Zusätzliche Altersversorgung für Angestellte und Arbeiter der Freien und Hansestadt Hamburg

Die Gruppierungsübersicht des Haushaltsplans 1998 weist für das laufende Jahr Vergütungen der Angestellten und Löhne der Arbeiter von insgesamt 1 512 491 000 DM aus. Für Versorgungsbezüge der Angestellten und der Arbeiter werden 187 651 000 DM veranschlagt, das sind 12,4 Prozent der Gehälter und Löhne des aktiven Personals. In der Personalkostentabelle der Finanzbehörde (Stand Dezember 1997) wird zur Berechnung der Jahreswerte einschließlich Zukunftsbelastung und Nebenleistungen mit Versorgungszuschlägen von 14 Prozent für Angestellte und 16 Prozent für Arbeiter gearbeitet.

Die Änderung des Gesetzes über die zusätzliche Alters- und Hinterbliebenenversorgung für Angestellte und Arbeiter der Freien und Hansestadt Hamburg (1. RGG) sowie das Gesetz zur Neuregelung der zusätzlichen Alters- und Hinterbliebenenversorgung für Angestellte und Arbeiter der Freien und Hansestadt Hamburg (2. RGG) wurden von der Bürgerschaft im Februar 1995 verabschiedet.

Im Bericht des Innenausschusses (Drucksache 15/2770) über die Senatsvorlage (Drucksache 15/366) heißt es, dass Hamburg seit 1921 eine eigene gesetzliche Regelung habe und von dem zentralen Tarifvertrag über die zusätzliche Alters- und Hinterbliebenenversorgung nicht erfaßt sei. Die finanzielle Gesamtbelastung entspreche aber der des Bundes und der Länder.

Für das System der Zusatzversorgung durch eine Versicherung in der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL) zahlen der Bund und die meisten Bundesländer sowie eine Reihe kommunaler Arbeitgeber und Träger der Sozialversicherung für ihre Arbeitnehmer 4,8 (bzw. ab 1. Juli 1998 5,2) Prozent des jeweiligen steuerpflichtigen Arbeitsentgelts.

Ich frage den Senat:

Wie ist die Diskrepanz zwischen der Aussage der Senatsvertreter im Februar 1995 Die finanzielle Gesamtbelastung entspreche der des Bundes und der Länder und den 12,4 Prozent der Gehälter und Löhne des aktiven Personals betragenden Aufwendungen für die Versorgungsbezüge der Angestellten und der Arbeiter zu erklären?

Die Gruppierungsübersicht des Haushaltsplans 1998 ist für die Bildung rechnerischer Relationen zwischen den Haushaltsansätzen für Vergütungen und Löhne einerseits und den Aufwendungen für Ruhegelder andererseits nur bedingt geeignet, denn sie enthalten nicht alle von der FHH zu zahlenden Vergütungen, Löhne und Ruhegelder. So sind die über die Wirtschaftspläne abzurechnenden Personalausgaben nicht erfaßt.

Die Höhe der Umlage der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL) war bereits Gegenstand in der Drucksache 15/366 vom 18. Januar 1994. Bereits damals war darauf hingewiesen worden, dass die VBL davon ausging, ein Umlagesatz von 7 Prozent sei annähernd kostendeckend. Hieran hat sich bis heute nichts geändert.

Diese 7 Prozent wären bei einem Vergleich um eine vom Arbeitgeber zu tragende Pauschalsteuer von 20 Prozent und um den Arbeitgeberanteil zu den Sozialversicherungsbeiträgen in Höhe von rund 21 Prozent rechnerisch zu erhöhen, so dass insgesamt die vom Fragesteller angenommene Diskrepanz nicht gesehen wird.

Betreff: Zusätzliche Altersversorgung für Angestellte und Arbeiter der Freien und Hansestadt Hamburg.