Baumschutzbügel - Hamburg gilt allgemein als Grüne Metropole Nordeuropas

Betreff: Baumschutzbügel - Hamburg gilt allgemein als Grüne Metropole Nordeuropas. Verantwortlich hierfür ist vor allem die hohe Zahl der in den letzten 44 Jahren gepflanzten (Straßen-)Bäume. Gleichzeitig wird behauptet, dass der CDU/PRO/FDP-Senat das Aufstellen von Baumschutzbügeln erschwert hat und dieses nicht mehr alleine von den bisher zuständigen Abteilungen der Bezirksverwaltungen durchgeführt werden darf.

Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat.

Nach der im Juli 2002 von der Behörde für Inneres herausgegebenen Fachanweisung Absperrelemente 1/02 umfasst der Begriff Absperrelemente alle baulichen Hilfsmittel, die eingesetzt werden, um vornehmlich Kraftfahrzeuge von Flächen im öffentlichen Straßenraum fernzuhalten, auf denen sie die Sicherheit gefährden oder Schäden am Wegekörper einschließlich Straßenbegleitgrün verursachen würden. Diese baulichen Hilfsmittel, zu denen unter anderem Baumschutzbügel zählen, sind nach den Vorschriften der Straßenverkehrsordnung in jedem Einzelfall entsprechend ihrer Zweckbestimmung durch die Straßenverkehrsbehörde oder durch die Straßenbaubehörde förmlich anzuordnen bzw. wegzuordnen.

Nach Ziffer 4.2.11 der genannten Fachanweisung sind Baumschutzbügel zu entfernen, wenn sie ihren Zweck nicht mehr erfüllen. Weiter heißt es dort: Stehen Poller oder Baumschutzbügel unmittelbar hintereinander in Zweierreihe, ist ein Sperrelement zu entfernen. Diese Regelung wurde notwendig, weil sich im Laufe der letzten Jahre vielfach Situationen entwickelt hatten, bei denen diese eigentlich selbstverständlichen Anforderungen nicht genügend Beachtung gefunden hatten.

Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt.

1. Ist es richtig, dass zukünftig von den Gartenbau-/Grünabteilungen der Bezirksämter alleine keine Baumschutzbügel mehr aufgestellt werden dürfen?

Ja.

2. Welche Stellen entscheiden zukünftig über die Aufstellung von Baumschutzbügeln? Welche Fachbehörde führte bisher/zukünftig die Fachaufsicht durch?

Die Straßenverkehrsbehörde in Abstimmung mit der fachlich zuständigen örtlichen Straßenbaubehörde.

3. Ist der Senat der Ansicht, dass die bisherige Praxis nicht sachgerecht war?

Ja.

4. Wie viele Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen werden zukünftig an der Entscheidung über die Aufstellung eines Baumschutzbügels beteiligt werden?

5. Wie viele zusätzliche Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der öffentlichen Verwaltung oder der Polizei werden zukünftig gegenüber der bisherigen Regelung bei der Entscheidung über die Aufstellung eines Baumschutzbügels beteiligt werden?

6. Wird der Personalaufwand hierdurch steigen oder fallen? Bitte Nennung des geschätzten Gesamtvolumens für Hamburg.

Die Arbeiten werden wie bisher von den zuständigen Mitarbeitern bei den jeweiligen Bezirksämtern und örtlichen Polizei-Kommissariaten im Rahmen der allgemeinen Aufgabenerfüllung erledigt. Eine Veränderung des Personalaufwands ist dadurch nicht gegeben.

7. Ist dem Senat bekannt, dass Hamburg aufgrund seiner vielen intakten Straßenbäume als grüne Stadt angesehen wird?

Ja. Die ca. 245000 Straßenbäume tragen zu einem bedeutenden Teil zu dem Image Hamburgs als Grüne Stadt bei. Mit ihren vielen Straßenbäumen und Parkanlagen ist die Grüne Stadt Hamburg ein häufig genannter positiver Standortfaktor für Gewerbe-, Industrie- und Privatansiedlungen.

8. Aus welchen Gründen wurden in Hamburg Baumschutzbügel eingeführt?

Baumschutzbügel bewahren Straßenbäume insbesondere vor so genannten Anfahrschäden durch Kraftfahrzeuge und schützen den sensiblen Wurzelbereich vor Bodenverdichtungen. Anfahrschäden am Stamm und Schädigungen des Wurzelbereichs gehören mit zu den gravierendsten Schäden für einen Baum.

9. Wie hat sich die Einführung der Baumschutzbügel auf den Schutz und die Gesundheit der Bäume ausgewirkt?

Der Gesundheitszustand der Straßenbäume hat sich seit Mitte der achtziger Jahre mit Beginn der umfangreichen Sanierungs- und Vorsorgemaßnahmen (vgl. hierzu auch Antwort zu 8.) erheblich verbessert. Der Anteil gesunder Bäume der Schadstufe 0 ist von 46 Prozent im Jahr 1982 und 42 Prozent im Jahr 1985 auf 73 Prozent im Jahr 1995 kontinuierlich angestiegen.

10. Ist es vor der Einführung von Baumschutzbügeln vielerorts zur Beschädigung von Straßenbäumen gekommen?

11. Welcher Schaden ist hierdurch entstanden?

Ja, vgl. auch Antwort zu 8.

Statistiken wurden bisher nicht geführt, sodass keine Angaben über das finanzielle Ausmaß der Anfahrschäden gemacht werden können; die derzeit angelaufenen Schadenserfassungen mit Hilfe des digitalen Straßenbaumkatasters werden dieses zukünftig ermöglichen.

12. Welche Funktionen haben Bäume gerade in hoch verdichteten innerstädtischen Wohngebieten (Auswirkung auf örtliches Klima, Staubbildung)? Bäume tragen in verdichteten innerstädtischen Gebieten neben ihrem Stadtbild prägenden und ästhetischen Erscheinungsbild zu einer Verbesserung des Kleinklimas bei. Insbesondere sind hier die Filterung und Bindung von Staub- und Schadstoffpartikeln aus der Luft zu nennen sowie die kühlende und erfrischende Wirkung durch Beschattung und Erhöhung der Luftfeuchtigkeit. Weiterhin sind die Straßenbäume Lebensraum für viele Vögel und Kleintiere unserer Stadt.