Die Kriterien für die Eingemeindungen entsprechen denen des Thüringer Neugliederungsgesetzes

Für die Stadt Eisenach bedeutet dies, dass sie in die Lage versetzt wird, künftig die Aufgaben einer kreisfreien Stadt zu erfüllen. Auch der Stadt Nordhausen soll durch Eingemeindungen der erforderliche Planungs- und Entwicklungsspielraum verschafft werden.

Die Kriterien für die Eingemeindungen entsprechen denen des Thüringer Neugliederungsgesetzes. Bei der Abwägung der Interessen der Städte gegenüber denen der eingemeindungsbefangenen Gemeinden fanden also vor allem folgende Kriterien Beachtung: die Bereitschaft zur freiwilligen Eingliederung, bereits bestehende Verflechtungen, insbesondere das Zusammenwachsen von Stadt und Umlandgemeinde, die Orientierung der Umlandgemeinde auf die Kernstadt hin sowie die Eignung solcher Gemeinden zur Flächenbedarfsdeckung der Nachbarstadt.

B.664 Einwohner) und Hötzelsroda (734 Einwohner) durch Gesetz eingegliedert. Davon möchten Stedtfeld, Stockhausen, Neuenhof und Wartha-Göringen freiwillig eingemeindet werden. Die Zustimmung Eisenachs liegt vor. Damit erreicht die Stadt im Jahr 1994 eine Einwohnerzahl von 47.837 und eine Gesamtfläche von 104 km². Dies entspricht einer Bevölkerungsdichte von 460 EW/km². Eine weitere Erhöhung der Bevölkerungszahl und Vergrößerung der Gesamtfläche wird im Jahr 1998 durch die Eingemeindung von Wutha-Farnroda erreicht, das in Kürze aufgrund einer Rechtsverordnung nach § 12 Abs. 2 Satz 1 VKO die Gemeinden Mosbach, Schönau und Kahlenberg aufnehmen wird.

Die Stadt Eisenach liegt im Norden des künftigen Wartburgkreises und nahe der Grenze zu Hessen. Sie wird im Süden durch die Ausläufer des Thüringer Waldes in ihrer räumlichen Entwicklung behindert. Eisenach liegt verkehrsgünstig an der Autobahn A 4, welche im Norden der Stadt verläuft. Im Stadtgebiet treffen die in verlaufende Bundesstraße B 7 und die aus Süden kommenden Bundesstraßen B 19 und B 84 aufeinander. Eisenach ist zudem ein Haltepunkt der IC-Strecke Frankfurt/Main - Dresden.

Die Stadt Eisenach hat in den letzten Jahren aufgrund ihrer Standortvorteile eine sehr gute wirtschaftliche Entwicklung genommen. Eine weitere positive Wirtschaftsentwicklung ist zu erwarten. Im Zusammenhang damit entsteht auch ein verstärkter Bedarf an Wohnraum. Daneben sind die gesamten sozialen und kulturellen Bedingungen der neuen Situation anzupassen.

Die Stadt Eisenach kann jedoch aufgrund ihrer naturräumlichen Enge den entstandenen und entstehenden Bedarf nicht ausreichend befriedigen. Die Stadt ist schon jetzt nicht in der Lage, diesem Aufwärtstrend Rechnung zu tragen, und wird dies noch weniger in der Zukunft leisten können. Dabei fällt auch ins Gewicht, dass die unbebauten Flächen im Stadtgebiet, soweit vorhanden, zu einem großen Teil aus Lärmschutzgründen in ihrer baulichen Nutzung beschränkt sind. Wegen ihres Flächendefizits weist die Stadt einen überdurchschnittlichen Einwohnerrückgang auf, der dem deutlich sichtbaren Wirtschaftsaufschwung entgegenläuft.

Nach derzeitiger Prognose, die der Stadt den notwendigen Spielraum für die Fortentwicklung ihrer Planung beläßt, zeichnen sich folgende Perspektiven ab:

Im Westen und Norden der Stadt bietet sich eine gewerbliche Entwicklung an. Dieser Bereich ist durch die Autobahn A 4 gut erschlossen; eine geplante Verbindungsstraße vom Ortsteil Stregda der Gemeinde Lerchenberg bis nach Stockhausen wird eine weitere Verflechtung mit der Stadt schaffen und gewerbliche Ansiedlungen ermöglichen. Um eine unkoordinierte Konkurrenz der Umlandgemeinden mit der Stadt zu verhindern und damit einem unwirtschaftlichen Ressourcen- und Landschaftsverbrauch zu begegnen, ist eine Planung in der Hand eines Planungsträgers erforderlich.

Die Gemeinde Stedtfeld liegt in unmittelbarer Nähe der Stadt Eisenach; überdies erstreckt sich die Industrieansiedlung der Adam Opel-AG von Eisenach auch auf das Gebiet der Gemeinde Stedtfeld. Eine städtische Entwicklung dieser Gemeinde hat also bereits begonnen.

Die kleinen Gemeinden Neuenhof mit Ortsteil Hörschel und Wartha-Göringen sind in ihren kommunalen, wirtschaftlichen und infrastrukturellen Bedingungen fast ausschließlich auf die Nachbargemeinde Stedtfeld ausgerichtet, so dass ihre weitere Entwicklung ebenfalls nur im Gesamtzusammenhang mit der Stadt aussichtsreich ist.

Eine Verflechtung Eisenachs mit der im Nordosten gelegenen Gemeinde Stockhausen ist absehbar. Die dortige Ausweisung von Wohn- und Gewerbegebieten, die Existenz von Trinkwasserversorgungsanlagen und die räumliche Nähe zur Stadt lassen eine Eingemeindung als zweckmäßig erscheinen, die überdies dem Wunsch der Bevölkerung entspricht.

Der Ortsteil Stregda der Gemeinde Lerchenberg ist mit Eisenach nahezu zusammengewachsen; in Stregda befindet sich überdies ein Teil des auch auf Eisenacher Gebiet liegenden Werkgeländes der weswegen auch hier eine städtische Entwicklung zu beobachten ist. Die anderen Ortsteile der Gemeinde Lerchenberg eignen sich für arbeitsplatznahen Wohnungsbau, der bei der zu erwartenden gewerblichen Entwicklung der Stadt in diesem Bereich dringend erforderlich ist.

Hötzelsroda ist stark auf die Stadt Eisenach hin orientiert. Das Werkgelände der erstreckt sich auch auf diese Gemeinde. Darüber hinaus unternimmt die Gemeinde weitere Anstrengungen zur gewerblichen Expansion, was in der großzügigen Ausweisung von Gewerbeflächen deutlich wird. Auch als Wohnbaustandort kann Hötzelsroda dazu beitragen, die Baulandengpässe der Stadt zu reduzieren.

Die weitere Entwicklung Eisenachs erfordert aber auch die Eingemeindung der im Osten Eisenachs liegenden Nachbargemeinde Wutha-Farnroda. Schon heute ist diese Gemeinde stark auf die Stadt hin ausgerichtet. Der zwischen den Ortsschildern liegende unbebaute Abstand mißt kaum mehr als einen Kilometer und gehört überdies schon zur Eisenacher Gemarkung. Ein großer Teil der Bevölkerung pendelt täglich in die Stadt ein und aus, sei es zum Einkaufen, sei es zum Arbeitsplatz.

Allerdings hat Wutha-Farnroda in jüngster Zeit erhebliche Erfolge in seiner kommunalen und ökonomischen Entwicklung zu verzeichnen. Dies belegt unter anderem die relativ hohe Zahl von Arbeitsplätzen (etwa 1 500) und die Entwicklung des bisher 15 Hektar großen und auf 35 Hektar angelegten neuen Gewerbegebiets. Die Aktivitäten dieser Gemeinde strahlen auch in die Umgebung aus, woraus sich der Wille der Gemeinden Mosbach, Schönau und Kahlenberg zur Eingemeindung erklärt. Die Gemeindevertretung und die Bürgerschaft wehren sich gegen eine Eingemeindung zum jetzigen Zeitpunkt. Aber sie erkennen auch, dass ihre Gemeinde aufgrund der bestehenden Verflechtung und geographischen Lage auf Dauer der Eingemeindung nicht entgehen wird. In einer mehr informativen Anhörung hat die Gemeindevertretung zum Ausdruck gebracht, dass sie vorerst noch einige Jahre

Selbständigkeit fordert, um die selbstgesteckten wichtigsten Entwicklungsziele in eigener Verantwortung fortzusetzen und zu vollenden. Hierzu erscheint ein Zeitraum von jetzt noch vier vollen Jahren ausreichend.

Andererseits könnte die dann in die Kreisfreiheit eintretende Stadt Eisenach durch den Zuwachs einer so großen Gemeinde noch einmal weitere wertvolle Impulse für ihre neue Aufgabe erhalten.

Durch die Eingliederung dieser Gemeinden wird der Stadt Eisenach die Möglichkeit einer bedarfsgerechten Entwicklung zu einem ökonomischen und administrativen Zentrum in Westthüringen ermöglicht.

Zu § 2:

Diese Bestimmung regelt die gesetzlich gebotene Erweiterung der Stadtverordnetenversammlung von Eisenach infolge der sich durch die Eingemeindungen ergebenden Vergrößerung der Einwohnerzahl dieser Stadt.196 Einwohner), Steinbrücken (232 Einwohner), Herreden (459 Einwohner), Hörningen (180 Einwohner) sowie die Gemeinde Leimbach (744 Einwohner) eingegliedert. Davon möchten Bielen, Sundhausen, Steinbrücken, Herreden und Hörningen freiwillig eingemeindet werden. Die Zustimmung der Stadt liegt vor. Somit erreicht die Stadt Nordhausen eine Einwohnerzahl von 49.641 und eine Gesamtfläche von 75

km². Dies entspricht einer Bevölkerungsdichte von 662 EW/km².

Die Stadt Nordhausen liegt im gleichnamigen Landkreis, der im Norden an das Land Sachsen-Anhalt grenzt. Auf ihrem Territorium verlaufen überregional bedeutsame Verkehrsachsen, wie die Bundesstraßen B 4, B 80 und B

Auch die künftige Autobahn Göttingen-Kassel-Halle wird über Nordhausen führen. Nach Fertigstellung dieser Autobahn A 82 wird im Süden von Nordhausen ein Kreuz zwischen der neuen Autobahn und den Bundesstraßen B 243 und B 4 entstehen. Außerdem liegt Nordhausen an der wichtigen Bahnstrecke Kassel-Halle.

Nordhausen ist der größte Industriestandort der Region Nordthüringen. Die Stadt ist jedoch durch die naturräumlichen Gegebenheiten im Nordwesten und Nordosten in ihrer Ausdehnung begrenzt, da bewaldete oder landwirtschaftlich genutzte Hangkanten das Stadtgebiet unmittelbar begrenzen. Zur Förderung der wirtschaftlichen Weiterentwicklung der Stadt sind daher Eingemeindungen geboten.

Nach derzeitiger Prognose, die der Stadt den notwendigen Spielraum für die Fortentwicklung ihrer Planung beläßt, zeichnen sich folgende Perspektiven ab:

Die Entwicklung der Stadt Nordhausen ist im Osten vornehmlich auf Wohnbebauung ausgerichtet. Der östliche Grenznachbar ist die Gemeinde Leimbach, die durch ihren Ortsteil Himmelgarten schon sehr nahe an die jetzige

Wohnbaugrenze der Stadt herangerückt ist; der Abstand beträgt kaum einen Kilometer. Dies verstärkt sich noch, wenn das große neugeplante Wohnbaugebiet Nordhausen-Ost überbaut wird. Dann rückt die städtische Besiedlung bis auf wenige Meter an den Ortsteil Himmelgarten heran. Somit bietet sich diese Gemeinde schon wegen dieses räumlichen Zusammenhangs zur Stadterweiterung an. Für eine Eingemeindung spricht aber auch die Tatsache, daß sowohl der Segel- und Sportflugplatz (nördlich der B 80) als auch das geplante etwa 25 Hektar große Gewerbegebiet zur Ansiedlung des Technologieparks EC-BIC auf Leimbacher Flur liegen. Speziell dieses Gewerbegebiet trägt überörtlichen, ja überregionalen Charakter und ist aus dem Eigenbedarf der Gemeinde heraus nicht zu begründen.

Im Süden und Südosten bietet sich eine gewerbliche Weiterentwicklung in das Gebiet der Gemeinden Bielen und Sundhausen an. Nordhausen hat schon jetzt in seinem südlichen Bereich großflächig Gewerbe- und Sondergebiete vorgesehen. Die Gemeinden Sundhausen und Bielen liegen unweit der städtischen Bebauungsgrenze und haben ihrerseits Gewerbegebiete in Richtung Stadt ausgewiesen. Beide Gemeinden weisen zudem kaum noch dörfliche Strukturen auf und sind auf die Stadt hin orientiert.

Im Süden von Nordhausen wird die Gemeinde Steinbrücken eingegliedert. Zwischen ihr und der Gemeinde Sundhausen besteht ein Bebauungszusammenhang; eine gewerbliche Entwicklung ist hier möglich, zumal in diesem Bereich die Kreuzung der B 4 mit der geplanten A 82 liegen wird.

Im Westen und Nordwesten werden die Gemeinden Herreden und Hörningen eingegliedert. Beide Gemeinden haben durch ihre Bürgervertretung und durch entsprechende Bürgeranhörung zum Ausdruck gebracht, dass sie eine Eingemeindung in die Stadt wünschen. Zwar wirkt sich die Eingemeindung von Herreden auf die Verwaltungsgemeinschaft Helmetal mit derzeit rund 4.500 Einwohnern nachteilig aus, weil sie mit dieser Gemeinde 459 Einwohner verliert, und sich somit noch weiter von der Mindesteinwohnerzahl nach § 46 Abs. 2 Thüringer Kommunalordnung entfernt, jedoch muss zur Festigung und Bestandswahrung dieser Verwaltungsgemeinschaft nach anderen Wegen in der Region gesucht werden. Für die Stadt bedeutet die Eingliederung dieser beiden Dörfer eine Möglichkeit, notwendige Reserveflächen für gehobene Wohnbebauung zu erlangen. Für eine Eingliederung spricht auch die Tatsache, dass Herreden nur wenige Kilometer von der Stadt entfernt und seit vielen Jahren auf diese hin orientiert ist (hinsichtlich kirchlicher Zugehörigkeit, Berufsausbildung, Arbeitsplätzen, Einkaufsverhalten, Nutzung von Dienstleistungs- und Kulturangebot). Ähnliches gilt für die Gemeinde Hörningen, die lange Jahre Ortsteil der Gemeinde Herreden war und erst durch das sogenannte Grenzsperrgebiet von dieser getrennt wurde.

Durch diese Maßnahmen ist zu erwarten, dass die Stadt Nordhausen in ihrer weiteren wirtschaftlichen Entwicklung gefördert wird und so ihre Aufgaben als Zentrum Nordthüringens bedarfsgerecht erfüllen kann.

Zu § 4:

Diese Bestimmung regelt die gesetzlich gebotene Erweiterung der Stadtverordnetenversammlung von Nordhausen infolge der sich durch die Eingemeindungen ergebenden Vergrößerung der Einwohnerzahl dieser Stadt.

Zu § 5:

Die maßgeblichen Bestimmungen der Vorläufigen Kommunalordnung für das Land Thüringen und des Thüringer Neugliederungsgesetzes über die Rechtsfolgen der Eingliederung von Gemeinden in kreisfreie Städte finden entsprechende Anwendung. Da das Thüringer Neugliederungsgesetz zeitlich erst später als dieses Gesetz in Kraft treten wird, war eine Regelung notwendig, wonach die einschlägigen Bestimmungen des Neugliederungsgesetzes bereits mit Inkrafttreten des Gesetzes zur Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung der Städte Eisenach und Nordhausen entsprechend anwendbar sind.