Ist es wirtschaftlich und verwaltungsökonomisch zu vertreten dass diese Region weiterhin vom Flurneuordnungsamt in Gotha betreut

Ich frage die Landesregierung:

1. Wie ist es zu verstehen, dass ausgerechnet im nordthüringischen Raum, in dem zukünftig Aufgabenschwerpunkte der Agrarstrukturverwaltung liegen werden - Unternehmensflurbereinigungsverfahren für die A 82 und die B 247 -, kein eigenständiges Flurneuordnungsamt entstanden ist?

2. Ist es wirtschaftlich und verwaltungsökonomisch zu vertreten, dass diese Region weiterhin vom Flurneuordnungsamt in Gotha betreut wird?

3. Warum wird trotz des Versprechens, im nordthüringischen Raum Arbeitsplätze zu schaffen, und der Tatsache, daß die Agrarstrukturverwaltung in diesem ländlich geprägten Raum besonders gefordert wird (Unternehmensflurbereinigungsverfahren im Zuge der Autobahn A 82 und der Bundesstraße B 247, diverse Dorferneuerungsvorhaben sowie bereits vorhandene Flurneuordnungsverfahren), kein Flurneuordnungsamt eingerichtet?

4. Ist es richtig, dass die für den Aufbau der Agrarstrukturverwaltung so wichtigen Vermessungsfachleute (Ingenieure und Techniker) auf dem Arbeitsmarkt nicht in ausreichender Zahl vorhanden sind, und wenn ja, warum wird das vorhandene Potential in der nordthüringischen Region an Vermessungssteigern aus den nicht beim Aufbau dieser Verwaltung genutzt?

Das Thüringer Ministerium für Landwirtschaft und Forsten hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 11. Januar 1994 wie folgt beantwortet:

Zu 1.: Der schon sehr frühzeitig begonnene Aufbau der drei Thüringer Flurneuordnungsämter folgte der damaligen Verwaltungsgliederung des Landes. Grundlage der Gründung war die Anordnung der Landesregierung über die Errichtung von Behörden des Landes Thüringen vom 18. Juni 1991.

Zu 2. und 3.: Der Umfang der persönlichen und sachlichen Mittel sowie das fehlende Angebot an qualifiziertem Personal erlaubt es derzeit nicht, im nordthüringischen Raum ein Flurneuordnungsamt einzurichten.

Es wäre wirtschaftlich und verwaltungsorganisatorisch wenig sinnvoll, mit den vorhandenen Mitteln ein weiteres Flurneuordnungsamt aufzubauen.

Die Amtsbezirke der Flurneuordnungsämter wurden vom Kabinett unter dem Vorbehalt der Überprüfung durch die Funktionalreform bestätigt. Der abschließende Bericht der Sachverständigenkommission zur Funktionalreform liegt noch nicht vor. Unabhängig von den fehlenden Stellen ist es eher unwahrscheinlich, dass im Rahmen der Funktionalreform ein weiteres Amt geschaffen wird. Der Standort Gotha wurde auch in Anbetracht der Zuständigkeit für den Nordthüringer Raum gewählt.

Zu 4.: Qualifiziertes Personal ist im Bereich des Vermessungs- und Katasterwesens für die Flurneuordnungsverwaltung auf dem Arbeitsmarkt nicht in ausreichender Zahl vorhanden.

Vermessungssteiger müssen für eine Verwendung in der Flurneuordnungsverwaltung aus- und fortgebildet werden.

In einigen Fällen ist es bereits gelungen, Vermessungssteiger für die Flurneuordnungsverwaltung zu gewinnen.

In den Kalibergwerken beschäftigte Markscheider haben es bisher abgelehnt, an Umschulungsmaßnahmen für eine Verwendung in der Flurneuordnungsverwaltung teilzunehmen. Als Begründung wird häufig auf die im Vergleich zur privaten Wirtschaft geringeren Verdienstmöglichkeiten des öffentlichen Dienstes verwiesen.