Mietwohnungen

Wilhelmsburg und Harburg. Erhöhung der Verkehrssicherheit für Fußgänger und Radfahrer. Erhöhung der Aufenthaltsqualität im öffentlichen Raum. Errichtung einer Lärmschutzanlage.

­ Ergänzung sozialer Einrichtungen und öffentlicher Infrastruktur.

Kurzbeschreibung der wichtigsten Einzelprojekte Schwerpunkt der Sanierung im Gebiet S 1, nördlich des Vogelhüttendeichs, war Wohnungsneubau. Um dieses Ziel zu erreichen waren städtebauliche Neustrukturierungen erforderlich. Sie beinhalteten größere Erschließungsmaßnahmen, Flächenrecycling, die Beseitigung von Altlasten und die Neuordnung und Erschließung von Grundstücken auf den ehemals gewerblich genutzten Flächen durch Maßnahmen der Bodenordnung. So wurden im Rahmen der Sanierung rund 530 Wohnungen neu errichtet, davon rund 370 öffentlich gefördert. Darüber hinaus gibt es Planungen für rund 350 weitere Wohnungen.

Obwohl auf Grund baulicher Mängel rund 270 Wohnungen abgebrochen werden mussten, weist die Wohnungsbilanz der Sanierung durch zahlreiche Wohnungsneubaumaßnahmen ein positives Ergebnis auf.

In vielen Bereichen wurde die Umstrukturierung nicht nur durch den intensiven Einsatz der Bodenordnung möglich, sondern auch dadurch, dass die Freie und Hansestadt Hamburg rund ein Drittel der Flächen im Sanierungsgebiet S 1 aufkaufte und unter Abschöpfung der sanierungsbedingten Bodenwertsteigerung zu einem erheblichen Teil an Wohnungsbauträger weiter veräußern konnte.

Zwischen dem neu definierten und hergestellten Siedlungsrand zum Ernst-August-Kanal und der Hafenrandstraße wurde als Teil eines übergeordneten Grünzuges der Park am Schulgraben mit Spielflächen angelegt. Er ist unmittelbar den modernisierten und den neugebauten Wohnungen zugeordnet und durch eine Lärmschutzwand auf 560 Metern Länge an der Hafenrandstraße geschützt.

Die Gesamtgröße beträgt rund 3 ha. Der ehemals gerade verlaufende Schulgraben wurde renaturiert, sein Lauf geschwungen und aufgeweitet. Am Einlauf in den wurde er aufgestaut. Die Böschung der Hafenstraße wurde intensiv mit Bäumen und Sträuchern begrünt. Nördlich der Hafenrandstraße wurde der Uferwanderweg bis zum Ernst-August-Stieg weitergeführt.

Besonders beliebt ist der große Spielplatz mitten im Park.

Neben Wohnungsneubau war die Sicherung und Verbesserung des Wohnungsbestandes eine wichtige Aufgabe der Sanierung. Rd. 230 Wohnungen wurden unter Einsatz öffentlicher Mittel gründlich instandgesetzt und modernisiert. Weitere rund 150 Wohnungen wurden von den Eigentümern ohne Inanspruchnahme der Sanierungsfördermittel modernisiert. Damit wurde der erhaltenswerte Teil der Altbausubstanz, die sich durch eine zum Teil für Hamburg einzigartige Backstein-Jugendstil-Architektur auszeichnet, langfristig gesichert.

Ein besonderes Augenmerk wurde auf den Erhalt der Nutzungsmischung, vor allem auf die Nutzung der Erdgeschosszonen für Läden und andere Nichtwohnnutzungen gelegt. Auf Grund des allgemeinen Strukturwandels im Einzelhandel, der kleine, familiengeprägte Betriebe benachteiligt und eher den Trend zu großflächigen Discountern und Verbrauchermärkten am Stadtrand, mit ausreichendem Parkraum stützt, standen zahlreiche Gewerbeeinheiten leer oder wurden nicht adäquat genutzt. Es gelang nicht immer, für die Erdgeschosse der Neubauten, geeignete Einzelhandelsnutzungen zu finden.

Deshalb wurden zunehmend für die Wohnbevölkerung erforderliche Infrastruktureinrichtungen in den EGZonen untergebracht: die Öffentliche Bücherhalle (Vogelhüttendeich 43, aus der Veringstraße verlagert), sowie die DRK-Kindertagesstätte (Hans-Sander-Straße). Schwerpunkt der Stadterneuerungsaktivitäten war u. a. die Neugestaltung des Stübenplatzes mit der ihn umgebenden unterschiedlichen Gebäudestruktur: im Norden der denkmalschutzwürdige Geschosswohnungsbau von 1910 mit Jugendstilelementen, daneben das einzige noch vorhandene Kleinwohnhaus, das alte Deichhaus (Vogelhüttendeich 55) aus vorindustrieller Zeit, als besonders erhaltenswert eingestuft.

Der Platz wurde für das zentrale Marktgeschehen entsprechend hergerichtet. Insbesondere das großzügige Hallendach und der neue Gastronomie-Pavillon prägen den öffentlichen Platz, der nach dem Umbau auch Begegnungs- und Veranstaltungsort ist.

Die Restaurierung des ursprünglich für den Abbruch vorgesehenen Deichhauses hat dazu beigetragen, dass zusammen mit der Um- und Neugestaltung des Stübenplatzes hier der Mittelpunkt des Reiherstiegviertels wieder gestärkt wurde.

Die umfangreiche Erneuerung des Quartiers war mit erheblichen Bewohnerumzügen verbunden. Bereits zu Beginn der Sanierung stand ein Teil der Häuser leer. Da auf Grund des Wohnungszustandes die Bindung an die einzelnen Wohnungen nicht sehr hoch war, nutzten viele Bewohner die Gelegenheit, wegzuziehen. Der größte Teil blieb jedoch im vertrauten Reiherstiegviertel oder im übrigen Wilhelmsburg wohnen. Im Sanierungsgebiet S 1 waren es 40 % der durch Abriss und Modernisierung Betroffenen, die am Vogelhüttendeich eine neue Wohnung fanden, weitere 42 % wurden im übrigen Wilhelmsburg untergebracht.

Bei den öffentlich geförderten Modernisierungen nutzten zwei Drittel der Bewohner die Möglichkeit, in ihre Wohnung zurückzuziehen, den anderen wurden Ersatzwohnungen im Gebiet oder in unmittelbarer Nähe angeboten.

Ein Anliegen der Sanierung war es aber auch, Wohnformen für Menschen, die künstlerische Arbeit und individuelles Leben miteinander verbinden und erhalten wollen, zu unterstützen. Daher wurden entsprechend diesem Sanierungsziel zwei Ateliers für junge Künstler im Blockinnenhof an der Fährstraße mit öffentlichen Mitteln gefördert.

Der Standort und das Umfeld der Honigfabrik (Industriestraße 31) sollten im Rahmen der Sanierung noch attraktiver gestaltet werden. So werden die öffentlichen Freiflächen vor dem Gebäudekomplex zu Aufenthaltsflächen für mehrere Generationen hergerichtet.

Der Grünzug am Veringkanal wurde um Flächen der alten Hafenbahntrasse ergänzt, die historische Eisenbahnbrücke zu einer Fußgängerbrücke umgebaut, ein alter Hafeneisenbahnwaggon dient als Aktionsbühne. Alle Elemente sollen an die enge industrielle Verbundenheit des Reiherstiegviertels mit dem Hafen erinnern.

Im Zusammenhang mit der Erschließung der neu errichteten Gebäude wurde der Vogelhüttendeich zwischen

Veringstraße und Reiherstieghauptdeich umgestaltet und der ruhende Verkehr neu geordnet.

Stadtteilmanagement

Das Sanierungsverfahren vor Ort wird seit 1981 von einem privaten, treuhänderischen Sanierungsträger im Auftrag der heutigen Behörde für Bau und Verkehr betreut. Nachdem die Sanierungsaufgaben im Gebiet S 1 weitgehend abgeschlossen werden konnten, konzentrieren sich die Aufgaben des Sanierungsträgers seit dem Jahr 2000 auf die Betreuung und Vorbereitung von Maßnahmen für das Sanierungsgebiet S 4. Die konkreten Aufgaben werden jährlich auf Grundlage des Erneuerungskonzeptes zwischen der heutigen Behörde für Bau und Verkehr und dem Sanierungsträger vertraglich vereinbart.

Das Stadtteilbüro Vogelhüttendeich 25 ist die zentrale Informations- und Kommunikationsstelle für Sanierungsbelange sowohl für die Sanierungsbetroffenen als auch für die interessierte Öffentlichkeit.

Die Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern an den Entscheidungen erfolgte kontinuierlich während des gesamten Sanierungsprozesses durch Erörterungen einzelner Vorhaben, regelmäßige Sprechstunden und in projektbezogenen Versammlungen. Zur sozialverträglichen Umsetzung der geplanten Maßnahmen ist eine individuelle Beratung der Mieter insbesondere im Zusammenhang mit erforderlichen Umzügen von Bedeutung. Unvermeidbare Härten werden sowohl durch die ortsnahe Tätigkeit des Sanierungsträgers, als auch durch die Regelungen, die der Hamburger Sozialplan vorsieht, gemildert.

Mit diesem Sozialplan hat die Finanzbehörde für alle Hamburger Stadterneuerungsgebiete und die für sie bestellten Sanierungsträger einen verbindlichen Rahmen vorgegeben, nach dem sanierungsbetroffenen Mietern finanzielle Hilfen bei erforderlichen Zwischenunterbringungen gewährt und Grundeigentümern unter bestimmten Voraussetzungen der entstandene Mietzinsausfall erstattet werden kann. Die Finanzbehörde hat seit Beginn der Sanierung im Gebiet Wilhelmsburg S 1 Sozialplanmittel in Höhe von rund 0,66 Mio. Euro und im Gebiet Wilhelmsburg S 4 Mittel in Höhe von rund 0,3 Mio. Euro gewährt.

Der Sanierungsprozess für das Gebiet Wilhelmsburg S 4 wurde von einem Sanierungsbeirat als beratendes Gremium begleitet. Alle Interessengruppen, die im Sanierungsgebiet wohnen, arbeiten oder Grundbesitz haben, sind in ihm vertreten. Der Sanierungsbeirat spricht Empfehlungen aus, die dem Ortsausschuss als Entscheidungsgrundlage dienen. Die öffentlichen Sitzungen finden fünfbis sechsmal im Jahr im Stadtteilbüro statt. Für das Gebiet Wilhelmsburg S 1 konnte seinerzeit mangels Interesse der Beteiligten kein Beirat eingesetzt werden.

Im Jahr 2000 wurde für das S 4-Gebiet ein Verfügungsfonds in Höhe von 10 000 DM p.A. (rd. 5000 Euro) eingerichtet. Die Mittel werden vom Sanierungsträger nach einem entsprechenden Votum des Sanierungsbeirates vergeben. In 2001 sind 12 Maßnahmen zur Unterstützung kleinerer Projekte und Veranstaltungen sowie zur Aktivierung des Stadtteillebens bewilligt worden.

Stand des Verfahrens

Die im Sanierungskonzept Wilhelmsburg S 1 enthaltenen wesentlichen Maßnahmen sind soweit umgesetzt bzw. vorbereitet, dass der formelle Abschluss des Verfahrens demnächst erfolgen kann. Die ursprünglich für 2001 vorgesehene Beendigung des Verfahrens konnte noch nicht realisiert werden, weil die Klärung einiger grundstücksrechtlicher Fragen mehr Zeit in Anspruch genommen hat, als ursprünglich geplant war. Weitere noch nicht umgesetzte Maßnahmen des Erneuerungskonzeptes können dagegen auch ohne das Instrument des besonderen Städtebaurechts im Rahmen des geltenden Planungsrechts realisiert werden. Z. B.:

­ Wohnbebauung auf der ehemaligen Raffay-Fläche Schipperort

­ Neubau von Mehrfamilienhäusern / Ernst-August-Kanal

­ rückwärtige Bebauung am Jugendstilhaus Vogelhüttendeich 47-53.

Im südlichen Wilhelmsburg S 4-Gebiet werden dagegen noch einige Maßnahmen entwickelt und vorbereitet, sodass das Sanierungsverfahren etwa 2-3 weitere Jahre in Anspruch nehmen wird. Die Schwerpunkte der weiteren Sanierungstätigkeiten liegen hier in der Wohnungsmodernisierung und Wohnungsneubau.

Für die Umsetzung aller Maßnahmen ist bisher ein Betrag von rund 24 Mio. Euro aus Mitteln der Städtebauförderung eingesetzt worden, rund 1/3 davon waren Mittel des Bundes.

Die eingesetzten öffentlichen Mittel sind insgesamt aber noch höher, weil u. a. die Kosten für die rund 370 Neubauwohnungen hierin nicht enthalten sind.

Die Sanierung des nördlichen Reiherstiegviertels hat entscheidend die Stadtteilentwicklung Wilhelmsburgs in den letzten Jahren mitgeprägt.

STEP-Gebiete

Für die 1999 in das Programm der Sozialen Stadtteilentwicklung aufgenommenen Gebiete Horner Geest (Hamburg-Mitte), Lurup und Osdorfer Born (Altona), Lenzsiedlung, Linse und Schnelsen-Süd (Eimsbüttel), Barmbek-Süd (Hamburg-Nord) sowie Lohbrügge-Nord (Bergedorf) sind die Quartiersentwicklungskonzepte von der damaligen Senatskommission für Stadtentwicklung, Umwelt, Wirtschaft und Verkehr in der ersten Jahreshälfte 2001 zur Kenntnis genommen worden. Die Senatskommission hat die Behörde für Bau und Verkehr (damals Stadtentwicklungsbehörde) beauftragt, die Fortschreibung sicherzustellen.

Die Gebiete Horner Geest, Lüdersring / Lüttkamp sowie Großlohe und Heimfeld-Nord sind beim Bund für das Bund-Länder-Programm Stadtteile mit besonderem Entwicklungsbedarf ­ die soziale Stadt gemeldet (siehe Beteiligung des Bundes unter 5. Kosten und Finanzierung, Evaluation).

Im Vorgriff auf die Konzepte und damit die Entwicklungsprozesse rasch beginnen konnten, sind im Rahmen der jährlichen Abstimmungsrunde zwischen der damaligen Stadtentwicklungsbehörde und den Bezirken eine Reihe von Sofortmaßnahmen für die neu aufgenommenen Quartiere vereinbart worden.

Insgesamt sind die für 2001 in den Quartieren und die im Rahmen des Beteiligungsverfahrens Wilhelmsburg vorgesehenen Projekte zu unterschiedlichen Themenfeldern in vollem Umfang umgesetzt worden, nennenswerte Reste sind beim Haushaltstitel 6620.893.11 der Behörde für Bau und Verkehr (vormals Haushaltstitel 5200.893.11 der Stadtentwicklungsbehörde) nicht entstanden.

Stellvertretend für STEP-Gebiete wird nachfolgend der fortgeschrittene Erneuerungsprozess in Großlohe vertieft dargestellt.

Überblick Großlohe liegt am nordöstlichen Stadtrand Hamburgs unmittelbar an der Landesgrenze zu Schleswig-Holstein.

Als Großwohnsiedlung der sogenannten dritten Generation überwiegend zu Beginn der sechziger Jahre gebaut, ist Großlohe, dem damaligen städtebaulichen Leitbild folgend, als Siedlung mit einem auffallend hohen Grün- und Freiflächenanteil realisiert worden. Der Stadtteil, in dem heute ca. 6000 Menschen wohnen und leben, wird durch die Stapelfelder Straße als räumliche Barriere in zwei Wohnbereiche gegliedert: das Quartier um den Mehlandsredder (Großlohe-Nord) und der größere südlich gelegene Bereich am Großlohering / Bachstückenring Die heterogene Baustruktur mit ihren 3- und 4-geschossigen Zeilenbauten, 2-geschossigen Laubenganggebäuden und Reihenhäusern sowie die bis zu neun Vollgeschosse hohen Punkthäuser bestimmen im Wechselspiel mit dem zwischenzeitlich intensiv entwickelten Grün ganz wesentlich das Stadtbild.

Im Kontext des Soziale Brennpunkte-Programms wurde ein Gutachten zur Erfassung und Analyse der sozialen und baulichen Situation, des Wohnumfeldes sowie der infrastrukturellen Versorgung von Großlohe durch die Behörde für Bau und Verkehr (damals Stadtentwicklungsbehörde) gemeinsam mit den beiden Wohnungsunternehmen SAGA und GWG in Auftrag gegeben.

Auf Basis der Ende 1993 vorgelegten Untersuchungsergebnisse und der Ableitung von Handlungsempfehlungen zur Revitalisierung Großlohes wurden bereits Mitte der neunziger Jahre erste Sofortmaßnahmen umgesetzt.

Mit der Aufnahme Großlohes in das hamburgische Revitalisierungsprogramm 1995 wurde ein besonderes Augenmerk auf die Entwicklung von Maßnahmen gelegt, die strukturelle Verbesserungen mit dem Ziel einer dauerhaften Stabilisierung verfolgen. Seit dieser Zeit ist ein privater Träger als lokaler Ansprechpartner vor Ort im Auftrag der Behörde für Bau und Verkehr, ehemals Stadtentwicklungsbehörde (anfänglich unter Mitfinanzierung durch SAGA und GWG), tätig. Seit Anfang 1998 wurden interimsweise Räumlichkeiten der Mütterberatungsstelle als Anlaufstelle und Stadtteilbüro mitgenutzt.

Mit der Förderung Großlohes als hamburgisches Stadtteilentwicklungsgebiet und Aufnahme in das Bund-Länder-Programm Stadtteile mit besonderem Entwicklungsbedarf ­ die soziale Stadt 1999 sind inzwischen zahlreiche Projekte und Maßnahmen der Quartiersentwicklung umgesetzt oder entwickelt worden.

Seit Frühjahr 1999 gibt es im Stadtteil einen Stadtteilbeirat, der den Entwicklungsprozess intensiv begleitet und eigenverantwortlich über Mittel des Verfügungsfonds zur Förderung von kleineren Projekten und Maßnahmen entschieden hat.

Die Arbeiten zum Gutachten Spielraum Großlohe wurden im Jahre 2000 abgeschlossen. Erste Projekte zur Verbesserung der Frei- und Spielflächen für Kinder und Jugendliche konnten bereits umgesetzt werden. Die Gutachtenergebnisse werden Bestandteil des zurzeit in der Aufstellung befindlichen Quartiersentwicklungskonzeptes.

Im Spätsommer 2001 wurde das neue Stadtteilbüro südlich des Einkaufszentrums bezogen, in dem nunmehr verschiedene Stadtteilinitiativen, der Beirat mit seinen Arbeitsgruppen, der Quartiersentwickler und sonstige Stadtteilaktivitäten gemeinsame Räumlichkeiten gefunden haben.

Eckdaten und -zahlen Errichtung der Siedlung...... Bei knapp 95 % des Wohnungsbestandes handelt es sich um Sozialmietwohnungen mit einem insgesamt hohen Anteil an Klein- und Kleinstwohnungen. Die §-5-Schein- bzw. Dringlichkeitsscheinbindung und die entsprechende Belegungspolitik führten dazu, dass frühzeitig überdurchschnittlich viele Menschen mit geringem Einkommen nach Großlohe zogen.

Im Zuge der Untersuchung im Jahre 1993 wurde eine Problemanalyse zur sozialen, zur baulichen und Wohnumfeldsituation sowie zur infrastrukturellen Versorgung des Gebietes vorgelegt.

Zu Beginn der neunziger Jahre (1993 / 94) stellte sich die Problemsituation in Großlohe wie folgt dar:

­ kleine Wohnungen (mit den bekannten Folgeerscheinungen),

­ hohe Arbeitslosigkeit und Sozialhilfebedürftigkeit,

­ Konzentration von Armut und vielfältiger sozialer Problemlagen,

­ schlechter baulicher Zustand der Wohngebäude und Wohnungen (Instandsetzungsstau, erhöhte Modernisierungsbedarfe),

­ zahlreiche infrastrukturelle Defizite,

­ fehlende Kommunikations- und Aktionsmöglichkeiten für die Bewohner / innen.