Busspuren in Hamburg

Betreff: Busspuren in Hamburg. Senator Mettbach hat am Donnerstag, 29. August 2002 im Ausschuss Bau und Verkehr auf Nachfrage erklärt, dass die Gesamtstrecke der Busspuren in Hamburg in 2003 wie schon im Jahr 2001 und 2002 unverändert bei 40 km liegen würde. Durch die Veränderungen der Verkehrsführung in der Stresemannstraße sei die Busspur nicht aufgehoben, sondern lediglich eine Sondernutzung für Pkw ermöglicht worden. Die Produktinformationen des Einzelplans 6, Bau und Verkehr, Produktbereich 07, Seite 27, weisen für das Ergebnis 2001, den Plan 2002 und den Plan 2003 jeweils 40 km Busspuren aus.

Ich frage den Senat:

1. Wie lautet die exakte Definition einer Busspur?

Als Sonderfahrstreifen für Omnibusse des Linienverkehrs wird in der Straßenverkehrs-Ordnung ein besonders gekennzeichneter Fahrstreifen bezeichnet, der Omnibussen des öffentlichen Linienverkehrs vorbehalten ist (§ 41 Absatz 2 Nummer 5, Zeichen 245 2. Welche Regelungen sieht die für die Beschilderung und Markierung von Busspuren vor?

Für die Beschilderung von Sonderfahrstreifen für Linienomnibusse ist das Zeichen 245 (Linienomnibusse) vorgesehen. Nach den Bestimmungen der Verwaltungsvorschrift zur zu Zeichen 245) kann zur Verdeutlichung die Markierung BUS auf der Fahrbahn aufgetragen werden.

Die Abgrenzung zum übrigen Verkehrsraum soll durch eine ununterbrochene Linie (Zeichen 295 bei Sonderfahrstreifen ohne zeitliche Begrenzung bzw. eine unterbrochene Linie (Zeichen 340 bei Sonderfahrstreifen mit zeitlicher Begrenzung erfolgen.

3. Welche Vorteile sieht der Senat in der Schaffung von Busspuren?

4. In welchen Verkehrssituationen hält der Senat die Einrichtung von Busspuren für sinnvoll?

5. Beabsichtigt der Senat in der 17. Legislaturperiode einen Ausbau oder Abbau von Busspuren? Bitte jeweils Standorte nennen.

Ziel der Einrichtung von Busspuren ist es, Pünktlichkeit und Reisegeschwindigkeit des Busverkehrs zu erhöhen. Busspuren sind sinnvoll, wenn unter Abwägung der Bedürfnisse aller Verkehrsteilnehmer einschließlich des ruhenden Verkehrs (z.B. Be- und Entladen) und der übrigen Ansprüche an den Straßenraum eine insgesamt günstige Situation geschaffen werden kann. Dies ist von den im Einzelfall gegebenen Verhältnissen abhängig. Insofern gibt es kein festgelegtes Maßnahmebündel. Vielmehr werden Einzelfälle zu beurteilen und im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten ggf. Verbesserungen umzusetzen sein.

6. Wie ist die Nutzung von Busspuren durch andere Verkehrsteilnehmer (z.B. Taxen und/oder Fahrradfahrer) in Hamburg geregelt?

Die mit Zeichen 245 und ggf. der Fahrbahnmarkierung BUS gekennzeichneten Sonderfahrstreifen können nach den Bestimmungen der durch eine entsprechende Zusatzbeschilderung zum Zeichen 245 (Taxen und/oder Radfahrer frei) zusätzlich nur für Taxen und/oder Radfahrer freigegeben werden.

6. a) Was ist in diesem Zusammenhang unter einer Sondernutzung durch Pkw zu verstehen?

Unter der Sondernutzung eines Fahrstreifens für Linienomnibusse durch Pkw ist dessen gemeinsame Nutzung durch Busse und Pkw zu verstehen. Um solche Sondernutzungen zu ermöglichen, ist eine von § 41 Absatz 2 Nummer 5 und der zu Zeichen 245 abweichende Kennzeichnung und Beschilderung des Fahrstreifens erforderlich. Die Straßenverkehrsbehörde darf entsprechende Anordnungen gemäß § 45 Absatz 1 in Verbindung mit § 45 Absatz 9 treffen.

7. Auf welchen Strecken, mit welcher Nutzung durch andere Verkehrsteilnehmer befinden sich die 40 km Busspuren in Hamburg? Bitte getrennt nach Bezirken aufführen und jeweils Sondernutzungen (Taxi, Fahrrad), Beschilderung und Art der Sraßenmarkierung angeben.

Soweit es in der Kürze der für die Beantwortung einer Schriftlichen Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit möglich war, sind die Daten in der anliegenden Tabelle zusammengestellt worden. Eine Aufschlüsselung darüber hinaus nach Beschilderung und Art der Straßenmarkierung war nicht möglich.

8. In welchem Umfang wurden in der 16. Legislaturperiode Busspuren neu geschaffen oder ausgebaut?

Gemäß anliegender Tabelle (in der Rubrik Betrieb seit offene Felder: Die Inbetriebnahme war in der für die Beantwortung dieser Schriftlichen Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit und mit vertretbarem Aufwand nicht zu ermitteln) rund 600 m (1997 bis 2001).

9. Wurden in Hamburg in 2001 und im ersten Halbjahr 2002 Busspuren neu geschaffen oder verlängert? Wenn ja, welche und in welchem Umfang?

Gemäß anliegender Tabelle keine.

10. Wurden in Hamburg Busspuren in 2001 und im ersten Halbjahr 2002 aufgehoben oder verkürzt? Wenn ja, welche, in welchem Umfang und aus welchen Gründen?

Mit straßenverkehrsbehördlicher Anordnung vom 6. Februar 2002 wurden die Bussonderfahrstreifen in der Stresemannstraße zwischen Lerchenstraße und Alsenstraße aufgehoben, um den allgemeinen Verkehrsfluss zu verbessern.

11. Welchen Zweck hatten die Änderungen der Fahrbahnmarkierung auf der Stresemannstraße, die durch den Senat veranlasst wurden?

Mit der Änderung der Fahrbahnmarkierung wurde die straßenverkehrsbehördliche Anordnung vom 6. Februar 2002 umgesetzt.

12. Trifft es zu, dass im betreffenden Abschnitt der Stresemannstraße nach wie vor eine Busspur besteht?

Nein. Es wurden gemeinsame Fahrstreifen für Busse, Pkw und Klein-Lkw bis 2,8 t in Randlage eingerichtet. Die Fahrstreifen unterscheiden sich durch die Beschilderung und die beschränkte Nutzung von normalen Fahrstreifen.

12. a) Wenn ja, wodurch unterscheidet sich diese, von der Tempobegrenzung abgesehen, von einer normalen Verkehrsstraße?

Entfällt.

12. b) Wenn nein, warum wird sie aus der Gesamtstrecke in den Produktinformationen nicht herausgerechnet?

Die Produktinformation für den Haushaltsplan-Entwurf 2003 ist mit Stand Januar 2002 aufgestellt worden.

13. Wie bewertet der Senat die Busspur auf der Sengelmannstraße?

a) Sind Veränderungen geplant? Wenn ja, welche und zu welchem Zeitpunkt?

In der Vergangenheit kam es in den Verkehrsspitzenzeiten zu Staus im Individualverkehr. Zwischenzeitlich wurde eine zweite Alsterbrücke fertig gestellt und die Alsterkrugchaussee untertunnelt. Zurzeit sind die Sonderfahrstreifen aufgrund von Brückenbauarbeiten in der Hindenburgstraße und der Umleitung der Verkehre über die Sengelmannstraße aufgehoben. Der Individualverkehr und der ÖPNV fließen trotz des gestiegenen Verkehrsaufkommens weitgehend störungsfrei.

Im Übrigen siehe Antwort zu Ziffer 4 der Schriftlichen Kleinen Anfrage Drucksache 17/1195.