Hochschule

Planungsfehler bei der Vergabe von Studienplätzen zum Wintersemester 2002/2003 im Fachbereich Erziehungswissenschaften Berichten zufolge konnten im Fachbereich Erziehungswissenschaften der Universität Hamburg zum Sommersemester 2002 400 und zum Wintersemester 2002/2003 650 Studierende zugelassen werden. Diese Zulassungszahlen wurden im allseitigen Einvernehmen zwischen der Universität und der Behörde für Wissenschaft und Forschung getroffen und in der Zulassungszahlenverordnung festgelegt. Nachdem der Fachbereich Erziehungswissenschaften mehrere Semester lang unterausgelastet war, da es zu wenig Bewerber für die Studienplätze gab, wurde zum Wintersemester 2001/2002 auf Vorschlag des Fachbereichs Erziehungswissenschaften der Numerus clausus für den Fachbereich aufgehoben. Die Aufhebung des Numerus clausus führte zu einer verstärkten Nachfrage, so dass vor einem Jahr 485 Lehramtsstudenten zusätzlich aufgenommen wurden. Zwischenzeitlich wurde der Numerus clausus zum Sommersemester 2002 wieder eingeführt ­ der Fachbereich Erziehungswissenschaften war daraufhin nur noch knapp ausgelastet. Berichten zufolge wurden nun zum Wintersemester 2002/2003 aufgrund eines Planungsfehlers der Universitätsverwaltung rund 770 Studierende zugelassen, obwohl der Fachbereich nur für 650 Studienanfänger ausgestattet ist.

Für den Zulassungszeitraum Wintersemester 2000/01 und Sommersemester 2001 hatten die Universität Hamburg und die zuständige Behörde einvernehmlich von einer Festsetzung von Zulassungszahlen (Numerus clausus) für die Lehrämter Grund- und Mittelstufe, Oberstufe Allgemein bildende Schulen und Oberstufe Berufliche Schulen probeweise abgesehen, da die Zulassungen in den Vorsemestern das Angebot an Studienanfängerplätzen für die Lehrerbildung laufend nicht ausgeschöpft hatten. Aufgrund der dabei gewonnenen Erfahrungen spielte im Juli 2001 die Wiedereinführung eines Numerus clausus für den Zulassungszeitraum Wintersemester 2001/02 und Sommersemester 2002 in den entsprechenden Gesprächen von Hochschule und Behörde keine Rolle. Eine überraschende Bewerbungsflut im Wintersemester 2001/02 führte dann zu einer Zulassung von Studierenden über die rechnerische Studienanfängerkapazität hinaus. Daraufhin hat die zuständige Behörde ab dem Sommersemester 2002 erneut Zulassungszahlen in der früheren Höhe durch Rechtsverordnung festgesetzt.

Die Durchführung des Zulassungsverfahrens liegt in der alleinigen Verantwortung der Hochschule.

Für das Wintersemester 2002/03 wurden von der Universität Hamburg, bei 650 kapazitätsrechtlichen Studienanfängerplätzen, für die Lehrämter 1070 Bewerberinnen und Bewerber zugelassen, von denen 770 ihren Studienplatz angenommen haben (Angaben der Universität).

Bei diesen 770 Studienanfängerinnen und Studienanfängern sind 45 Bewerberinnen und Bewerber für das Lehramtstudium in den Fächern bildende Kunst und Musik zu berücksichtigen, die nach geltendem Zulassungsrecht unabhängig von den festgesetzten Zulassungszahlen einen Anspruch auf einen Studienplatz haben, so dass die kapazitätsrechtliche Überbuchung der Studienanfängerplätze bei 75

Studienplätzen liegt.

Da sich erfahrungsgemäß nicht alle Studierenden, die einen zugewiesenen Studienplatz annehmen, auch immatrikulieren, wird diese Zahl weiter sinken; endgültige Zahlen werden Ende November 2002 feststehen.

Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt.

1. Werden bei dem Zulassungsverfahren der Universität Hamburg üblicherweise mehr Studienanfänger zugelassen, als Studienplätze vorhanden sind? Wenn ja, aus welchen konkreten Gründen?

Ja, die Universitäts-Zulassungsverordnung sieht in § 17 Absatz 4 vor: Im Verfahren nach Absatz 1 können die festgesetzten Zulassungszahlen im Interesse einer beschleunigten Vergabe der Studienplätze unter Berücksichtigung von in früheren Zulassungsverfahren gewonnenen Erkenntnissen über das Annahmeverhalten vorläufig überschritten werden.

Diese rechtlich vorgesehene Praxis der so genannten technischen Überbuchung ist üblich in Studiengängen, in denen erfahrungsgemäß ein erheblicher Teil der zugewiesenen Studienplätze nicht angenommen wird. Es kommt bei der Bemessung der technischen Überbuchung darauf an, einerseits die Gefahr der wirklichen Überbuchung gering zu halten, andererseits das Freibleiben von Studienplätzen wegen zu später Zuweisung zu vermeiden. Tendenziell werden mit der technischen Überbuchung aus dem Bewerberpool die relativ besseren Bewerber ausgewählt, während bei der Vergabe freigebliebener Studienplätze in Nachrückverfahren, d.h. bei Verzicht auf jede Überbuchung, die jeweils besseren Bewerber schon Studienplätze an anderen Hochschulen angenommen haben werden.

2. Welcher konkrete Planungsfehler in der Universitätsverwaltung hat dazu geführt, dass zum Wintersemester 2002/2003 rund 770 Studienanfänger am Fachbereich Erziehungswissenschaften zugelassen wurden, obwohl der Fachbereich nur für 650 Studienanfänger ausgestattet ist?

Laut Aussage der Universität hat sich entgegen langjährigen Erfahrungen das Annahmeverhalten der zugelassenen Bewerberinnen und Bewerber zum Wintersemester 2002/03 geändert. Es haben mehr Zugelassene den ihnen zugewiesenen Studienplatz angenommen, als die Universität Hamburg nach den Ergebnissen der Vorjahre erwartet hatte, so dass sich die technische Überbuchung nicht vollständig in Richtung der festgesetzten Höchstzahl abgebaut hat.

3. War dieser Planungsfehler nach Ansicht des Senats vermeidbar?

Die Einschätzung des Annahmeverhaltens liegt in der Verantwortung der Universität. Inwieweit die erfolgten Veränderungen im Annahmeverhalten vorhersehbar waren, kann von der zuständigen Behörde nicht beurteilt werden.

4. Welche konkreten Maßnahmen wird die Universitätsverwaltung treffen, um zukünftig eine Überbelegung an den Fachbereichen zu vermeiden?

Die Universität wird in den nächsten Zulassungsverfahren die Bestimmung des § 17 Absatz 4 unter Auswertung der gewonnenen Erfahrungen anwenden.

5. Liegen Versäumnisse seitens der zuständigen Behörden vor, die zu der Überbelegung an dem Fachbereich Erziehungswissenschaften geführt haben? Wenn ja, welche?

Nein. Vgl. im Übrigen die Vorbemerkung.

6. Trifft es zu, dass die Universität dem Fachbereich Erziehungswissenschaften aufgrund der Überbelegung aus dem Wintersemester 2001/2002 zusätzliche Mittel und Stellen zur Verfügung gestellt hat? Wenn ja, in welchem Umfang? Wenn nein, warum nicht?

Ja.

Für die Bewältigung der erhöhten Lehrnachfrage hat die Universität den lehrerausbildenden Fachbereichen für das Wintersemester 2001/02 insgesamt Mittel in Höhe von 300000 DM zur Verfügung gestellt, davon 53000 DM dem Fachbereich Erziehungswissenschaft. Bei diesen Zuweisungen handelte es sich um Umverteilungen zu Lasten anderer Bereiche der Universität.

7. Ist der Senat der Ansicht, dass der Fachbereich Erziehungswissenschaften die einmalige Überkapazität des vergangenen Jahres durch interne Umstrukturierungen innerhalb des Fachbereichs hätte angemessen organisieren können? Wenn ja, in welcher Form?

Art und Weise der Organisation bzw. Umstrukturierung muss die Hochschule im Rahmen ihrer Autonomie selber entscheiden und verantworten.