Vorsorge

Mütter mit Neugeborenen im Untersuchungsgefängnis

Der Presse ist zu entnehmen, dass kürzlich eine cracksüchtige Frau zehn Tage nach der Entbindung ihres Kindes mit dem Säugling zurück in ihre Zelle ins Untersuchungsgefängnis Holstenclacis gebracht wurde.

Wir fragen den Senat:

1. Wie viele Frauen befinden sich derzeit mit ihren Kindern im Untersuchungsgefängnis?

Eine Frau mit einem Kind.

2. Wann und wo wurden diese Kinder geboren?

Am 22. Juli 2002 im Allgemeinen Krankenhaus Barmbek.

3. Wie sind die Frauen und ihre Kinder im Untersuchungsgefängnis untergebracht? (Bitte um Angabe, ob Zimmer im Vollzugskrankenhaus oder Einzel- oder Doppelzelle welcher Größe und Belegung.)

Das Kind lebt mit der Mutter in einem 9,2 m2 großen Einzelhaftraum.

4. Wie sind die Zimmer oder Zellen für die Versorgung der Kinder ausgestattet?

Der Haftraum ist mit einer Wickelauflage und einem Kinderbett ausgestattet. Im Übrigen enthält er das übliche Haftraummobiliar, bestehend aus einem Bett, einem Schrank, einem Tisch, einem Stuhl, einem Ablageregal, einem Spiegel, einem Waschbecken und einem WC.

5. Wie werden die Frauen versorgt und betreut? Werden sie regelmäßig von Ärzt/innen, Hebammen und/oder Kinderkrankenschwestern aufgesucht? Wenn ja, wie oft? Wenn nein, warum nicht?

Aus Anlass der notwendigen Vorsorgeuntersuchungen wird die Mutter mit ihrem Kind zu einem Kinderarzt außerhalb der Anstalt ausgeführt. Die übrige Versorgung und Betreuung erfolgt durch die Anstaltsärztin und die in der Medizinischen Abteilung der Untersuchungshaftanstalt tätigen Krankenschwestern.

6. Welche Bewegungs- und Spielmöglichkeiten gibt es für Kinder ab dem Krabbelalter?

Bewegungs- und Spielmöglichkeiten bestehen innerhalb des Haftraumes.

7. Werden regelmäßig Fachkräfte der auf Familienbetreuung spezialisierten Suchthilfe hinzugezogen, z. B. von IGLU? Wenn nein, warum nicht?

Psychosoziale Betreuung erfolgt bei Bedarf durch die Anstaltspsychologin und den zuständigen Sozialarbeiter.

8. Befinden sich außerdem derzeit junge Mütter im UG, die während der Untersuchungshaftzeit entbunden haben und die ihre Kinder nicht bei sich haben?

Nein.

9. Wenn ja, wann und wo waren diese Geburten und wo sind die Kinder aufgrund welcher Entscheidungen untergebracht worden?

Entfällt.

10. Wie viele Frauen haben von Anfang 1997 bis heute während der Untersuchungshaft Kinder geboren? Bitte nach Jahren aufschlüsseln.

11. Wann waren diese Geburten und wie lange blieben die Mütter mit bzw. ohne ihre Kinder jeweils nach der Geburt in U-Haft?

12. Wohin wurden die Frauen aus der Klinik entlassen, die nicht ins UG zurückkehrten?

13. Welche Strafen haben bzw. hatten die Frauen jeweils zu erwarten, die seit 1997 während der U-Haft entbunden haben?

Die erfragten Zahlen werden statistisch nicht erfasst. Die erfragten Daten können innerhalb der für die Beantwortung einer Schriftlichen Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit mit vertretbarem Verwaltungsaufwand nicht ermittelt werden.

14. Falls es erst in jüngster Zeit Frauen mit Säuglingen im UG gibt: Welche Änderungen sind hinsichtlich der Polizeipraxis und Haftprüfung erfolgt und weshalb werden mögliche Alternativen nicht mehr gewählt (z.B. Haftunterbrechung)? Entfällt. Es sind nicht erst in jüngster Zeit Frauen mit Säuglingen in der Untersuchungshaftanstalt inhaftiert worden.