Wettbewerb

51Rechnungshof Bremen Jahresbericht 2011 - Stadt Hafengesundheitsamt Bremerhaven/Bremen

Das Ressort schöpft Einnahmemöglichkeiten nicht aus. Es weicht mit den neuen Gebühren von gemeinsamen Empfehlungen des Arbeitskreises Küstenländer ab.

Reise- und Tropenmedizin

Für die Impfungen im Bereich der Reise- und Tropenmedizin erhob das Hafengesundheitsamt ebenfalls seit Jahren unveränderte Gebühren. Diese lagen in der Höhe deutlich unter denen vergleichbarer Einrichtungen. Das Ressort hat nunmehr zum 1. Januar 2011 die Gebühren erhöht und geht dabei von jährlichen Mehreinnahmen von rund 4 T aus.

Der Rechnungshof hatte wie bei den hafenärztlichen Leistungen frühzeitig auf die zu niedrigen Gebühren hingewiesen und zum Vergleich zwei Hamburger Institute herangezogen. Eine Angleichung an die Hamburger Gebührensätze hätte zu jährlichen Mehreinnahmen von rund 45 T führen können.

Das Ressort hat eingewandt, in Hamburg fielen die Gebühren für die Impfberatung nur einmal an. Es könnten dann mehrere Impfungen ohne weitere Beratungskosten folgen. Die Bremer Impfgebühren befänden sich auf dem Niveau der Hamburger, wenn die Beratungskosten unberücksichtigt blieben.

Das Ressort verweist in diesem Zusammenhang ferner auf Gebührensätze der Gelbfieberimpfstellen im Bremer Umland. Danach liege Bremen mit seiner Gelbfieberimpfgebühr im Mittelfeld. Das Hafengesundheitsamt müsse gegenüber diesen Stellen konkurrenzfähig sein, um sein Gebührenvolumen halten zu können, andernfalls seien Gebührenmindereinnahmen zu fürchten.

Der Rechnungshof erkennt an, dass in Hamburg die Beratungsgebühren nur einmal erhoben werden und dabei auch mehrere Impfungen stattfinden können. In Bremen werden grundsätzlich keine Beratungskosten berechnet, wenn im Hafengesundheitsamt die Impfung gleichzeitig stattfindet. Nur wenn Ratsuchende sich andernorts impfen lassen, fällt eine Beratungsgebühr an. Das ist aber selten.

Der Hinweis des Ressorts auf die Gebührensätze im Bremer Umland verkennt, dass Gebühren nicht unter Wettbewerbsaspekten zu ermitteln sind.

Sie sollen grundsätzlich die Kosten für eine zu erbringende Leistung decken.

Bereits ein Gutachten zu Organisationsalternativen aus dem Jahr 2001 weist im Bereich Reise- und Tropenmedizin Ausgaben (nur Bremen ohne Bremerhaven) von rund 154 T und Einnahmen von lediglich rund 53 T aus. Die Kosten waren somit schon damals nur zu rund einem Drittel gedeckt. Darüber 52 Rechnungshof Bremen Jahresbericht 2011 - Stadt Hafengesundheitsamt Bremerhaven/Bremen Bremer Umland nicht vollständig aktuell.

5 Kassenfehlbeträge und Einnahmen ohne Belege

Die Gebühren für Leistungen im Bereich der Reise- und Tropenmedizin werden im Wesentlichen bar eingenommen. Die Bareinnahmen betrugen im Jahr 2009 rund 110 T. 157 Über die bar eingenommenen Beträge hat das Hafengesundheitsamt keine den Vorschriften der LHO entsprechenden Unterlagen geführt. So waren während der Erhebungen durch den Rechnungshof weder Quittungsdurchschriften noch ein Kassenbuch vorhanden. Die bar vereinnahmten Beträge wurden in einem Briefumschlag gesammelt, der nach Dienstschluss in einem Büroschrank verwahrt wurde. Der Nachweis über eingenommene Beträge wurde lediglich über eine Excel-Tabelle geführt, die gegen Veränderungen nicht geschützt war.

Über Wochen hatten sich Kassenbestände von bis zu 5.762,50 angesammelt, die in einem Büroschrank aufbewahrt wurden. Das vom Hafengesundheitsamt praktizierte Verfahren enthielt keine Sicherungsmaßnahmen, die mögliche Manipulationen oder Unregelmäßigkeiten hätten verhindern können. Anfang 2010 sind in Bremerhaven in mehreren Monaten Kassenfehlbeträge entstanden.

Das Hafengesundheitsamt hat elementare Grundsätze einer ordnungsmäßigen Kassenführung nicht beachtet und ist dadurch ein unverhältnismäßiges finanzielles Risiko eingegangen. Die bisherige Form des Umgangs mit den Bareinnahmen verstößt gegen die LHO und dazu ergangene Verwaltungsvorschriften und widerspricht den Geboten der im allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr erforderlichen Sorgfalt.

Der Rechnungshof hat das Ressort aufgefordert, auf die Einhaltung der Grundsätze einer ordnungsmäßigen Kassenführung zu achten und die Kassendifferenzen aufzuklären.

Das Ressort hat zugesagt, das Hafengesundheitsamt werde den Empfehlungen des Rechnungshofs folgen. Als Sofortmaßnahme habe es eine in Kraft gesetzt. Als weitere Maßnahme seien unangemeldete Prüfungen der Kasse in Bremerhaven durch den Verwaltungsleiter des Hafengesundheitsamts vorgesehen. Über die Prüfungsergebnisse soll der Rechnungs53Rechnungshof Bremen Jahresbericht 2011 - Stadt Hafengesundheitsamt Bremerhaven/Bremen hof informiert werden. Weiterhin seien in beiden Dienststellen manuelle Kassenblätter eingeführt worden. Die Barbestände würden jetzt in Bremen wöchentlich und in Bremerhaven bei einem Kassenbestand von 2.000 auf ein Konto der Landeshauptkasse eingezahlt, mindestens aber einmal im Monat. Eine Klärung der Kassendifferenzen steht noch aus.

Der Rechnungshof bittet, für Bremerhaven die gleichen Regeln wie für Bremen vorzugeben.

6 Organisatorische Zuordnung des Amtes

Die organisatorische Zuordnung des Hafengesundheitsamts hatte der Rechnungshof bereits in seinem Jahresbericht 2000 - Stadt -, Tz. 127 ff. problematisiert. Er hatte vorgeschlagen, den Hafengesundheitsdienst in einen größeren organisatorischen Zusammenhang zu bringen und dem Gesundheitsamt anzugliedern. Das Ressort hat die Vorschläge des Rechnungshofs seinerzeit nicht aufgegriffen. Es hat stattdessen die zum damaligen Zeitpunkt bestehenden zwei Hafengesundheitsämter Bremen und Bremerhaven zu einem Amt zusammengeführt und die Personalverwaltung ausgegliedert. Der Rechnungshof hatte dem Gesundheitsressort die organisatorischen Nachteile dieser Lösung im Einzelnen dargestellt.

Der Rechnungshof sieht sich in der seinerzeitigen Einschätzung bestätigt. Die jetzt festgestellten Mängel belegen, dass es organisatorisch nicht zweckmäßig ist, diese kleine Dienststelle aufrecht zu erhalten. Die im Jahresbericht 2000 genannten Nachteile bestehen im Wesentlichen unverändert fort. Die Fusion der beiden ehemaligen Hafengesundheitsämter hat nicht zu einer Optimierung der Verwaltungs- und Arbeitsabläufe geführt. An beiden Standorten sind die Strukturen größtenteils beibehalten worden. Die Dienst- und Fachaufsicht, insbesondere über die Gesundheitsaufseherinnen und -aufseher in Bremerhaven, wird nur unzureichend wahrgenommen. Die Feststellungen weisen auf Führungsdefizite hin.

Darüber hinaus können kleine Dienststellen auf Arbeitsmengenschwankungen i. d. R. nicht flexibel reagieren. Sie können eine gleichmäßige Auslastung der Beschäftigten kaum sicherstellen. Es ist daher sinnvoll, sachverwandte Aufgaben in möglichst wenigen Organisationseinheiten zusammenzufassen.

Der Rechnungshof erneuert seinen Vorschlag, den Hafengesundheitsdienst in das Gesundheitsamt einzugliedern. Der Bericht der Innenrevision befürwortet eher eine Eingliederung in den Lebensmittelüberwachungs-, Tierschutz- und Veterinärdienst des Landes Bremen. Der Rechnungshof hält auch dies für einen gangbaren Weg.