Zukunft der Seefahrtsschule an der Rainvilleterrasse

Die Fachhochschule Hamburg, Institut für Schiffsbetrieb, Seeverkehr und Simulation (ISSUS), wird bis zum Jahr 2004 ihren Studiengang Schiffsbetrieb, für den sich seit Jahren immer weniger Studenten einschreiben, an der Rainvilleterrasse aufgeben. Der Fachbereich Wirtschaft soll in einen Neubau am Berliner Tor verlagert werden. Nach Informationen der SPD-Fraktion gibt es verschiedene Planungen von Behörden und potenziellen Investoren für das Areal.

Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat:

1. Nutzung der vorhandenen Gebäude und Einrichtungen

Welche Behörde ist für welche Teile des Grundstücks und für welche Gebäude Grundeigentümer?

Bezogen auf die wissenschaftlichen Einrichtungen befinden sich die Grundstücke Rainvilleterrasse 4

(Flurstück 837), Elbchaussee 23 und 31a (Flurstück 4464) sowie Elbchaussee 43 inklusive der östlich angrenzenden Pavillons (Flurstück 4462) im Verwaltungsvermögen der Behörde für Wissenschaft und Forschung.

Wie hoch beziffert der Senat den Wert des Grundstücks einschließlich der vorhandenen Gebäude?

Plant der Senat einen Verkauf oder eine Verpachtung des Grundstücks?

Wenn ja, zu welchen Konditionen soll dies geschehen?

Welche Grundstücksteile und Gebäude sind davon betroffen?

Der Wert der Grundstücke hängt von ihrer zukünftigen Nutzung ab. Über die künftige Verwendung der Grundstücke ist noch nicht entschieden worden.

Was wird mit dem Schiffs-Simulator (eine der wenigen Anlagen dieser Art weltweit) geschehen?

Über die künftige Verwendung des Schiffsführungssimulators SUSAN finden zurzeit Gespräche mit den Vertretern der Hochschule für angewandte Wissenschaften Hamburg und den zuständigen Behörden statt. Endgültige Ergebnisse liegen noch nicht vor.

Die Zahl der Schiffsführungssimulatoren ist nicht so gering wie unterstellt: Allein in Deutschland gibt es derzeit vier Schiffsführungssimulatoren, die von Hochschulen in Hamburg, Warnemünde, Elsfleth und Bremen betrieben werden. Die Marineschule in Flensburg/Mürwik bietet ebenfalls für die Ausbildung ihrer Offiziere einen Schiffsführungssimulator.

Ist an eine Weiternutzung am Standort Rainvilleterrasse, z. B. für KatastrophenschutzÜbungen gedacht?

Der Standort Rainvilleterrasse war bisher nicht für die Durchführung von Katastrophenschutzübungen vorgesehen und ist es auch zukünftig nicht.

Werden die Planungen für eine Hotel- und Büronutzung von Senat und Bezirksamt noch weiter verfolgt?

Wenn ja, in welcher Richtung?

Wie würde sich in diesem Fall der Wert des Grundstückes darstellen?

Wenn nein, warum nicht?

Die zuständige Behörde lässt zurzeit die Eignung der Gebäude der Fachhochschule Hamburg und der Fachhochschule für Schifffahrt sowie des zugehörigen Grundstücks an der Rainvilleterrasse in einer Machbarkeitsstudie für eine Alternativnutzung prüfen.

2. Bau- und Planungsrecht

Welche Ausweisungen sieht das derzeitig geltende Planungsrecht (B-Plan/Baustufenplan) für die beiden Standorte vor?

Ist für die Bebauung der Standorte eine B-Plan-Änderung bzw. die Aufstellung eines B-Plans erforderlich?

Gibt es ein Baurecht auf dem Gelände der Pavillons?

Wenn ja, wie ist dieses ausgestaltet und welche Nutzungen lässt es zu?

In diesem Bereich gilt der Baustufenplan Ottensen von 12. Februar 1952, erneut festgestellt 14. Januar 1955 mit der Ausweisung/Darstellung: Grünflächen öffentlicher Art, Landschaftsschutz; Gebäude der Seefahrtsschule an der Rainvilleterrasse: Grünfläche öffentlicher Art. Die Ausweisung Grünfläche öffentlicher Art im Baustufenplan hat (aufgrund der fehlenden Rechtsgrundlage in der Baupolizeiverordnung) nur informellen Charakter. Eine abschließende Beurteilung kann erst im Rahmen eines konkreten baulichen Konzeptes auf der Grundlage nach §§ 34 und 35 Baugesetzbuch erfolgen. Auch die Notwendigkeit der Aufstellung eines neuen Bebauungsplans und damit verbunden die Prüfung der Notwendigkeit naturschutzrechtlicher Ausgleichsmaßnahmen muss auf dieser Grundlage beurteilt werden.

Gibt es eine Baugenehmigung für die Pavillons und enthält diese ggf. Auflagen bzw. Einschränkungen?

Am 4. August 1958 wurde für die Errichtung der zwei Pavillons von der Baubehörde als höhere Baupolizei ­ HB 1100a ein Zustimmungsbescheid erteilt. Auflagen in diesem Bescheid beziehen sich überwiegend auf Brandschutz und die Sicherheit der Nutzer, Hinweise zu den Einstellplätzen für Kfz und Anforderungen wegen eventuell vorhandener Luftschutzbunker sind aufgenommen. Es sind weder Befristungen noch Widerrufsvorbehalte zu finden.

3. Denkmalschutz

Nach Informationen der SPD-Fraktion läuft derzeit ein Unterschutzstellungsverfahren für das Gebäude der Seefahrtsschule, einem langgestreckten Putzbau aus den Jahren 1930 bis 1935 mit Backsteinsockel und markanten, die horizontale Gliederung betonenden Balkons an der Ostseite, sowie für die Villen Elbchaussee 31a (erste Hälfte des 19. Jahrhunderts) und Elbchaussee 43 (1913).

Betrachtet das Denkmalschutzamt den ganzen Park mit all diesen Gebäuden und dem Chemnitz-Bellmann-Brunnen (1909) in der Stützmauer am Elbhang als ein im Prinzip erhaltenswertes Ensemble?

Das Denkmalschutzamt betrachtet den Heine-Park als denkmalschutzwürdiges Ensemble mit den Gebäuden Elbchaussee 31, 31a und 43 sowie dem auf das Gebäude Elbchaussee 43 zuführenden baumbestandenen Weg. Das Gebäude der Seefahrtsschule (Rainvilleterrasse 4) bildet mit seinen südlichen Terrassen, der davor liegenden Platzanlage mit Freitreppe und dem Chemnitz-Bellmann-Brunnen ein eigenständiges denkmalschutzwürdiges Ensemble.

Wenn ja, welche Konsequenzen ergeben sich daraus für zukünftige Nutzungen?

Auf zukünftige Nutzungen hat die festgestellte Denkmalschutzwürdigkeit keinen unmittelbaren Einfluss.

Wie ist der momentane Stand des Verfahrens?

Das Unterschutzstellungsverfahren für die beiden vorgenannten Ensembles befindet sich in der Behördenabstimmung.

4. Naturschutzrecht

Für welche zukünftigen Nutzungen des Grundstücks sind naturschutzrechtliche Ausgleichsmaßnahmen zu ergreifen?

In welchem Umfang und wo könnte ggf. der Ausgleich stattfinden?

Vgl. Antwort zu 2.1. bis 2.4.