Therapiehaus

Nach Pressemeldungen soll Anfang 2003 an der Ecke Leverkusenstraße/Leunastraße ein Therapiezentrum für ehemalige Drogenabhängige eröffnet werden. Die BUG hat im Rahmen der Haushaltsverhandlungen mitgeteilt, dass für ein Therapiehaus des Trägers Jugend hilft Jugend zur stationären und teilstationären Suchttherapie 2003 ein Investitionszuschuss in Höhe von ca. 470000 Euro geplant sei und dass diese Mittel nicht aus der Drogenhilfe stammen würden. Der Träger verwende hierfür außerdem seine über mehrere Jahre angesammelten Rücklagen in Höhe von rund 230000 Euro. Bei dem Projekt gehe es um die Zusammenführung mehrerer Einrichtungen, wobei die dort angebotenen Therapien von vorrangigen Kostenträgern und damit nicht aus der Sozialhilfe bezahlt würden.

Ich frage den Senat:

1. a) Welche Einrichtungen, Projekte usw. des Trägers Jugend hilft Jugend e.V. sollen in dem Therapiehaus zusammengeführt bzw. untergebracht werden?

b) Über welche Kapazitäten, Plätze usw. verfügen diese Einrichtungen jeweils zurzeit und welche Kapazitäten sind jeweils in dem neuen Haus geplant?

Im Therapiehaus des Trägers Jugend hilft Jugend e.V. soll stationäre und teilstationäre Entwöhnungsbehandlung für Erwachsene sowie stationäre Entwöhnungsbehandlung für Erwachsene mit Kindern angeboten werden.

Die Einrichtung Sozialtherapeutische Wohngemeinschaften (stationäre Therapie für Erwachsene) umfasst zurzeit 28 Plätze, die Einrichtung Theki (stationäre Therapie für Erwachsene mit Kindern) acht Plätze. In der teilstationären Therapie werden von Jugend hilft Jugend e.V. zehn Plätze angeboten.

Nach Fertigstellung des neuen Hauses werden die stationären Plätze auf insgesamt 38 erhöht. Die Platzzahlen für die teilstationäre Therapie bleiben unverändert.

1. c) Wie viele Plätze stehen in diesen Hilfebereichen in Hamburg jeweils insgesamt bei welchen anderen Trägern zur Verfügung?

Insgesamt stehen 212 Behandlungsplätze für eine teilstationäre bzw. stationäre Entwöhnungstherapie bei folgenden Hamburger Trägern zur Verfügung: Träger Einrichtung Plätze Therapiehilfe e. V. Come. In 30

Therapiehilfe e. V. Do It 42

Therapiehilfe e. V. Fachklinik Bokholt 20

Jugend hilft Jugend e. V. Sozialtherapeutische Wohngemeinschaften

Jugend hilft Jugend e. V. Theki (Erwachsene mit Kindern) 8 Erwachsene (mit 8 Kindern) Jugend hilft Jugend e. V. Teilstationäre Therapie 10

Jugendhilfe e. V. Projekt Jork 44

Ev.-Luth. Kirchengemeindeverband Therapeutischer Hof Toppenstedt 30

1. d) Welche Kostenträger sind an diesen Einrichtungen beteiligt hinsichtlich laufender Kosten (Pflegesätzen) und Investitionen?

Es handelt sich um Maßnahmen der medizinischen Rehabilitation nach dem Sechsten Buch des Sozialgesetzbuches (SBG VI). Die Federführung für die inhaltliche Ausgestaltung sowie für die Festsetzung der Pflegesätze liegt bei der Landesversicherungsanstalt (LVA) Hamburg. Nachrangige Kostenträger sind die Krankenkassen und der Sozialhilfeträger. Die Investitionskosten werden im Wesentlichen durch die Pflegesätze refinanziert. Die Freie und Hansestadt Hamburg gewährt einen Investitionskostenzuschuss.

2. a) Wann wurde durch wen beschlossen, für dieses Projekt in 2003 einen Zuschuss in Höhe von 470000 Euro einzuplanen, und wann wurde dies dem Träger in welcher Form mitgeteilt? Gibt es einen rechtskräftigen Bescheid für einen Zuschuss in der genannten Höhe?

Die damalige Behörde für Arbeit, Gesundheit und Soziales (BAGS) hat im Oktober 1998 die Förderungswürdigkeit des Neubauvorhabens bestätigt und schriftlich eine Förderung in Aussicht gestellt.

Im Februar 2002 hat die Behörde für Umwelt und Gesundheit (BUG) erneut der Umsetzung des Projektes zugestimmt. Der entsprechende Zuwendungsvertrag zwischen dem Träger Jugend hilft Jugend e.V. und der BUG wurde am 8. Oktober 2002 unterzeichnet.

2. b) Aus welchem Haushaltsbereich stammen die 470000 Euro bzw. wie sollen sie aufgebracht werden?

Die erforderlichen Haushaltsmittel in Höhe von 470000 Euro einschließlich der Kosten für die baufachliche Prüfung wurden der BUG von der Behörde für Soziales und Familie (BSF) zweckbezogen übertragen. Ursprünglich waren die Mittel im Haushalt der ehemaligen BAGS im Kapitel 4600, Titel 893.42 Kleine soziale Investitionen, veranschlagt.

2. c) Wann gab es eine Ausschreibung für das Therapiezentrum oder eine Einrichtung mit den geplanten Angeboten?

d) Wenn es keine Ausschreibung gab, warum gab es keine?

Nach der Dienstvorschrift Grundsätze für die Bewilligung von Zuwendungen, den Abschluss von Vereinbarungen nach § 93 BSHG und andere Maßnahmen bei der Erbringung von Sozial- und Gesundheitsleistungen im Bereich der Behörde für Arbeit, Gesundheit und Soziales (BAGS) sowie der entsprechenden Ausführungsvorschrift Verfahren vor der Bewilligung von Zuwendungen ist vor der Vergabe von Zuwendungen in der Regel eine öffentliche oder beschränkte Bekanntgabe durchzuführen.

Eine Bewilligung ohne Bekanntgabe ist ebenfalls möglich.

Hinsichtlich der Förderung des Therapiehauses wurde in Übereinstimmung mit den o.a. Regelungen ein Verfahren der Bekanntgabe nicht durchgeführt, da es sich nicht um die Förderung eines neuen Vorhabens handelt, sondern um die Gewährung eines Investitionskostenzuschusses zur Zusammenführung bestehender Einrichtungen, der die Förderung durch vorrangige Kostenträger ergänzt.

3. a) Welche Rücklagen hatte der Träger jeweils am Ende der vergangenen fünf Jahre gebildet und wie ist der derzeitige Stand?

Aus den mehrjährigen Zuwendungsverträgen mit der FHH hat der Träger folgende Rücklagen gebildet:

Die Angaben erfolgen vorbehaltlich des Ergebnisses der Verwendungsnachweisprüfung für das Jahr 2001.

3. b) Trifft es zu, dass diese Rücklagen aus den Zuwendungen stammen, die der Träger aus dem Titel 8660.684.61 für ambulante Beratungs- und Versorgungsangebote erhalten und dort eingespart hat? Wenn nein, in welcher Hinsicht nicht?

Ja.

3. c) Hält es der Senat generell für sachgerecht und angemessen, in diesem Umfang Mittel, die nicht entsprechend dem (ambulanten) Zuwendungszweck verwendet wurden, in Investitionen (im stationären, kassenfinanzierten Bereich) fließen zu lassen? Wenn ja, mit welcher Begründung? Entspricht dies der Landeshaushaltsordnung (LHO)?

Die Möglichkeit der Bildung von Rücklagen in begrenztem Umfang in Zuwendungsverträgen stellt für die Träger generell einen Anreiz zu noch sparsamerem und wirtschaftlicherem Einsatz der Mittel dar.

Die Verwendung der Mittel aus der Rücklage kommt im konkreten Fall uneingeschränkt Zwecken der Drogenhilfe zugute und wird vom Träger in Abstimmung mit der die Zuwendung gewährenden Behörde festgelegt.

Das Verfahren entspricht der Landeshaushaltsordnung (LHO), vgl. Verwaltungsvorschriften zu §§ 23 und 44 LHO, Nummer 5.1.2.

4. a) Wie erklärt der Senat die erheblichen Anstiege der Reste im Titel 8660.893.61 für Investitionszuschüsse im Bereich Drogen und Sucht von ­ umgerechnet ­ 179000 Euro in 1998 über 618000 und 1994000 bis zu 2906000 Euro in 2001?

Im Haushaltsplan 2000 wurden einmalig Investitionsmittel für die Durchführung des Modellvorhabens heroingestützte Behandlung in Höhe von 1,79 Millionen Euro veranschlagt. Da die Mittel erst in den Folgejahren abfließen konnten, sind erhebliche Reste entstanden.

Bestandteil der Reste beim Titel 8660.893.61 sind auch die Mittel für das Therapiehaus, die bei der Resteübertragung von 2001 auf 2002 in den Investitionstitel umgeschichtet wurden (vgl. Antwort zu 2.b), jedoch erst jetzt nach Abschluss des Zuwendungsvertrags ausgezahlt werden können.

Darüber hinaus wurden in den vergangenen Jahren mehrfach Investitionsmittel für Umbau oder Errichtung von ambulanten Suchthilfeeinrichtungen eingeplant, die zeitverzögert abgeflossen sind. Andere Maßnahmen, für die bereits Investitionsmittel eingeplant waren, wurden nicht umgesetzt. Auch hierdurch wurden Reste gebildet.

4. b) In welchem Umfang jeweils wurden in diesen Jahren bzw. werden im laufenden Jahr im Rahmen der einseitigen Deckungsfähigkeit Mittel zulasten der Titel 8660.671.61 und 8660.684.61 für die Finanzierung von Investitionen verwendet?

Die Deckungsfähigkeit innerhalb des Kapitels 8660 (früher Kapitel 4660 bzw. 4360) zugunsten des Investitionstitels 8660.893.61 wurde wie folgt in Anspruch genommen:

4. c) Für welche Maßnahmen bzw. Projekte der stationären Drogenhilfe welcher Träger wurden in den vergangenen fünf Jahren und im laufenden Jahr aus diesem Titel Investitionszuschüsse in jeweils welcher Höhe gewährt?

Die aus dem Titel 8660.893.61 (früher Kapitel 4660 bzw. 4360) in den Haushaltsjahren 1997 bis 2002 geförderten Investitionsmaßnahmen in stationären Einrichtungen der Suchtkrankenhilfe gehen aus der nachstehenden Tabelle hervor:

5. a) In welchem Umfang wurde das Neubauprojekt Max-Brauer-Allee 168 (einschließlich Cafe Max B.) des Trägers Jugend hilft Jugend e.V. wann in den vergangenen Jahren öffentlich aus welchen Haushaltstiteln gefördert?

Zur Finanzierung des Neubauprojektes Max-Brauer-Allee 166 wurden aus dem Titel 4210.682.36 und aus der Ausgleichsabgabe für Schwerbehinderte in den Jahren 1999 und 2000 Zuschüsse zur Einrichtung der Arbeitsplätze im Cafe in Höhe von 158000 Euro gewährt.

5. b) Wer ist Eigentümerin dieses Hauses, des Cafes und des Grundstücks?

Eigentümerin (Erbbauberechtigte) des Hauses und des Cafes ist Jugend hilft Jugend e.V.; Eigentümerin des Grundstückes ist die Freie und Hansestadt Hamburg.

5. c) Bei wem liegen jeweils Trägerschaft, Geschäftsführung und Eigentümerschaft des benachbarten und damit verbundenen Stadthaushotels? Trägerschaft und Geschäftsführung liegen beim Verein Werkstadthaus e.V.; Eigentümer ist der Reichsbund.

5. d) Welche Angebote gibt es in der Max-Brauer-Allee 166 und im Stadthaushotel und wer ist hierfür jeweils der Kostenträger?

In der Max-Brauer-Allee 166 gibt es Hotelzimmer, Wohnungen und das Cafe.

Im Cafe sind Arbeitsplätze gemäß §19 BSHG und für schwerbehinderte Menschen geschaffen worden, deren Beschäftigung von der BSF sowie dem Arbeitsamt Hamburg gefördert wird. Kostenträger sind im Übrigen die Gäste bzw. Mieter.

Im Stadthaus-Hotel gibt es das Angebot eines Hotel-Betriebes. Die Tätigkeit der dort arbeitenden schwerbehinderten Menschen wird durch die BSF gefördert.

1997 Jugendhilfe e.V. Projekt Nox/ Renovierung 10.

1999 Jugendhilfe e.V. Projekt York/ Sanierung 86.

1999 Therapiehilfe e.V. Externe Adaption/ Ersteinrichtung 21.

2002 Jugend hilft Jugend e.V. Therapiehaus/ Errichtung 454.