Diesen wirtschaftlichen Vorteil müssen Baufirmen an Bauherren auf deren Verlangen weitergeben

66 Rechnungshof Bremen Jahresbericht 2011 - Stadt Sanierung und Umbau des Kwadrat 220 Zu den Nachtragsaufträgen hat das Ressort erklärt, Mehrleistungen (Massenmehrungen) bereits beauftragter Positionen müssten nicht nachbeauftragt werden. Richtig ist, dass die VOB/B eine Nachbeauftragung nicht ausdrücklich vorsieht. Der Eigenbetrieb ist aber den Grundsätzen von Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit nach § 7 LHO verpflichtet. Nach § 2 Abs. 3 Nr. 2 VOB/B hat der Auftraggeber bei Massenmehrungen von mehr als 10 % das Recht, den Einheitspreis zu verringern.

Einheitspreis ist der Preis, der je Maßeinheit für eine im Leistungsverzeichnis ausgeschriebene Leistung vereinbart wird. Die o. g. Regelung der VOB berücksichtigt, dass Baufirmen ihre allgemeinen Geschäftskosten und Baustellengemeinkosten, die sie in die Einheitspreise einkalkulieren, bei einer Massenmehrung auf einen erweiterten Leistungsumfang verteilen können.

Diesen wirtschaftlichen Vorteil müssen Baufirmen an Bauherren auf deren Verlangen weitergeben. Hätte Werkstatt Bremen diese Vorschrift berücksichtigt, wären Einsparungen möglich gewesen.

Um eine verbesserte Verhandlungsposition zu erreichen empfiehlt es sich, verringerte Einheitspreise im Zuge einer Nachtragsvereinbarung schon vor Ausführung der Arbeiten zu vereinbaren. Zwar kann ein Auftraggeber die Verringerung der Einheitspreise auch noch bei der Abrechnung durchsetzen.

Werkstatt Bremen hat aber zu verringernde Einheitspreise weder bei Nachtragsverhandlungen noch bei der Schlussrechnung verlangt, sondern die ursprünglichen Einheitspreise ohne Abschlag bezahlt.

5 Preise von Bauleistungen nicht geprüft

Die VOB bestimmt, dass Bauleistungen nur zu angemessenen Preisen vergeben werden dürfen. Aus diesem Grund sind die Preise vor einer Vergabeentscheidung zu prüfen.

Werkstatt Bremen hat auf Preisprüfungen verzichtet. In mehreren Fällen hat der Eigenbetrieb Bauleistungen nicht öffentlich ausgeschrieben. Dabei fehlten den Beschäftigten des Eigenbetriebs die Fachkenntnisse, die Preise der Handwerksfirmen zu prüfen, wenn nur ein Angebot oder wenige Angebote vorlagen. Auch von den beauftragten Architektur- und Ingenieurbüros verlangte der Eigenbetrieb keinen Nachweis darüber, dass sie die Preise geprüft hatten. Vielmehr gab er sich mit dem Hinweis zufrieden, die Preise seien geprüft. Es ist davon auszugehen, dass ein Teil der Mehrkosten auf fehlende Preisprüfungen zurückzuführen ist.

67Rechnungshof Bremen Jahresbericht 2011 - Stadt Sanierung und Umbau des Kwadrat 225 Zur Frage der Preisprüfung hat das Ressort ausgeführt, die Einheitspreise seien aus Datenbanken spezieller Bausoftware zu entnehmen. Werkstatt Bremen ermittele diese Werte durch Preisvergleiche und Ansätze bereits durchgeführter Projekte. 226 Preisvergleiche anzustellen ist grundsätzlich der richtige Weg, um die Angemessenheit von Preisen zu prüfen. Allerdings bedarf es dazu besonderer Fachkunde und einer umfangreichen, gut gepflegten Datenbank. Nachweise über Preisvergleiche hat der Eigenbetrieb nicht vorgelegt; Einblick in eine Datenbank hat er dem Rechnungshof nicht gewährt.

6 Unzureichende Bauleitung

Die Bauleitung hat nicht nur die Aufgabe, die Bauausführung der Firmen zu überwachen. Sie muss auch die Leistungen der Firmen im Hinblick auf die Abrechnung dokumentieren und die Entwicklung der Kosten beobachten.

In den von den Firmen eingereichten und von den Architekten unterschriebenen Tagelohnzetteln haben für die Abrechnung wichtige Angaben gefehlt.

Die Tagelohnarbeiten waren zudem nicht im Bautagebuch vermerkt, obwohl die Richtlinien dies ausdrücklich fordern. Auf welcher Grundlage Werkstatt Bremen die Tagelohnarbeiten überwacht hat, lässt sich deshalb nicht mehr feststellen.

Werkstatt Bremen hat versäumt, von den Freiberuflern ein nach den RLBau geführtes Bautagebuch einzufordern. Auch für eine gemäß den RLBau aufzustellende Kostenkontrolle hat der Eigenbetrieb nicht gesorgt.

Das fehlende Bautagebuch hat das Ressort mit der nicht vorhandenen DVAnbindung auf der Baustelle gerechtfertigt. Es hat jedoch zugesagt, Werkstatt Bremen werde die Nutzungsbedingungen für das bei Immobilien Bremen zur Verfügung stehende elektronische Bautagebuch prüfen.

Die Begründung des Ressorts für die aufgezeigten Versäumnisse überzeugt nicht. Als im Jahr 1994 die RLBau eingeführt wurden, war eine DV-Anbindung noch die Ausnahme. Für die Führung des Bautagebuchs geben die RLBau einen Vordruck vor, der die Anforderungen an die Dokumentation des Baugeschehens enthält. Sie konnte und kann bis heute manuell erfolgen. Eine DV-Anbindung kann ggf. die Arbeit erleichtern, ist aber nicht Voraussetzung für das ordnungsgemäße Führen eines Bautagebuchs.

Zur fehlenden Kostenkontrolle nach RLBau hat sich das Ressort nicht geäußert. Die Übersicht über die Kosten war zusätzlich dadurch erschwert, dass 68 Rechnungshof Bremen Jahresbericht 2011 - Stadt Sanierung und Umbau des Kwadrat in einigen Rechnungen Kosten (z. B. der Containergestellung) für die geprüfte und für andere Baumaßnahmen des Eigenbetriebs untrennbar in einer Firmenrechnung zusammengefasst waren. Dadurch wurde die Containergestellung für andere Baumaßnahmen aus den Mitteln für das Kwadrat bezahlt.

Einige für das Kwadrat erforderliche Anschaffungen wurden dagegen als allgemeine Beschaffung des Eigenbetriebs und nicht unter der Baumaßnahme abgerechnet. Der Eigenbetrieb muss dafür sorgen, dass Kosten künftig projektbezogen nachgewiesen werden.

7 Fehler bei der Rechnungsprüfung

Die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure bestimmt, dass zu den Grundleistungen eines Auftrags das gemeinsame Aufmaß mit den Handwerksfirmen gehört. Die RLBau schreiben vor, welche Unterlagen den Schlussrechnungen beizulegen sind. Eine Aufstellung der gemeinsam genommenen Aufmaße gehört ebenso dazu wie Abrechnungszeichnungen.

Entgegen diesen Vorschriften haben die Architekten und Ingenieure nicht gemeinsam mit den Handwerksfirmen aufgemessen. Vielmehr haben sie die Firmen allein messen lassen und die Aufmaße anschließend nur bestätigt.

Den Schlussrechnungen waren weder gemeinsame Aufmaße noch Abrechnungszeichnungen beigelegt. Werkstatt Bremen hat das hingenommen und bezahlt.

Aufgrund der fehlenden gemeinsamen Aufmaße und Abrechnungszeichnungen waren nicht alle Schlussrechnungen nachvollziehbar. Das gilt z. B. für das Gewerk Elektroarbeiten. Die Leistungen waren nach Abschluss der Arbeiten nicht mehr zugänglich. Ob die Leistungen wie abgerechnet erbracht worden sind, kann nicht mehr festgestellt werden.

Eine Begründung, warum Werkstatt Bremen nicht verlangt hat, dass Architekten und Firmen - wie vereinbart - gemeinsam aufmessen, hat das Ressort nicht genannt.

8 Empfehlung

Der Rechnungshof hat Werkstatt Bremen empfohlen, künftig nur noch die Bauunterhaltung selbst durchzuführen. Von der Verantwortung für Planung und Durchführung von Baumaßnahmen sollte der Eigenbetrieb sich entlasten.

Für solche Aufgaben ist Immobilien Bremen baufachlich zuständig.