Errichtung einer Kindertagesstätte in Bremen-Oberneuland am Hohenkampsweg

Als Grundlage der städtebaulichen Ordnung für das oben näher bezeichnete Vorhaben wird der vorhabenbezogene Bebauungsplan 78 (Bearbeitungsstand: 11. April 2011) vorgelegt.

Die Deputation für Bau und Verkehr hat hierzu am 5. Mai 2011 den als Anlage beigefügten Bericht erstattet.

Dem Bericht der Deputation für Bau und Verkehr ist eine Anlage beigefügt, in der die eingegangenen datengeschützten Stellungnahmen einschließlich der hierzu abgegebenen Stellungnahmen der Deputation für Bau und Verkehr enthalten sind.

Der Bericht der Deputation für Bau und Verkehr wird der Stadtbürgerschaft hiermit vorgelegt.

Der im Bericht erwähnte Durchführungsvertrag wird nicht beigefügt und kann beim Senator für Umwelt, Bau, Verkehr und Europa bei Bedarf eingesehen werden.

Der Senat schließt sich dem Bericht der Deputation für Bau und Verkehr einschließlich Anlage zum Bericht an und bittet die Stadtbürgerschaft, den vorhabenbezogenen Bebauungsplan 78 in Kenntnis der eingegangenen Stellungnahmen zu beschließen.

Bericht der Deputation für Bau und Verkehr Vorhabenbezogener Bebauungsplan 78 (Vorhaben- und Erschließungsplan) für die Errichtung einer Kindertagesstätte in Bremen-Oberneuland am Hohenkampsweg (Bearbeitungsstand: 11. April 2011)

Die Deputation für Bau und Verkehr legt den vorhabenbezogenen Bebauungsplan 78

(Bearbeitungsstand: 11. April 2011) und die entsprechende Begründung zum vorhabenbezogen Bebauungsplan 78 vor.

A) Verfahren nach dem Baugesetzbuch 1. Planaufstellungsbeschluss

Die Deputation für Bau und Verkehr hat am 17. Februar 2011 einen Planaufstellungsbeschluss gefasst. Dieser Beschluss ist am 19. Februar 2011 öffentlich bekanntgemacht worden.

2. Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 Zum vorhabenbezogenen Bebauungsplanentwurf 78 ist am 10. Februar 2011 vom Ortsamt Oberneuland eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit an der Bauleitplanung in einer öffentlichen Einwohnerversammlung durchgeführt worden.

Das Ergebnis dieser Beteiligung der Öffentlichkeit ist von der Deputation für Bau und Verkehr vor Beschluss der öffentlichen Auslegung behandelt worden.

Die Anlagen zu dem Bericht der Deputation für Bau und Verkehr ist nur den Abgeordneten der Stadtbürgerschaft zugänglich.

3. Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Im Rahmen des Verfahrens zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes 78 ist am 6. Dezember 2010 die frühzeitige Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 1 durchgeführt worden. Der erforderliche Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 wurde festgelegt.

Das Ergebnis dieser Beteiligung ist in die Planung eingeflossen.

4. Gleichzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 und öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 und die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 sind für den vorhabenbezogenen Bebauungsplanentwurf gleichzeitig durchgeführt worden (§ 4 a Abs. 2 Die Deputation für Bau und Verkehr hat am 17. Februar 2011 beschlossen, dass der vorhabenbezogene Bebauungsplanentwurf 78 mit Begründung öffentlich auszulegen ist.

Der Planentwurf mit Begründung hat vom 4. März bis 4. April 2011 gemäß § 3 Abs. 2 beim Senator für Umwelt, Bau, Verkehr und Europa öffentlich ausgelegen. Zugleich hat Gelegenheit bestanden, vom Entwurf des Planes mit Begründung im Ortsamt Oberneuland Kenntnis zu nehmen.

Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind über die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 unterrichtet worden.

5. Ergebnis der Anhörung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der öffentlichen Auslegung

Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange

Das Ortsamt Oberneuland hat mit Schreiben (E-Mail) vom 28. März 2011

Folgendes mitgeteilt: Sehr geehrte Damen und Herren, der Beirat Oberneuland hat zu o. a. Vorgang mit Datum 1. März 2011 den nachfolgend aufgeführten Beschluss gefasst, den ich Ihnen wie folgt zuleite:

Der Planaufstellungsbeschluss wird zur Kenntnis genommen. Es wird darauf hingewiesen, dass die Verkehrssituation im Bereich der Oberneulander Landstraße zwischen dem Kirchenvorplatz und dem Elefantenkindergarten sowie im Einmündungsbereich Hohenkampsweg nicht hingenommen werden kann. Das Verkehrsaufkommen wird sich durch den Ausbau der Kindertagesstätte weiter erhöhen.

Der Ausschuss fordert, dass die Fahrbahn im Hohenkampsweg zwischen dem Parkplatz der Kirche und der Oberneulander Landstraße um mindestens einen Meter verbreitert wird um den Verkehrsfluss zu verbessern.

Er fordert außerdem, dass die Verkehrssituation sachverständig untersucht wird mit dem Ziel, Vorschläge über die Verbesserung der Situation zu erarbeiten. Dabei ist besonders zu berücksichtigen, dass eine große Zahl von Kindern morgens mit dem Pkw zu dem Elefantenkindergarten sowie zum auszubauenden Kindergarten der evangelischen Kirchengemeinde gebracht werden und später wieder abgeholt werden. Außerdem ist der Bereich durch den Verkehr stark belastet, der von den Anwohnern des Baugebietes Hodenberger Straße/Rickmersstraße und Hodenberger Straße ausgeht.

Der Beschluss erfolgte einstimmig.

Ich bitte um Ihre Kenntnisnahme und Beachtung.

Die Deputation für Bau und Verkehr gibt hierzu folgende Stellungnahme ab:

Die Verkehrssituation ist in dem Bereich Rockwinkeler Heerstraße, Oberneulander Landstraße und Hohenkampsweg gemessen an den Straßenquerschnitten und den vorliegenden Verkehrszahlen unauffällig. Das Verkehrsnetz mit einer Verkehrsbelastung von Da sich jedoch in diesem Bereich neben der Kindertagesstätte der evangelischen Kirche am Hohenkampsweg 6 (zukünftig 90 Kinder) ein privater Kindergarten (Elefanten, Oberneulander Landstraße 32 mit 95 Kindern im Alter von drei bis sechs Jahren) und die Grundschule Oberneuland befinden, entsteht insbesondere während der zeitgleichen Bring- und Abholzeiten der beiden Kindergärten eine angespannte Verkehrssituation.

Um die Situation in diesem Bereich zu entschärfen, werden folgende Maßnahmen außerhalb der Bauleitplanung durchgeführt:

1. der Kindergarteneinfahrt das Parkverbot durch eine Zickzack-Markierung (Nr. 299 der Straßenverkehrsverordnung) verlängert werden.

2. Im südlichen Abschnitt des Hohenkampsweg soll eine Ausweichstelle durch Verbreiterung der Fahrbahn eingerichtet werden, um den Begegnungsverkehr zu erleichtern.

3. Während der Bauphase ist geplant, eine Einbahnstraßenregelung für die Oberneulander Landstraße einzurichten. In der Zeit wäre die Oberneulander Landstraße zwischen der Kreuzung Rockwinkeler Heerstraße und Hodenberger Straße/Tillingweg nur aus Richtung Osten kommend befahrbar.

4. Zusätzlich sollen die Belieferungszeiten der Baustelle eingeschränkt werden.

Neben den vorgenannten verkehrlichen Maßnahmen ist anzumerken, dass bereits die nachfolgenden Ausweichmöglichkeiten zum Parken bestehen:

5. Der Gustav-Adolf-Schreiber-Weg steht einseitig in unmittelbarer Nähe der Kindertagesstätte zum Parken zur Verfügung.

6. Westlich des Carl-Dannemann-Weges wurde ein Parkstreifen eingerichtet (Höhe Oberneulander Landstraße 59).

7. Im Hohenkampsweg befinden sich hinter dem Gemeindehaus, Hohenkampsweg 6, auf der westlichen Straßenseite mindestens 60 Stellplätze.

Die oben aufgeführte Maßnahme Nr. 2 kommt dem Wunsch des Beirats nach, die Begegnung von zwei Pkw im südlichen Abschnitt des Hohenkampswegs zu entschärfen und damit die Bring- und Abholsituationen verkehrlich zu entspannen.

Die Deputation für Bau und Verkehr empfiehlt, den Planentwurf aus den vorgenannten Gründen unverändert zu belassen.

Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange

Einige Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange haben Hinweise vorgebracht, die zu Ergänzungen der Begründung geführt haben.

Auf den Gliederungspunkt 6. dieses Berichtes wird verwiesen.

Nach Klärung bestimmter Fragen haben die übrigen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gegen die Planung keine Einwendungen.

Stellungnahmen der Öffentlichkeit Anlässlich der öffentlichen Auslegung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes 78 sind Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit eingegangen.