Summationswirkungen in der Verträglichkeitsprüfung für verschiedene Vorhaben im Moorgürtel

Betreff: Summationswirkungen in der Verträglichkeitsprüfung für verschiedene Vorhaben im Moorgürtel

Der Moorgürtel in der Süderelbe-Region ist inzwischen ein offiziell gemeldetes Vogelschutzgebiet nach der EG-Vogelschutzrichtlinie. Es fällt damit unter das Regime des Artikel 6 der FFH-RL und der entsprechenden bundes- und landesrechtlichen Vorschriften zur Verträglichkeitsprüfung.

Um den Moorgürtel herum bzw. im Gebiet des Moorgürtels sind derzeit verschiedene Planungen in der Vorbereitung: der Bebauungsplan Neugraben-Fischbek 65, die Autobahn A26 sowie die Wasserentnahme durch die HWW. Jedes dieser Vorhaben hat für sich genommen potenzielle Auswirkungen auf die Schutzziele des Vogelschutzgebiets Moorgürtel, die ggf. in Verträglichkeitsprüfungen zu untersuchen sind. Besondere Gefahren für den Moorgürtel können jedoch durch die Kumulation der Vorhaben entstehen. Die Summation der zu erwartenden nachteiligen Effekte der genannten Vorhaben ist daher besonders in den Blick zu nehmen.

Ich frage den Senat:

1. Wird es bei allen genannten Verfahren eine FFH-Verträglichkeitsprüfung geben?

Ja.

2. Wie sind diese Verträglichkeitsprüfungen geplant (Zeitpunkt, Art und Weise der Durchführung)?

Die Verträglichkeitsprüfung für die Wasserentnahme durch die HWW hat mit der Erarbeitung der Unterlagen durch den Vorhabenträger begonnen. Die Prüfung beinhaltet insbesondere eine Prognose über die direkten und indirekten Auswirkungen der Grundwasserentnahme auf Lebensräume und Arten.

Die Verfahrensstände der Planungen für den Bebauungsplan Neugraben-Fischbek und für die Autobahn A26 erlauben noch keine detaillierten Aussagen zum Zeitpunkt und zur Art der Verträglichkeitsprüfungen. Die Verträglichkeitsprüfungen sollen jedoch so frühzeitig wie möglich durchgeführt werden.

3. Werden die oben angegebenen Verfahren hinsichtlich ihrer Summationswirkung auf den Moorgürtel untersucht?

Grundsätzlich ja. Bei dem Verfahren der Wasserentnahme können aber mögliche Summationswirkungen des Bebauungsplans Neugraben-Fischbek 65 und des Planverfahrens zur Autobahn A26 angesichts der derzeitigen Planungsstände noch nicht geprüft werden.

4. Wie werden die Summationswirkungen untersucht?

Mögliche erhebliche Beeinträchtigungen von genehmigten oder im Verfahren befindlichen Projekten werden im Hinblick auf eine kumulative Auswirkung in die jeweilige Verträglichkeitsprüfung einbezogen.