Vergabe von städtischen Eigenheimgrundstücken

Betreff: Vergabe von städtischen Eigenheimgrundstücken. Bewerber für die Vergabe von städtischen Eigenheimgrundstücken im Rahmen des Eigenheimprogramms erhalten von der Liegenschaftsverwaltung Angebote in einer bestimmten Reihenfolge. Im Wesentlichen richtet sich diese Reihenfolge nach einer Punkteskala aus verschiedenen Kriterien.

Ich frage den Senat:

1. Welche grundsätzlichen Voraussetzungen müssen Bewerber erfüllen, um in die Angebotsreihenfolge aufgenommen zu werden?

Bewerber für einen städtischen Eigenheimbauplatz müssen deutsche Staatsangehörige oder im Besitz einer unbefristeten Aufenthaltserlaubnis sein, dürfen nicht Eigentümer eines Einzelhauses oder eines damit zu bebauenden Grundstücks in Hamburg sein und nicht bereits ein Grundstück von der Stadt erhalten haben.

2. Nach welchen Kriterien oder Merkmalen werden die Punkte vergeben? Mit wie vielen Punkten werden sie jeweils gewertet?

Die Punkte werden nach folgenden Merkmalen und Kriterien vergeben:

­ Familieneinkommen liegt innerhalb der Grenzen des öffentlich geförderten sozialen Wohnungsbaus 10 Punkte

­ Freimachung einer sozialen Mietwohnung in Hamburg 10 Punkte

­ Wohnung und/oder Arbeitsplatz in Hamburg 5 Punkte

­ Vorhandene Wohnung ist nicht familiengerecht (Zimmerzahl geringer als Personenzahl) 5 Punkte

­ Kinder (unter 18 Jahre alt und ständig im Haushalt des Antragstellers lebend)

1. Kind 5 Punkte

2. Kind 7 Punkte

3. Kind 10 Punkte

4. und jedes weitere Kind 15 Punkte

­ Jungverheiratet (beide Ehegatten haben das 40. Lebensjahr noch nicht vollendet) 10 Punkte

­ Alleinstehende mit mindestens einem Kind (unter 18 Jahre alt und ständig im Haushalt des Antragstellers lebend) 5 Punkte

­ Amtlich anerkannte Körperbehinderung zwischen 30 und 69 Prozent 5 Punkte und für jeweils angefangene 10 Prozent Behinderung über 69 Prozent weitere 5 Punkte

3. Welche besonderen Bestimmungen gelten für Bewerber ohne die deutsche Staatsangehörigkeit?

Siehe Antwort zu 1.

4. Gibt es außer der Punktzahl noch andere Kriterien für die Angebotsreihenfolge bzw. die Grundstücksvergabe? Wenn ja, welche Kriterien sind dies und welchen Einfluss haben sie auf die Angebotsreihenfolge bzw. die Grundstücksvergabe?

Ja. Sofern Grundstücke von Bewerbern gemäß Punktreihenfolge nicht nachgefragt werden, werden diese solchen Bewerbern angeboten, die Eigentümer eines Doppel- oder Reihenhauses bzw. einer Eigentumswohnung in Hamburg sind.

5. Sind innerhalb der nächsten drei Jahre Veränderungen am Vergabesystem bzw. an einzelnen Bestimmungen zu erwarten? Wenn ja, welche Änderungen strebt der Senat hier an?

Der Senat hat die Finanzbehörde beauftragt, die Kriterien für die Vergabe städtischer Wohnbauflächen, vor allem im Hinblick auf das Einfamilienhausprogramm einer Überprüfung zu unterziehen. Die Prüfung ist noch nicht abgeschlossen.