Abgeordnetengesetzes

Bericht des Vorstandes der Bremischen Bürgerschaft nach § 24 des Bremischen Abgeordnetengesetzes Nach § 24 des Bremischen Abgeordnetengesetzes hat der Vorstand der Bürgerschaft (Landtag) jährlich zum 1. Juni einen Bericht über die Angemessenheit der Entschädigungen zu erstatten und einen Vorschlag über die Höhe einer etwaigen Anpassung der Entschädigungen zu machen. Bei der Erstattung dieses Berichts soll eine unabhängige Kommission dem Vorstand ein Gutachten über die Angemessenheit der Entschädigungen und eventuell Vorschläge zu ihrer Anpassung vorlegen (§ 24 Abs. 2 Die Kommission hat ihr Gutachten für das Jahr 1998 im Mai dieses Jahres dem Präsidenten der Bürgerschaft überreicht; es ist diesem Bericht beigefügt. Die Kommission empfiehlt, eine Erhöhung der Entschädigung nach § 5 um 1,5 % und der Amtsausstattung nach § 7 um 1,3 %.

Die Kommission weist darauf hin, dass Veränderungen der Höhe und des Bezugszeitraums der Abgeordnetenentschädigung in der ausschließlichen Verantwortung der Bürgerschaft (Landtag) liegen, wobei die wirtschaftlichen und haushaltsmäßigen Rahmenbedingungen wichtige Beurteilungskriterien für eine beabsichtigte Anpassung seien.

Nach sorgfältiger Abwägung aller Kriterien schlägt der Vorstand der Bürgerschaft (Landtag) eine Erhöhung der steuerpflichtigen Entschädigung nach § 5 um 1,5 % (= gerundet 69 DM) von 4.591 DM auf 4.660 DM und der steuerfreien Amtsausstattung nach § 7 um 1,3 % (=gerundet 10 DM) von 792 DM auf 802 DM ab

1. August 1999 vor.

Weber Präsident Anlage Gutachten der gem. § 24 des Gesetzes über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder der Bremischen Bürgerschaft berufenen Kommission über die Angemessenheit der Entschädigungen für das Kalenderjahr 1998.

Gutachten der gem. § 24 berufenen Kommission über die Angemessenheit der Entschädigungen für das Kalenderjahr 1998

I. Gem. § 24 Abs. 2 soll die Kommission dem Vorstand der Bürgerschaft vor der Erstattung des Berichts des Bürgerschaftsvorstandes nach § 24 Abs. 3 ein Gutachten über die Angemessenheit der Entschädigungen der Abgeordneten und eventuelle Vorschläge zu ihrer Anpassung vorlegen.

Der Präsident der Bremischen Bürgerschaft hat die Kommission im Januar 1999 um die Vorlage ihres Berichts für das Jahr 1998 gebeten. Die Beratung in der Kommission konnte erst am 14. April 1999 stattfinden, weil die erforderlichen statistischen der Landeszentralbank nicht früher vorlagen.

Der Kommission gehören an:

Die Präsidentin der Angestelltenkammer Bremen, Frau Irmtrud Gläser, der Präsident der Unternehmensverbände im Lande Bremen, Herr Dr. Manfred Ahlsdorff, der Präses der Handelskammer Bremen, Herr Bernd Hockemeyer, der Präsident des Verwaltungsgerichts Bremen a. D., Herr Dr. Alfred Kuhlmann (Vorsitzender), der Vizepräsident der Arbeiterkammer Bremen, Herr Johann Lüdemann, der Präsident des Rechnungshofes der Freien Hansestadt Bremen a. D., Herr Dr. Hartwin Meyer-Arndt, das Mitglied des Vorstandes des Bundes der Steuerzahler Niedersachsen/Bremen, Herr Dr. Carl Freiherr von Schröder, der Präsident des Rechnungshofes der Freien Hansestadt Bremen, Herr Lothar Spielhoff, das Mitglied des Vorstandes der Landeszentralbank in der Freien Hansestadt Bremen, in Niedersachsen und Sachsen-Anhalt, Herr Prof. Dr. Erich Stoffers.

Die Mitglieder der Kommission danken Herrn Dr. Kopp und Frau Hilger von der Landeszentralbank sehr. Sie haben - wie in den Vorjahren - die Anlagen für das Gutachten erarbeitet und auf Bitten der Komission ergänzt. Alles war mit erheblicher Arbeit verbunden.

II. Die Kommission ist - wie in den vergangenen Jahren - bei ihrer Prüfung von der bestehenden Entschädigungsregelung ausgegangen, d. h. von den Zahlen des Jahres 1998. Die Kommission legt die Nominalwerte zugrunde und nicht die preisbereinigten. Wenn man - wie es bisher geschieht - die Entwicklung in der Gesamtwirtschaft mit der der Abgeordnetendiäten vergleicht, darf man nicht auf die preisbereinigten Werte abstellen, weil das in der Wirtschaft sonst auch nicht geschieht.

Für die Nominalwerte hat sich die Kommission im übrigen schon für das Jahr 1997 entschieden. Auch für das Jahr 1998 stellt die Kommission auf die Einkommensentwicklung in Westdeutschland ab. Die Einkommen, die in den neuen Bundesländern erzielt werden, lassen sich mit denen in den alten Bundesländern immer noch nicht vernünftig vergleichen.

Die Kommission bleibt bei ihren betrachtungen bei den von der Landeszentralbank ermittelten tatsächlichen Zahlen des Jahres 1998. Sie möchte nicht auch auf die mutmaßliche Einkommensentwicklung im Jahre 1999 abstellen, u. a. weil die von den Sachverständigen genannten Zahlen über die mögliche Entwicklung im Jahre 1999 schon mehrfach korrigiert werden mußte.

Die Kommission hat bereits in ihrem ersten Gutachten (Bürgerschafts-Drucksache- Landtag - 10/1146) die Angemessenheit der zu versteuernden Abgeordnetenentschädigung unter anderem an der allgemeinen Einkommensentwicklung gemessen. Sie bleibt dabei und meint mit Rücksicht auf die Rechtssprechung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. 40/315 ff.), dass die Bürgerschaft selbst über die Anpassung der Diäten und der Amtsausstattung entscheidet. Selbst wenn sich ein rechnerischer Anpassungsbedarf ergibt, führt das also nicht zu einer automatischen Änderung. Vielmehr soll die jeweilige wirtschaftliche und haushaltsmäßige Lage in die Abwägung einbezogen werden. Ausdrücklich wird in dem ersten Bericht darauf verwiesen, dass die Abwägung der insoweit zu berücksichtigenden Gesichtspunkte dem politischen Ermessen der Bürgerschaft überlassen bleiben muss.

Zu diesem politischen Ermessen gehört auch, dass Anpassungen der Entschädigungen, die rechnerisch zu begründen wären, aus politischen Gründen nicht erfolgen. Ebenso entscheidet die Bürgerschaft, ob und in welchem Umfang für zurückliegende Jahre Korrekturen vorgenommen werden oder nicht. Dabei wird sie allerdings zu bedenken haben, dass die Kommission schon 1988 (Bürgerschafts-Drucksache - Landtag - 12/119) ausgeführt hat, dass die Bürgerschaft in ihren Entscheidungen in der Vergangenheit zu erkennen gegeben hat, dass sie das Niveau der abgeordneten entschädigungen alles in allem noch für angemessen gehalten hat.

Die Höhe der Amtsausstattung (§ 7 überprüft die Kommission dahin, ob sie noch ausreicht, die durch das Mandat veranlassten Aufwendungen abzugelten. Die Bezugsgröße bilden insofern die Preise der Güter, die für die Amtsausstattung von Bedeutung sind (vgl. Anlage 3).

Die übrigen Leistungen an Abgeordnete, die besonderen Zuschüsse sowie die Leistungen, die die Fraktionen erhalten, werden in dem jährlichen Gutachten über die Angemessenheit der Entschädigung nicht erörtert.

III. Zur monatlichen Entschädigung

Nach § 5 steht den Abgeordneten der Bremischen Bürgerschaft eine monatliche, normal zu versteuernde Entschädigung zu. Diese Entschädigung erhöhte der Gesetzgeber zuletzt mit Wirkung auf den 1. Januar 1998 um 3 % auf 4.591 DM. Dabei ist zu bedenken, dass es sich um ein Halbtagsmandat handelt.

Für das Jahr 1998 ergiebt sich für die Einkommensentwicklung in Westdeutschland im gewogenen Durchschnitt eine Veränderung von 1,45 % (vgl. Anlagen 1 u. 2). Die Empfänger von Arbeitslosengeld und Arbeitslosenhilfe konnten nicht in die Berechnung einbezogen werden. Es gibt insoweit keine verwertbaren Daten, weil die Erhebungsmethode sich geändert hat (vgl. Fußnote 1 aus Anlage 2 a). Rein rechnerisch kommt man also zu einer Erhöhung von etwa 1,5 %.

IV. Zur Amtsausstattung Gem. § 7 erhalten die Abgeordneten zur Abgeltung der durch das Mandat veranlassten Aufwendungen eine Amtsausstattung, die nicht zu versteuern ist.

Sie beträgt seit dem 1. Januar 1998 792 DM im Monat. Damit sollen allgemeine Kosten abgedeckt werden, insbesondere für die Betreueung des Wahlbereiches, Fahrtkosten, Porto und Telefonkosten, Kosten für Fachliteratur, Zeitschriften und Zeitungen sowie Kosten für Schreibmaterial. Die Landeszentralbank hat auch insoweit die Zahlen zusammengetragen (vgl. die Anlage 3). Der Durchschnitt aus den Ziffern unter b) 1 bis 5 ergibt eine Zahl von 1,3. Rein rechnerisch lässt sich also auch in diesem Bereich eine Erhöhung um 1,3 % rechtfertigen.

V. Es wird jetzt Aufgabe der Bürgerschaft sein zu entscheiden, ob sie angesichts der Lage in der Gesamtwirtschaft eine Erhöhung der Diäten und der Amtsausstattung will. Dabei sollte bedacht werden, dass die Zusammensetzung der Bürgerschaft nach der Wahl am 6. uni 1999 anders als jetzt sein wird und dass Gesetzesänderungen mit rückwirkender Kraft Umsetzungsprobleme mit sich bringen könnten.