Gefährdung der Verkehrssicherheit infolge der Entfernung von Absperrelementen

Der Senat hat ein Programm zum Abbau von Pollern, Absperrelementen und Baumschutzbügeln beschlossen, das zurzeit umgesetzt wird. Zu diesem Programm wird durch den Senat gleichzeitig erklärt, dass Schikanen für Autofahrer entfernt werden sollen, auf den freiwerdenden Flächen aber nach wie vor Parkverbote gelten würden. Die zu beobachtende Praxis der Autofahrerinnen und Autofahrer lässt eindeutig erkennen, welcher der beiden Aussagen durch sie mehr Beachtung geschenkt wird: Die nun nicht mehr abgesperrten Flächen werden in großem Umfang als Kfz-Abstellplätze benutzt und behindern Fußgängerinnen und Fußgänger. Radfahrerinnen und Radfahrer sehen sich sogar oft gezwungen, auf die Fahrbahnen und damit in den Kfz-Verkehr auszuweichen.

Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat:

1. An welchen Plätzen und Straßenzügen sind Absperrelemente entfernt worden?

Die örtlichen Straßenverkehrsbehörden haben mit Stand vom 31. Oktober 2002 den Abbau von 28466

Absperrelementen angeordnet.

Bisher sind an folgenden Straßen und Plätzen Absperrelemente entfernt worden:

A. Bezirk Hamburg-Mitte Schauenburgerstraße, Große Reichenstraße, Kleine Reichenstraße, Domstraße, Hopfensack, Kleine Johannisstraße, Rathausstraße, Pelzerstraße, Bergstraße, Schmiedestraße, Börsenbrücke, Speersort, Neß, Trostbrücke, Neue Burg, Kreuslerstraße, Lange Mühren, Neuer Wall, Jungfernstieg, Neuer Jungfernstieg, Große Theaterstraße, Kleine Theaterstraße, ABC-Straße, Neue ABC-Straße, Kaiser-Wilhelm-Straße, Caffamacherreihe, Fehlandtstraße, Dammtorstraße, Valentinskamp, Welckerstraße, Kalkhof, Fuhlentwiete, Amelungstraße, Hohe Bleichen, Wohlwillstraße, Schmidt-Rottluff-Weg, Otzenstraße, Paulinenplatz, Hein-Hoyer-Straße, Annenstraße, Clemens-Schultz-Straße, Paul-Roosen-Straße, Brigittenstraße, Gilbertstraße, Am Brunnenhof, Lerchenstraße, Alexanderstraße, Alstertwiete, Baumeisterstraße, Bei der Hauptfeuerwache, Ernst-Merck-Straße, Ferdinand-Beit-Straße, Hammerbrookstraße, Rautenbergstraße, Repsoldstraße, Westphalensweg, Antonistraße, Große Freiheit, Kleine Freiheit, Bertha-Kayser-Weg, Silbersacktwiete, Schmuckstraße, Finkenstraße, Rendsburger Straße, Lincolnstraße, Erichstraße, Hans-Albers-Platz, Trommelstraße, Johanniswall, Altstädter Straße, Hopfensack, Depenau, Deichtorplatz, Burchardstraße, Alter Fischmarkt, Springeltwiete, Speersort, Schopenstehl, Pumpen, Niedernstraße, Messberg, Klingberg, Kattrepel, Jakobikirchhof, Hopfenstraße, Reeperbahn, Hein-Hoyer-Straße, Davidstraße, Gorch-Fock-Wall, Esplanade, Dragonerstall, Sievekingplatz, Johannes-Brahms-Platz, Jungiusstraße, Bei den Kirchhöfen, Dammtorwall, Stephansplatz, Drehbahn, Holstenglacis, Karolinenstraße, Dag-Hammarskjöld-Platz, Tiergartenstraße, Marseiller Straße, St.Petersburger Straße, Steinstraße, Simon-von-Utrecht-Straße, St.Pauli Hafenstraße, St.Pauli Fischmarkt, Pepermöhlenbek, Bernhard-Nocht-Straße, Detlev-Bremer-Straße, Kastanienallee, Kleine Seilerstraße, Seilerstraße, Hamburger Berg, Balduinstraße, Silbersackstraße.

B. Bezirk Altona Friedrich-Ebert-Allee, Behringstraße, Bahrenfelder Steindamm.

In den übrigen Bezirken sind bisher noch keine Absperrelemente entfernt worden.

2. Welche Kosten sind bis heute für die Entfernung von Absperrelementen angefallen? Welche Kosten werden sich nach Auffassung des Senats mittelfristig aus der weiteren Durchführung dieser Maßnahme ergeben?

Die Entfernung von Absperrelementen wird aus dem Titel 6300.741.01 finanziert. Bis heute sind folgende Kosten angefallen:

A. Bezirk Hamburg-Mitte ca. 425 000 EUR.

B. Bezirk Altona ca. 040.000 EUR.

Welche Kosten sich mittelfristig aus der weiteren Durchführung dieser Maßnahme ergeben, kann zum jetzigen Zeitpunkt nicht gesagt werden, da dies von der Anzahl und dem Inhalt der straßenverkehrsbehördlichen Anordnungen sowie der Art der zu entfernenden Absperrelemente abhängt.

3. Erfolgt die Umsetzung der o.g. Maßnahme in allen Bezirken in gleichem Umfang? Wenn nein, welcher Art sind die Unterschiede und wie erklärt sich der Senat diese?

Für den Abbau von Absperrelementen gelten in allen Bezirken die gleichen Kriterien. Die straßenverkehrsbehördlichen Anordnungen werden den Bezirksämtern bzw. dem Amt für Strom- und Hafenbau als Straßenbaulastträger zugeleitet. Sie erhalten damit Gelegenheit zur fachlichen Stellungnahme.

Danach entscheidet die Straßenverkehrsbehörde abschließend über die Umsetzung der angeordneten Maßnahmen. Dieser Prozess ist in den einzelnen Bezirken unterschiedlich weit fortgeschritten.

4. Hat die Polizei dort, wo Absperrelemente entfernt wurden, vermehrt Bußgeldbescheide wegen Falschparkens ausgestellt bzw. sind dort widerrechtlich abgestellte Kfz abgeschleppt worden? Wenn ja, wie viele Bußgeldbescheide, wie oft ist abgeschleppt worden?

Wenn nein, warum nicht?

Statistiken im Sinne der Fragestellung werden nicht geführt.

5. Welche Maßnahmen beabsichtigt der Senat zu ergreifen, um die Sicherheit nicht motorisierter Verkehrsteilnehmer zu erhöhen, nachdem diese durch vermehrt zu beobachtendes Falschparken insbesondere auf Radwegen vermindert wurde?

Die Polizei gewährleistet auch die Sicherheit der nicht motorisierten Verkehrsteilnehmer.

6. Werden diese nun offen zutage tretenden Sicherheitsverluste für nicht motorisierte Verkehrsteilnehmer dazu führen, dass die Kriterien verändert werden, nach denen die Überprüfung der Möglichkeiten zur Entfernung von Absperrelementen erfolgt? Wird die Beurteilung der Sicherheitslage weiterhin davon ausgehen, dass die Parkverbote auch nach Wegfall der Absperrelemente befolgt werden, oder wird die zu beobachtende Realität der Missachtung von Parkverboten in die Beurteilung eingehen?

Objektive Sicherheitsverluste sind durch die Entfernung von Absperrelementen bisher nicht erkennbar. Insofern besteht derzeit keine Veranlassung, die Kriterien für den Abbau von Absperrelementen zu verändern. Gleichwohl unterliegen alle Kriterien der ständigen fachlichen Beobachtung.