungen in Hamburg

In der Regel sollte ein Einbürgerungsverfahren maximal neun Monate dauern. In der letzten Zeit gibt es jedoch offenbar Verzögerungen bei Einbürgerungsverfahren in Hamburg.

Deshalb frage ich den Senat.

Die Dauer der Einbürgerungsverfahren wird statistisch nicht erfasst. Nach den Erfahrungen der zuständigen Behörde beläuft sich dieses Verfahren seit Jahren in etwa gleichbleibend bei Einbürgerungen aufgrund eines gesetzlichen Anspruchs in der Regel auf ca. sechs Monate, bei Einbürgerungen im Ermessenswege auf ca. neun Monate.

Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt.

1. Wie viele Anträge auf Einbürgerung wurden in Hamburg in den Jahren 2001 und 2002 gestellt?

Im Jahr 2001 wurden in Hamburg 9791 Einbürgerungsanträge gestellt, im Jahr 2002 bis einschließlich Juli 3992.

2. Wie viele der Anträge sind bereits positiv beschieden?

Im Jahr 2001 wurden 9835 Einbürgerungen vollzogen, im Jahr 2002 bis einschließlich Juli 4832.

3. Wie viele Anträge wurden abgelehnt und aus welchen Gründen?

Im Jahr 2001 wurden elf Anträge abgelehnt, im Jahr 2002 bis einschließlich Juli zehn. Die jeweiligen Ablehnungsgründe werden statistisch nicht erfasst.

4. Wie lang war die durchschnittliche Bearbeitungsdauer der Anträge jeweils in der ersten Hälfte des Jahres 2001, in der zweiten Hälfte des Jahres 2001 und in der ersten Hälfte des Jahres 2002?

Siehe Vorbemerkung.

5. Finden seit der Verschärfung der Sicherheitsgesetze nach dem 11. September 2001 zusätzliche Überprüfungen bei Einbürgerungsverfahren statt? Wenn ja, welche und wie lange dauert dies in der Regel?

Das etwaige Vorliegen der gesetzlichen Ausschlussgründe nach § 86 Nummer 2 Ausländergesetz sowie nach § 8 Nummer 2 Staatsangehörigkeitsgesetz in Verbindung mit §§ 46 Nummer 1, 47 Absatz 2 Nummern 4 und 5 die einer Einbürgerung zwingend entgegenstehen, wird seit Oktober 2001 bei über sechzehnjährigen Einbürgerungsbewerbern durch die so genannte Regelanfrage beim Landesamt für Verfassungsschutz überprüft. Die Dauer dieser Überprüfung beläuft sich nach den Erfahrungen der zuständigen Behörde in der Regel auf ein bis zwei Wochen.