Nur vom Landesfunkhaus Sachsen wurde ein gegliederter allerdings noch unbestätigter Stellenplan

Zum Zeitpunkt des Abschlußgespräches waren insgesamt 1.972 Stellen besetzt (einschließlich 241 Stellen für den Klangkörper und 25 Stellen für die Werbung).

Eine konkrete Aufgliederung des Stellenplanes nach Tätigkeitsbezeichnung und Vergütungsgruppen für einzelne Bereiche lag in der Personalabteilung nicht vor. Demzufolge war eine Prüfung der vorgenommenen Zuordnung der Ist-Vergütungsgruppe zum jeweiligen Planansatz nur nach Kostenstellen und Vergütungsgruppen, aber nicht nach Tätigkeitsbezeichnungen, möglich.

Nur vom Landesfunkhaus Sachsen wurde ein gegliederter, allerdings noch unbestätigter Stellenplan vorgelegt.

Somit kann durch die Rechnungshöfe keine Aussage zu den Stellenumbewertungen während der Aufbauphase getroffen werden.

Der MDR begründet diesen Sachverhalt mit einem unterschiedlichen Realisierungsstand in den Landesfunkhäusern bzw. in den Direktionsbereichen und den bis zum Prüfungszeitraum noch offenen Problemen in den Strukturfestlegungen innerhalb der gesamten Rundfunkanstalt.

Unverständlich ist außerdem, dass der Verwaltungsrat mit Genehmigung des Rundfunkrates einen solchen pauschalen Stellenplan als einen bedeutenden Bestandteil des Wirtschaftsplanes festgestellt hat. Die Einhaltung der Vorgaben für Einstufungen und Stellenbesetzungen wird daher auch künftig kaum nachvollziehbar sein.

Folgerungen:

1. Da der Stellenplan die Grundlage für die Berechnung der Personalaufwendungen bildet, ist für die folgenden Jahre ein bedarfsgerechter Planansatz zu erstellen.

2. Der Stellenplan müßte bereichsweise nach Tätigkeitsbezeichnungen und Vergütungsgruppen aufgegliedert werden, damit künftige Soll-Ist-Vergleiche aussagefähig sind.

3. Künftig sollten bereichsweise Erläuterungen zum Stellenplan hinsichtlich Stellenhebungen, Stellensenkungen und Stellenumsetzungen mit Begründung dokumentiert werden.

4. Die Planstellen der MDR-Werbetochter sind zumindest nachrichtlich im Wirtschaftsplan aufzuführen.

Stellungnahme des MDR:

Im Wirtschaftsplan 1994 werden 2.159 Planstellen und für das Wirtschaftsjahr 1995 maximal 2.150 Planstellen ausgebracht. In Verbindung mit Erarbeitung des Wirtschaftsplanes 1994 wird der Stellenplan innerhalb der Direktionsbereiche und Landesfunkhäuser nach Vergütungsgruppen und Tätigkeitsbezeichnungen aufgegliedert.

Des weiteren sollen im Wirtschaftsplan 1995 alle Stellenhebungen, -senkungen und -umsetzungen gegenüber dem Vorjahr im Rahmen der Erläuterungen zum Stellenplan dokumentiert werden. Die Planstellen der MDR-Werbung werden im Wirtschaftsplan 1994 nachrichtlich aufgeführt.

3. Die Anwendung der tariflichen Regelungen beim MDR 3.1Der Tarifvertrag zwischen MDR/IG Medien/DAG/DJV/DOV vom 19. Dezember 1991 und der vorläufige Manteltarifvertrag des MDR

Zur Neugründung und zum Aufbau des Mitteldeutschen Rundfunks als Dreiländer-Rundfunkanstalt wurden zwischen den o.g. Tarifparteien Übergangsregelungen vereinbart, die bis zum Abschluß eines endgültigen Tarifvertrages für den MDR gültig waren. Dieser liegt seit Mai 1993 vor. Die Prüfung mußte noch nach dem Entwurf eines Manteltarifvertrages (MTV), der ab 1. September 1991 gültigen vorläufigen Vergütungstabelle und der vorläufigen Zusammenstellung der Richtbeispiele nach Gehaltsgruppen erfolgen.

Der MTV-Entwurf basierte zu etwa 80 Prozent auf dem einheitlichen MTV in der beim RIAS Berlin veröffentlichten Fassung unter Ausschluß einiger Protokollnotizen, die den Familienzuschlag, den Essengeldzuschuß, das Urlaubsgeld und bestimmte Kündigungsschutzrechte umfassen. Regelungen zu Jubiläen, Beihilfen, Krankenhauszuschüssen und anderen sozialen Leistungen stehen noch aus, da die Beteiligung eines arbeitsfähigen Personalrates erst seit Mitte 1992 möglich wurde.

Mit Ausnahme des Urlaubsgeldes ab 1993 wurden beim MDR keine weiteren Personalnebenleistungen vereinbart.

Überzogen erscheint die unveränderte Übernahme der Klausel unter Ziffer 113 MTV, dass für den Arbeitnehmer günstigere Einzelvereinbarungen... getroffen werden können. Somit wird der Leitung des MDR uneingeschränkter Spielraum für Vergünstigungen eingeräumt. In diesem Zusammenhang ist die Gewährung von außertariflichen Zulagen für 41 Angestellte und außertarifliche Vergütungen für 28 Angestellte (ohne Direktoren) bemerkenswert.

Künftig sollten die Leistungs-, Funktions- und sonstigen Zulagen getrennt dargestellt und exakt definiert werden, damit eine eindeutige Zuordnung der Zulagen hinsichtlich ihres Inhaltes sowie ihrer Gewährungsdauer für Abrechnung und Kontrolle möglich wird.

Nach Ziffer 212 des vorläufigen Manteltarifvertrages müssen im Arbeitsvertrag die Tätigkeitsbezeichnung, der Beschäftigungsort des Arbeitnehmers, die Eingruppierung und die Einstufung festgelegt sein. Der beim MDR angewandte Rahmenarbeitsvertrag entsprach diesen Anforderungen.

Für die Mitglieder des Klangkörpers (Orchester und Chor) galt im Prüfungszeitraum der Tarifvertrag über Bestimmungen für Orchestermusiker und Chorsänger gemäß Ziffer III.I MTV - Klangkörper-Tarifvertrag zwischen dem Rundfunk (Einrichtung gemäß Artikel 36 des Einigungsvertrages zwischen der DDR und der BRD) und der Deutschen Orchestervereinigung e.V. (DOV) Hamburg vom 13. Februar 1991. Es erfolgte eine vorläufige Eingruppierung nach der Vergütungstabelle für die Mitglieder der Rundfunkklangkörper Berlin und Leipzig.

Im Gegensatz zu allen anderen Beschäftigten des MDR überschreitet das Vergütungsniveau des Klangkörpers 60 Prozent der Vergütung vergleichbarer Orchester und Chöre alter Anstalten nicht. Orchester und Chor des MDR erhalten 48 Prozent der Grundvergütung der beim NDR beschäftigten Mitglieder. Für die Zeit vom 1. August 1992 bis 31. Dezember 1992 wurde entsprechend dem Vergütungsvertrag 1992 für Orchester und Chormitglieder des MDR zusätzlich eine einmalige Ausgleichszahlung zwischen 13.500 Deutsche Mark und 15.900 Deutsche Mark für Orchestermitglieder und zwischen 9.300 Deutsche Mark und 10.100 Deutsche Mark für Chormitglieder geleistet. Am 1. Januar 1993 trat eine neue Vergütungstabelle in Kraft.

Richtpositionsbeschreibung (Richtbeispiele)

Mit Hilfe von Richtbeispielen und einer Beschreibung der typischen Tätigkeiten durch Richtpositionen wird die Wertigkeit eines Arbeitsplatzes bestimmt. Dabei wird unterschieden zwischen den geforderten fachlichen Voraussetzungen (Ausbildung und Erfahrung) und den einzelnen Tätigkeitsmerkmalen, die vom künftigen Stelleninhaber zu erfüllen sind. Ein großer Teil der ca. 150 Richtbeispiele ist differenziert nach Art der Tätigkeiten aufgegliedert.

Die Erfüllung der fachlichen Voraussetzung kann auch durch eine andere Ausbildung oder gegebenenfalls andere berufliche Kenntnisse ersetzt werden. Diese Regelung wurde verstärkt angewendet, vorrangig bei Personaleinstellungen aus den alten Bundesländern. Die Erfüllung eines der beiden Kriterien war für die Wahrnehmung von Leitungsaufgaben ausreichend.

Bei der Prüfung der Personalunterlagen wurden Eingruppierungen vorgefunden, die anhand von Richtpositionen nicht nachvollziehbar waren. Ein Teil der Berufsgruppen mit bisherigen oder abweichenden Tätigkeitsbezeichnungen aus der ehemaligen DDR ließ sich bei der Prüfung nicht eindeutig zuordnen.

Die Vergütungstabelle des MDR

Bei der Planung des MDR wurde der Bayerische Rundfunk (BR) als nach Größe und Umfang vergleichbare ARDAnstalt auch insgesamt zur Orientierung herangezogen.

Die Vergütungstabelle des MDR ist analog der Vergütungstabelle des Bayerischen Rundfunks in Form eines Tarifgitters angelegt und besteht aus 18 Vergütungsgruppen und 8 Vergütungsstufen.

Die Vergütungsendstufe der jeweiligen Vergütungsgruppe ist in der Regel nach 19 anrechenbaren Berufsjahren zu erreichen. Im Turnus von zwei Jahren wird die Grundvergütung um eine Vergütungsstufe erhöht.

Nach allgemeinen Vergütungsgrundsätzen müßte künftig für die Eingruppierung und Höhergruppierung stets eine einheitlich bewertete Gesamttätigkeit maßgebend sein, die auf Dauer und nicht nur vorübergehend wahrgenommen werden soll.

Die Rechnungshöfe halten die Entscheidung des MDR, von Beginn an Vollbezüge (100 v.H. des Westtarifs) zu zahlen, auch aus heutiger Sicht für bedenklich; die Sonderstellung gegenüber anderen Berufsgruppen erscheint nicht begründet.

Im Frühjahr 1991 sind Tarifverträge zu anderen Bedingungen ausgehandelt worden: Für die ostdeutschen Rundfunkmitarbeiterinnen und -mitarbeiter ist im Februar 1991 ein Tarifvertrag abgeschlossen worden, der 50 bis 60 vom Hundert der Gehaltssätze festlegt, die im SFB gelten. Es kann... erwartet werden, dass die Tarifentwicklung beim öffentlich-rechtlichen Rundfunk in den neuen Ländern im Planungszeitraum voraussichtlich das Niveau in den alten Ländern noch nicht erreicht. (Tz. 215 des 8. Bericht der KEF)

Während vom ORB diese Linie weiterverfolgt wurde, sind beim MDR die wichtigsten Personal- und Tarifentscheidungen von einem Rundfunkbeirat getroffen worden, noch bevor sich Rundfunk- und Verwaltungsrat konstituiert hatten.

Nach Auffassung des MDR hat sich die Politik des Hauses, von Beginn an das Tarifniveau der größten ARDAnstalten zu übernehmen und uneingeschränkt für alle Mitarbeiter anzuwenden, bestens bewährt, da dies einer Gleichbehandlung aller MDR-Beschäftigten weitestgehend entsprochen und eine verstärkte Motivation hervorgerufen habe. Demgegenüber stehen Tarifentscheidungen in den wesentlichen Bereichen der privaten Wirtschaft und im gesamten öffentlichen Dienst der neuen Bundesländer (einschließlich der Landesministerien), die sich genauso wie der MDR im Auf- und Umbau befinden, welche aber nur 55 bis 80 vom Hundert des Westlohnes/-gehaltes gezahlt und diese etappenweise angehoben haben. Bei den Gebührenzahlern der neuen Bundesländer kann diese MDR-Entscheidung nicht mit Akzeptanz rechnen, da sie selbst nur Einkünfte beziehen, die den tariflichen Regelungen der neuen Länder entsprechen und weit unter denen der westlichen Tarife liegen.

Es ist auch kein Verständnis für eine Zahlung von Vollbezügen des inneren Friedens wegen zu erwarten.

Hinzu kommt, dass als Ergebnis der neuen Tarifrunde 1992/1993 im MDR (Tarifvertrag zwischen MDR, IG Medien, DAG und DJV) sich die Grundvergütung vom 1. Oktober 1992 bis 30. Juni 1993 linear um 5 vom Hundert erhöhte und der MDR ab 1993 ein Urlaubsgeld von 600 Deutsche Mark zahlt.

Bei einer Anwendung eines Tarifniveaus analog der allgemeinen Stufenlösung für die neuen Länder wären beim MDR im ersten Jahr rund 30 Millionen Deutsche Mark weniger Personalausgaben angefallen, wie sich aus folgender Schätzung mit einem ermittelten Durchschnittsgehalt von rund 5 TDM ergibt: 1.500 Mitarbeiter x 5 TDM x 12 Monate = 90.000TDM 1.500 Mitarbeiter x 5 TDM x 12 Monate x 0,7 = 63.000 TDM Differenz = 27.000TDM Unberücksichtigt blieb bei dieser Betrachtung die Besoldung der MDR-Führungskräfte, für die der Manteltarifvertrag keine Anwendung findet.

Vergleich der Vergütungstabellen des MDR mit denen anderer ausgewählter ARD-Anstalten