Aktiengesellschaft

Verbundmaßnahmen zwischen hamburgischen öffentlichen Unternehmen

Der damalige Senat hatte die Bürgerschaft im April 2001 mit der Drucksache 16/5878 darüber informiert, dass er beabsichtige, die HGV Erste Immobiliengesellschaft (vormals HEW-Beteiligungsgesellschaft) in die SAGA im Wege der Kapitalerhöhung durch Sacheinlage einzubringen.

Die SAGA werde der HGV ein Angebot über den Erwerb von GWG-Anteilen unterbreiten: Im Ergebnis sollten dem Haushalt so im Zusammenhang mit der Veräußerung von HEW-Anteilen 375 Millionen DM ­ ungeschmälert von steuerlichen Belastungen ­ zufließen.

In der Drucksache 17/1161 erklärt der Senat nunmehr, dass der Stadt aus ihrer Beteiligung an der SAGA eine Gewinnausschüttung von rund 152,1 Millionen E zufließen solle; dies stehe im Zusammenhang mit der damaligen Veräußerung der Beteiligung an den HEW.

Ich frage den Senat:

1. Ist die in der Drucksache 16/5878 angekündigte Einbringung der HGV Erste in die SAGA in der dort dargestellten Form realisiert worden?

Ja.

2. Ist der in der Drucksache in Aussicht genommene Erwerb von Anteilen an der GWG durch die SAGA erfolgt? Wenn nein, weshalb nicht?

Nein. Die der HGV Hamburger Gesellschaft für Vermögens- und Beteiligungsverwaltung (HGV) vertraglich eingeräumte Option zur Andienung von Anteilen an der GWG Gesellschaft für Wohnen und Bauen (GWG) an die SAGA Siedlungs-Aktiengesellschaft Hamburg (SAGA) ist nicht ausgeübt worden. Im Übrigen siehe Antwort zu 7.

3. Welcher wirtschaftliche Sachverhalt liegt der nunmehr veranschlagten Gewinnausschüttung zugrunde? In welchem Zusammenhang steht diese Ausschüttung mit der damaligen Veräußerung von HEW-Anteilen?

Der der Gewinnausschüttung zugrunde liegende Bilanzgewinn der SAGA resultiert aus der Einbringung der HGV Erste Immobiliengesellschaft in die SAGA.

4. Werden dem Haushalt in diesem Zusammenhang in 2002 oder den Folgejahren noch weitere Mittel zufließen?

An der SAGA ist die Freie und Hansestadt Hamburg (FHH) direkt mit 86,25 Prozent beteiligt. Die HGV ist an der SAGA mit 13,75 Prozent beteiligt. Die aktuell vorgenommene Gewinnausschüttung der SAGA fließt diesen beiden Aktionären ihren Anteilen entsprechend zu. Der Zufluss direkt zur FHH wird unmittelbar haushaltswirksam. Der HGV-Anteil wird mittelbar und periodenversetzt haushaltswirksam.

5. Wie erklärt sich der Unterschied zwischen dem damals geplanten Zufluss an den Haushalt von 375 Millionen DM (= rund 192 Millionen E) und dem jetzigen Betrag von 152,1 Millionen E?

6. Welche steuerlichen Belastungen ergeben sich für die Freie und Hansestadt Hamburg aus der jetzt gewählten Lösung im Vergleich zu den ursprünglichen Plänen?

Die SAGA nimmt eine Ausschüttung in Höhe von rund 197 Millionen E vor. Entsprechend ihrem Anteil an der SAGA von 86,25 Prozent beträgt der FHH-Anteil an dieser Brutto-Ausschüttung rund 170 Millionen E. Nach Abzug der Kapitalertragsteuer und dem Solidaritätszuschlag auf die Kapitalertragsteuer erhält die FHH eine Netto-Dividende von rund 134 Millionen E. Die FHH wird sich die Hälfte der abgeführten Kapitalertragsteuer zuzüglich Solidaritätszuschlag erstatten lassen. Der Erstattungsbetrag von rund 18 Millionen E und die Netto-Dividende von rund 134 Millionen E ergeben zusammen den der FHH direkt zufließenden Beteiligungsertrag von rund 152 Millionen E.

Die Brutto-Dividende auf den HGV-Anteil an der SAGA von 13,75 Prozent beträgt rund 27 Millionen E.

Da sich die HGV die Kapitalertragsteuer zuzüglich Solidaritätszuschlag vollständig erstatten lassen kann, entspricht dieser Wert auch dem Netto-Zufluss bei der HGV.

In der Summe werden die FHH und die HGV zusammen Einnahmen von rund 179,1 Millionen E aus der Gewinnausschüttung der SAGA erzielen. Da sich die FHH nur die Hälfte der Kapitalertragsteuer zuzüglich Solidaritätszuschlag erstatten lassen kann, wird eine Steuerbelastung von rund 18 Millionen E entstehen. Im Vergleich zu der in der Drucksache 16/5878 aufgezeigten Option zu Generierung von Haushaltseinnahmen von rund 191,7 Millionen E werden die Gesamteinnahmen um rund 12,6 Millionen E niedriger liegen.

7. Aus welchen Gründen hat sich der Senat trotz dieser Belastungen für die jetzt gewählte Lösung entschieden?

Die Ausübung der Put-Option zur Andienung von GWG-Geschäftsanteilen an die SAGA hätte zu einer Kapitalverflechtung zwischen SAGA und GWG geführt, die aus strategischen Gründen vermieden werden soll. Von den Kapitalverhältnissen her sollen GWG und SAGA weiterhin zwei getrennte Unternehmen bleiben.

Im zeitlichen Zusammenhang mit der angestrebten Neuorganisation des städtischen Beteiligungsmanagements und der Überprüfung der Funktion der HGV sollen weitere gesellschaftsrechtliche Verzahnungen innerhalb des Beteiligungsbestandes vermieden werden. Zur Wahrung der Transparenz soll das Maß an Komplexität nicht weiter erhöht werden.