Verpflichtungsrahmen

Im Jahre 1991 standen für den Wohnungsneubau insgesamt 186,6 Millionen Deutsche Mark als Verpflichtungsrahmen (VR) zur Verfügung. Hiervon wurden für den Bau von Sozialmietwohnungen 86,6 Millionen Deutsche Mark verwendet und für den Bau von Eigenwohnraum 100 Millionen Deutsche Mark.

Im Jahre 1992 standen 200 Millionen Deutsche Mark als VR für den Wohnungsbau zur Verfügung, von denen jeweils 100 Millionen Deutsche Mark für den Neubau von Sozialmietwohnungen und Eigenheimen verwendet wurden.

Zu 11.: Die Wohnungsbauförderung wurde in den Jahren 1991 und 1992 sowohl im ersten als auch im dritten Förderweg betrieben. Dies betrifft sowohl den Mietwohnungsneubau als auch den Eigenheimbereich. Gefördert werden sollen im ersten Förderweg diejenigen Personen, deren Einkommen die Grenzen des § 25 des Zweiten Wohnungsbaugesetzes (II. nicht übersteigt. Für einen 4-Personen-Haushalt bedeutet dies ein zu versteuerndes Jahreseinkommen in Höhe von 55.111 Deutsche Mark.

Im dritten Förderweg werden Personen gefördert, deren Jahreseinkommen die Grenzen des § 25 um bis zu 40 vom Hundert übersteigt. Für einen 4-Personen-Haushalt bedeutet dies ein zu versteuerndes Jahreseinkommen von 76.355 Deutsche Mark.

Zu 12.: Im Jahre 1991 wurden 1.019 Mietwohnungen und 1.339 Eigenheime gefördert; im Jahre 1992 waren es 1.

Mietwohnungen und 1.380 Eigenheime.

Zu 13.: Für das Haushaltsjahr 1993 standen für insgesamt 29.990 Wohnungen Mittel zur Verfügung. Das Volumen der zu bewilligenden Gelder (Verpflichtungsrahmen) beträgt insgesamt 780,7 Millionen Deutsche Mark. Die Wohnungsbauförderung im Jahre 1993 gliedert sich auf in die Förderung des Wohnungsneubaus, die Modernisierung und die Privatisierung.

Für den Wohnungsneubau wurde im Haushaltsjahr 1993 ein Verpflichtungsrahmen von 502,2 Millionen Deutsche Mark zur Verfügung gestellt, von denen 246,7 Millionen Deutsche Mark für den Mietwohnungsneubau und 255,51 Millionen Deutsche Mark für den Eigenheimbau entfielen.

Im Mietwohnungsneubau können hiermit 2.750 Wohnungen gefördert werden, im Eigenwohnraumbau 4.

Wohnungen.

Der Mietwohnungsbau wird nach

- der Richtlinie zur Förderung des Wohnungsbaus im Programmjahr 1993 (1. - Thüringer Staatsanzeiger S. 479),

- der Förderungsrichtlinie für das Landesprogramm zur Schaffung von Mietwohnungen im sozialen Wohnungsbau im Programmjahr 1993 (2. - Thüringer Staatsanzeiger S. 480) und

- der Förderungsrichtlinie für das Landesprogramm zur Wiederherstellung von ehemaligen GUS-Wohnungen im Programmjahr 1993 (4. - Thüringer Staatsanzeiger S. 481) gefördert.

Die Förderung des Eigenwohnraums erfolgt nach

- der Richtlinie zur Förderung des Wohnungsbaus im Programmjahr 1993 (1. - Thüringer Staatsanzeiger S. 479) und

- der Förderungsrichtlinie für das Landesprogramm zur Schaffung von Wohneigentum im Programmjahr 1993

(3. - Thüringer Staatsanzeiger S. 480).

Die Förderung erfolgt im Mietwohnungsbau sowohl im ersten als auch im dritten Förderweg, die Errichtung von Eigenwohnraum wird sowohl im ersten als auch im dritten Förderweg und mit zinsverbilligten Kapitalmarktdarlehen gefördert.

Für die Förderung der Wohnraummodernisierung wurde für das Haushaltsjahr 1993 ein Verpflichtungsrahmen von insgesamt 213,53 Millionen Deutsche Mark zur Verfügung gestellt, der für die Förderung von 11.810 Wohnungen genügt.

Die Fördermittel werden nach

- der Richtlinie zur Förderung der Wohnungsmodernisierung im Programmjahr 1993 (1. - Thüringer Staatsanzeiger S. 494),

- der Richtlinie für die Förderung von Wohnungsmodernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen im Zuge der Energieträgerumstellung im Programmjahr 1993 (2. - Thüringer Staatsanzeiger S. 494),

- der Förderungsrichtlinie für das Landesprogramm zur Modernisierung und Instandsetzung von Wohnraum im Programmjahr 1993 (3. - Thüringer Staatsanzeiger S. 495),

- der Förderungsrichtlinie für das Landesprogramm zur Verbesserung von Wohngebäuden, die in der Block- und Plattenbauweise errichtet wurden, im Programmjahr 1993 (5. - Thüringer Staatsanzeiger S. 481) und

- der Förderungsrichtlinie für das Landesprogramm zur Modernisierung und Instandsetzung von Mietwohnungen der Wohnungsunternehmen und Wohnungsgenossenschaften im Programmjahr 1993 - Nießbrauchmodell - (9.

- Thüringer Staatsanzeiger S. 486) vergeben.

Die Förderung erfolgt durch zinsverbilligte Baudarlehen und Baukostenzuschüsse sowie durch die Bereitstellung von zinsverbilligten Kapitalmarktdarlehen.

Für die Privatisierung von Wohnraum wurde im Haushaltsjahr 1993 ein Verpflichtungsrahmen von insgesamt 73,1 Millionen Deutsche Mark zur Verfügung gestellt, mit dem der Erwerb bzw. die Veräußerung von insgesamt 10.

Wohnungen gefördert werden kann.

Die Privatisierungsförderung richtet sich nach

- der Förderungsrichtlinie für das Landesprogramm zur Modernisierung von zu privatisierenden Wohngebäuden im Programmjahr 1993 (6. - Thüringer Staatsanzeiger S. 482),

- der Förderungsrichtlinie für das Landesprogramm zur Bausparzwischenfinanzierung im Rahmen der Wohnungsprivatisierung im Programmjahr 1993 (7. - Thüringer Staatsanzeiger S. 483),

- der Förderungsrichtlinie für das Landesprogramm zum Erwerb und zur Modernisierung von Wohneigentum im Rahmen der Wohnungsprivatisierung im Programmjahr 1993 (8. - Thüringer Staatsanzeiger S. 485) und

- der Förderungsrichtlinie für die Gewährung von Zuschüssen zum Erwerb kommunaler Wohnungen durch deren Mieter im Programmjahr 1993 (Thüringer Staatsanzeiger S. 1294).

Die Förderung erfolgt über Erwerbszuschüsse, Baukostenzuschüsse, Zinszuschüsse und zinsverbilligte Kapitalmarktdarlehen.

Zu 14.: Im Haushaltsjahr 1993 konnten für den Wohnungsbau, die Modernisierung und die Privatisierung insgesamt 328,26 Millionen Deutsche Mark ausgegeben werden. Diese Mittel setzen sich aus dem Haushaltsansatz für das Programmjahr 1993 sowie aus den Abfinanzierungsraten der Programmjahre 1991 und 1992 zusammen.

Von diesen Geldern sind unter Inanspruchnahme von Ausgaberesten aus den Vorjahren 395,9 Millionen Deutsche Mark abgeflossen.

Der Mittelabfluß gliedert sich im einzelnen wie folgt:

Für den Bereich des Mietwohnungsbaus waren 85,616 Millionen Deutsche Mark veranschlagt, von denen 85,616 Millionen Deutsche Mark abgeflossen sind.

Für den Bereich des Eigenheimbaus waren 139,066 Millionen Deutsche Mark veranschlagt, von denen 134,066 Millionen Deutsche Mark verausgabt wurden.

Im Bereich der Modernisierung/Instandsetzungsförderung waren 142 Millionen Deutsche Mark veranschlagt.

Unter Inanspruchnahme von Ausgaberesten aus dem Vorjahr wurden hier 202,840 Millionen Deutsche Mark zur Auszahlung gebracht.

Im Bereich der Privatisierung standen 30,986 Millionen Deutsche Mark zur Verfügung, von denen 25,086 Millionen Deutsche Mark ausgegeben wurden.

Soweit in einzelnen Haushaltstiteln Mittel nicht vollständig abfließen werden, werden sie zur Deckung der bereits in Anspruch genommenen Ausgabereste benötigt. Dies betrifft insbesondere den Bereich der Modernisierung und Instandsetzungsförderung.

Die 1993 nicht in Anspruch genommenen Haushaltsansätze werden in das Jahr 1994 übertragen.

Zu 15.: Für den Neubau von Sozialwohnungen wurden insgesamt 437,1 Millionen Deutsche Mark Verpflichtungsrahmen im Haushaltsjahr 1993 zur Verfügung gestellt. Dies entspricht einem Gesamtanteil von 56,2 Prozent der für den Wohnungsbau insgesamt zur Verfügung gestellten Mittel.

Mit diesen Geldern werden 4.830 Wohnungen gefördert. Dies entspricht einem Anteil von 16,1 Prozent an der Gesamtanzahl der zu fördernden Wohnungen.

Zu 16.: Im Jahre 1991 standen 3,4 Millionen Deutsche Mark Haushaltsansatz im Rahmen des Gemeinschaftswerkes Aufschwung Ost für die Privatisierung von Wohnraum zur Verfügung. Im Jahre 1992 erhöhten sich diese Mittel auf 29,4 Millionen Deutsche Mark. Im Haushaltsjahr 1993 wurden insgesamt 73,1 Millionen Deutsche Mark für die Privatisierungsförderung zur Verfügung gestellt.

Hiervon entfielen

Millionen Deutsche Mark auf das Landesprogramm zur Modernisierung von zu privatisierenden Wohngebäuden im Programmjahr 1993,

Millionen Deutsche Mark auf das Landesprogramm zur Bausparzwischenfinanzierung im Rahmen der Wohnungsprivatisierung im Programmjahr 1993 und

Millionen Deutsche Mark auf das Landesprogramm zum Erwerb und zur Modernisierung von Wohneigentum im Rahmen der Wohnungsprivatisierung im Programmjahr 1993 und 23,1 Millionen Deutsche Mark auf Zuschüsse zum Erwerb kommunaler Wohnungen durch deren Mieter.

Zu 17.: Thüringen hat im Wohnungsneubau in den Programmjahren 1991 und 1992 mit Finanzhilfen des Bundes und des Landes einen Verpflichtungsrahmen in Höhe von 386,6, Millionen Deutsche Mark zur Verfügung gestellt, mit dem insgesamt 5.051 Wohnungen im Mietwohnungsneubau und Eigenwohnraumbereich gefördert werden können.

Damit kann insgesamt ein Investitionsvolumen von 1,039 Milliarden Deutsche Mark ausgelöst werden.

In der Modernisierung sind im gleichen Zeitraum einschließlich des Programmes Maßnahmen im Gebäudebestand im Rahmen des Gemeinschaftswerkes Aufschwung Ost in 537.620 Wohnungen Einzelmaßnahmen mit einem Volumen von 842,900 Millionen Deutsche Mark aus Bundes- und Landesmitteln gefördert worden. Das damit bewegte Investitionsvolumen beläuft sich auf 3,6 Milliarden Deutsche Mark.

Im Jahr 1993 werden in den Wohnungsbauförderungsprogrammen des Wohnungsneubaus deutliche Steigerungen erreicht. So wird für den Neubau von Mietwohnungen die Summe der Fördermittel 246,6 Millionen Deutsche Mark betragen, womit ca. 3.000 Wohnungen gefördert werden können.

Im Bereich der Eigentumsförderung wird ein Fördervolumen von 320,47 Millionen Deutsche Mark bereitgestellt, das die Förderung von ca. 15.430 Maßnahmen im Eigenheimbereich ermöglichen wird. Davon entfallen ca. 5.

Maßnahmen auf die Neuschaffung von Wohneigentum und ca. 10.500 Maßnahmen auf den Erwerb von Wohnraum im Rahmen der Privatisierung des Wohnungsbestandes der kommunalen Wohnungsgesellschaften und Wohnungsgenossenschaften. Insgesamt werden damit Bauinvestitionen in Höhe von 2,1 Milliarden Deutsche Mark angestoßen.

Die verfügbaren Mittel in den Modernisierungsprogrammen des Freistaates Thüringen im Jahr 1993 gehen in ihrem Fördervolumen gegenüber dem Jahre 1991 und 1992 zurück, weil in den Vorjahren das Programm