Hamburger ausländischer Staatsangehörigkeit

Die Zahl der Hamburgerinnen und Hamburger ausländischer Staatsangehörigkeit hat sich in den letzten fünf Jahren nur geringfügig verändert. Im Jahre 1995 waren es rund 250 000 Personen, was einem Bevölkerungsanteil von etwa 15 vom Hundert entsprach. Im Jahre 1999 stieg die absolute Zahl ausländischer Staatsangehöriger auf rund 260 000, wobei der Bevölkerungsanteil nach wie vor etwa 15 vom Hundert entsprach. In Hamburg leben Menschen aus 180

Staaten. Vor diesem Hintergrund wird das Bedürfnis für eine umfassende Integration der dauerhaft hier lebenden ausländischen Bevölkerung offensichtlich. Der Senat tritt daher auch entschieden für die rechtliche Gleichstellung der Zugewanderten ein, die hier rechtmäßig und auf Dauer leben. Eine solche rechtliche Gleichstellung ist nur über den Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit möglich. Dem trägt das Gesetz zur Reform des Staatsangehörigkeitsrechts vom 15. Juli 1999, das in seinen wesentlichen Punkten am 1. Januar 2000 in Kraft getreten ist, Rechnung, indem die Erlangung der deutschen Staatsangehörigkeit spürbar erleichtert wurde. Dies hat sich in Hamburg durch eine deutliche Steigerung der Einbürgerungszahlen gezeigt, die nach wie vor anhält.

Einbürgerungen ohne Einbürgerungen von Aussiedlern und Spätaussiedlern, da dieser Personenkreis seit Inkrafttreten der Staatsangehörigkeitsrechtsreform die deutsche Staatsangehörigkeit automatisch durch Gesetz ohne Einbürgerung erhält

Damit ist eine Steigerung der Zahl der vollzogenen Einbürgerungen im Jahr 2000 um rund 50 Prozent gegenüber dem Vorjahr eingetreten.

Die Zahl der gestellten Einbürgerungsanträge ist noch stärker angestiegen. Während im Jahre 1999 in Hamburg 5913 Anträge auf Einbürgerung von ausländischen Staatsangehörigen gestellt wurden, ist diese Zahl im Jahr 2000 auf 12 231 gestiegen. Die Antragszahlen haben sich demnach mehr als verdoppelt. Dieser Zuwachs verteilt sich gleichmäßig auf das ganze Jahr 2000 und hält auch in den ersten Monaten dieses Jahres unvermindert an. Es handelt sich daher nicht um einen kurzfristigen einmaligen Anstieg aufgrund der Reform, der lediglich abgearbeitet werden muss.

In die zeitlichen Einbürgerungsvoraussetzungen wachsen dagegen immer neue Personen hinein. Mit einem baldigen erheblichen Rückgang der Antragszahlen ist nicht zu rechnen.

Trotz dieser Entwicklung der Antragszahlen besteht nach wie vor das Ziel, Einbürgerungsverfahren bei Einbürgerungsansprüchen innerhalb von sechs Monaten und bei Ermessenseinbürgerungen innerhalb von neun Monaten abzuschließen. Diese Vorgabe sollte auch, um das Verfahren nicht durch lange Bearbeitungszeiten unattraktiv zu machen, nach Möglichkeit eingehalten werden. Zudem ist die Einhaltung kurzer Verfahrenszeiten auch im Interesse einer möglichst frühzeitigen Integration geboten. Trotz der bereits im letzten Jahr vorgenommenen Personalverstärkung ist dieses Ziel aber mit dem jetzt vorhandenen Personal nicht mehr erreichbar. Die im letzten Jahr vorgenommene Personalverstärkung beruhte auf der Annahme einer Steigerung der Antragszahl auf nur etwa 9000

Anträge im Jahr. Dabei wurde pro Mitarbeiterin/Mitarbeiter eine Bearbeitungskapazität von 400 Neuanträgen pro Jahr zugrunde gelegt; mit der Einführung des EDVSystems Einstein wurde diese Sollgröße auf 440 Neuanträge erhöht. Die Steigerung der Antragszahl ist aber etwa doppelt so hoch ausgefallen wie angenommen, was dazu geführt hat, dass jede Mitarbeiterin / jeder Mitarbeiter mit 556 Neuanträgen in nicht mehr vertretbarer Weise belastet war. Aus diesem Grund konnte ein wesentlicher Teil der Neuanträge aus dem Jahr 2000 noch nicht bis zur Erstentscheidung bearbeitet werden.

2. Handlungsbedarf:

Stellenmehrbedarfe im Bereich der Staatsangehörigkeitsund Einbürgerungsangelegenheiten

Wird als Sollgröße Antragsanzahl pro Mitarbeiterin / Mitarbeiter und Jahr der Wert von 440 Anträgen zu Grunde gelegt, wie oben dargestellt, so benötigt man insgesamt 28 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Vorhanden sind zur Zeit 22 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, so dass sich ein rechnerischer Mehrbedarf von 6 Stellen RI / ROI A 9 / A 10 für die Antragsbearbeitung ergibt. Von ihnen sollen zwei als RI A 9 und vier als ROI A 10 ausgebracht werden. Das Verhältnis ist durch das Haushaltsstrukturgesetz begründet, wonach für das Eingangs- und erste Beförderungsamt im gehobenen Dienst ein Schlüssel von 38 % : 62 % gilt.

Stellenmehrbedarf in Bezug auf das Postaufkommen durch zusätzliche Antragsbearbeitung

Die Sachbearbeitung im Einbürgerungsverfahren erfordert bei mehreren Arbeitsvorgängen das Einholen von Auskünften von anderen Dienststellen. Das führt zu Mehrbelastungen für die Poststelle. Durch eine vorgenommene Personalverstärkung konnte nur der Antragsanstieg bis zum Jahresende 1999 aufgefangen werden. Die erneuten Steigerungen lassen sich dagegen mit der derzeitigen Personalausstattung nicht mehr sachgerecht abwickeln. Um hierdurch bedingte Verzögerungen für die Antragsachbearbeitung zu vermeiden, muss schon jetzt auf wechselnde Unterstützung aus anderen Bereichen des Einwohner-Zentralamtes zurückgegriffen werden. Dies ist auf Dauer nicht tragbar. Es ist daher notwendig, auch für die Poststelle des Amtes dauerhaft eine Verstärkung durch eine zusätzliche Stelle (Büroangestellter VII BAT) vorzusehen.

Die detaillierte Darstellung der Mehrbedarfe bei den Personal-, Sach- und Investitionsausgaben ergibt sich aus der Anlage 1. dargestellten zusätzlichen Mittelbedarf (Nachbewilligung) in Höhe von 391 000 DM stehen zu erwartende zusätzliche Einnahmen in Höhe von 537 000 DM gegenüber. Davon werden 391 000 DM zur Deckung der Nachbewilligung in Anspruch genommen und veranschlagt. Angesichts des Ausnahmecharakters dieser Finanzierungsart und zur Wahrung des haushaltsrechtlichen Deckungsgebots werden Erfolgskontrollen durchgeführt. Auf diese Weise wird sichergestellt, dass die dargestellten zusätzlichen Ausgaben durch entsprechende Gebührenmehreinnahmen begrenzt werden und eine Gegenfinanzierung in ausreichender Höhe gewährleistet bleibt.

4. Petitum:

Die Bürgerschaft wird gebeten,

1. von den Auswirkungen der Reform des Staatsangehörigkeitsrechts zum 1. Januar 2000 Kenntnis zu nehmen,

2. folgende Stellen in den Stellenplan 2001 zusätzlich aufzunehmen:

Kapitel 8010 Einwohner-Zentralamt

2 Stellen Regierungsinspektor A 9

4 Stellen Regierungsoberinspektor A 10

1 Stelle Büroangestellter VII BAT

3. im Haushaltplan 2001 den in der Anlage 2 dargestellten Veränderungen des Haushaltsplans 2001 zuzustimmen.

1. Finanzielle Auswirkungen

Mehrbedarfe bei den Personalausgaben Stellenmehrbedarfe im Bereich der Staatsangehörigkeitsund Einbürgerungsangelegenheiten

Mehrbedarfe bei den sächlichen Verwaltungsausgaben

Sachmittel für Arbeitsplätze

Für die Ausstattung und die laufende Unterhaltung der zusätzlichen Arbeitsplätze wird die Büro- bzw. die Bildschirmarbeitsplatzpauschale angesetzt.511.62 Geschäftsbedarf (Betrag: 42 000 DM) und beim Titel 8010.535.56 Sachaufwand für Informations- und Kommunikationstechnik (Betrag: 5000 DM) veranschlagt (vgl. Anlage 2).

Ausstattung der Büroräume:

Die personellen Mehrbedarfe erfordern eine entsprechende Ausstattung der einzurichtenden Arbeitsplätze. Da noch nicht feststeht, in welchen Räumen die jeweilige Unterbringung erfolgen soll, ist derzeit von einer notwendigen Ausstattung für jeden Arbeitsplatz auszugehen. Sie ist mit dem geltenden Pauschalbetrag von 4000 DM für jeden Bildschirmarbeitsplatz zu veranschlagen. Somit ist ein Gesamtbetrag in Höhe von 24 000 DM zu berücksichtigen. Er soll als neue kleine Investitionsmaßnahme bei dem Titel 8010.711.56 neu veranschlagt werden.

Zusätzliche Sachmittel für Kinderausweise, Personalausweise und Reisepässe

Nach erfolgter Einbürgerung besteht ein Anspruch auf Ausstellung von Kinderausweisen, Reisepässen und Personalausweisen. Aus den bisherigen Erfahrungen ist bei den einzubürgernden Ausländerinnen und Ausländern ein Anteil für Erwachsene von rund zwei Dritteln und für Kinder unter 18 Jahren ein Anteil von rund einem Drittel anzusetzen. Bei rund 2600 zusätzlichen Einbürgerungen (rd. 1730 Erwachsene / rund 870 Kinder) pro Jahr sind somit die nachstehenden Sachkosten zusätzlich zu veranschlagen.