Eingruppierungskommission

Die Höhe der AT-Gehälter erscheint in der gegenwärtigen Situation - auch angesichts des enormen Kostendruckes und der problematischen finanziellen Situation, in der sich die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten befinden unangemessen.

Folgerungen:

1. Die Bildung einer Eingruppierungskommission wie in anderen ARD-Anstalten wäre sinnvoll. Ihre Aufgabe besteht in der Überprüfung der Eingruppierungen sowie in der Mitwirkung bei Einstellungen und Umsetzungen, hierbei sollte die jeweils zuständige Fachabteilung einbezogen werden.

2. Da die Anerkennung der Ausübung von gleich- oder höherwertigen früheren Tätigkeiten für die Feststellung der Vergütungshöhe maßgebliche Bedeutung hat, muss anhand der jeweiligen Personalakte nachvollziehbar sein, wie die Anrechnung der Berufszeit begründet wurde, ggf. sind Korrekturen nötig.

3. Unabhängig von den anerkannten Kriterien für die Eingruppierung (Tätigkeit und Berufszeit) muss vom MDR abgeklärt werden, welche Tätigkeiten den Tätigkeiten bei der Anstalt in Art und Bedeutung entsprechen. Die unterschiedliche Auslegung dieser im Manteltarifvertrag nicht näher erläuterten Vorschrift führte sowohl zur Anrechnung als sonstige Tätigkeit als auch zur strikten Ablehnung ganzer Berufsgruppen.

Eine einheitliche Anwendung und Auslegung und damit auch Gleichbehandlung ist künftig sicherzustellen. Die schwierige Zuordnung früherer Berufsgruppen aus den neuen Bundesländern und Tätigkeiten beim DFF sollte umgehend anhand der Richtpositionsbeschreibung und Tätigkeitsmerkmale unter Einbeziehung der Eingruppierungskommission und Fachabteilungen auf gültige Tätigkeitsbezeichnungen umgestellt werden, die auch ihren Niederschlag im Arbeitsvertrag finden.

4. Die Leistungs-, Funktions- und sonstigen Zulagen sind zu begründen, an bestimmte Maßnahmen zu binden und zeitlich zu befristen. Art und Umfang sollten nachvollziehbar sein und aktenkundig begründet werden.

Stellungnahme des MDR:

Der MDR hat darauf hingewiesen, dass die Sendefähigkeit der Anstalt innerhalb des kurzen verfügbaren Zeitraumes (Juli bis Dezember 1991) nur mit einer Reihe von zum Teil extremen Sonder- und Sofortmaßnahmen erreicht werden konnte. Deshalb habe man teilweise auch Gehaltsforderungen von Bewerbern für besonders herausgehobene Positionen entsprechen müssen, da keine personellen Alternativen vorhanden waren.

Die in der Prüfungsmitteilung aufgeführten Einzelbeispiele zur Eingruppierung von Mitarbeitern wurden seitens des MDR überprüft und überwiegend als zutreffend festgestellt. Z.T. seien die Zulagen bereits mit zwischenzeitlichen Höhergruppierungen verrechnet worden oder hätten sich durch Ausscheiden der Betroffenen erledigt. Ansonsten sollen sie mit künftigen Erhöhungen aufgerechnet werden, also abgeschmolzen werden.

Die Bildung einer Eingruppierungskommission für Neueinstellungen sei nicht notwendig, weil diese Aufgabe weitestgehend vom Personalrat in Verbindung mit der jeweiligen Fachabteilung wahrgenommen werde. Die für die Überprüfung und Ergänzung der Personalunterlagen aufgezeigten Kriterien seien teilweise einbezogen worden, die Unterlagen sollen weiterhin vervollständigt werden. Schließlich wurde zugesagt, bei künftiger Gewährung von Zulagen die Hinweise der Rechnungshöfe zu berücksichtigen.

5. Personalaufwendungen

Die Personalaufwendungen des MDR enthalten nicht die Aufwendungen für Freie Mitarbeiter und Dritte. Eine Einschätzung des Leistungsniveaus der Rundfunkanstalt kann nur unter Beachtung aller Komponenten erfolgen. So wird bei einer Bewertung der Personalaufwendungen auch ein Vergleich mit den Aufwendungen für Honorare notwendig, die in den Rundfunkanstalten den Sachaufwendungen zugeordnet werden.

Im Prüfungszeitraum wurden im Kostenartenbericht zum 30. September 1992 allein für Honorare Freier Mitarbeiter - Darsteller/Redaktion (ohne Sonderkonten) Ausgaben in Höhe von 19,4 Millionen Deutsche Mark ausgewiesen. In der Kontenuntergruppe Leistungsvergütungen (Honorare) ohne Grundversorgungsleistungen und soziale Abgaben wurden entsprechend den vorläufigen Ist-Zahlen bis zum 31. Dezember 1992 rund 55,8 Millionen Deutsche Mark ausgegeben, überwiegend nicht für Produktionen wie beim BR, sondern für Darsteller/Redaktion.

Nach der mittelfristigen Finanzplanung (Mifrifi) vom 29. März 1993 der ARD-Anstalten für 1992 betrugen für den MDR die Arbeitsentgelte (ohne soziale Abgaben) 120,7 Millionen Deutsche Mark und die Leistungsvergütungen (Honorare) 96,5 Millionen Deutsche Mark. Das ergab ein Verhältnis Arbeitsentgelt zu Honorare von 1 : 0,8. Im Vergleich hierzu war beim BR und beim NDR ein Anteil von 0,38 bzw. 0,20 für o.g. Zeitraum geplant. Die vorläufigen Ist-Zahlen von 1992 wiesen zwar nur einen Anteil von knapp 0,50 aus, die Entwicklung muss aber angesichts des niedrigen Anteils von Eigenproduktionen auch in den nächsten Jahren kritisch beobachtet werden, der geltende Honorarrahmen ist einzuhalten.

Nach Korrektur der Mittelfristigen Finanzplanung der ARD-Anstalten vom 1. September 1993 betrug dieses Verhältnis für 1992 rund 1 : 0,43 bzw. für 1993 rund 1 : 0,47.

Die Personalkosten laut Wirtschaftsplan 1992 betragen im Durchschnitt 98,7 TDM pro Planstelle. Dies entspricht der Vergütungsgruppe II a BAT (West) bzw. Besoldungsgruppe A 14/15 Die zwischenzeitlich beim MDR erreichten durchschnittlichen Gehälter nach der vorläufigen Vergütungsstruktur liegen bereits jetzt weit über dem des öffentlichen Dienstes. Vor allem in den höheren Vergütungsgruppen übersteigen sie in mehreren Fällen die des Bayerischen Rundfunks und in einigen Fällen die des NDR (vgl. 3.4). Das derzeitige Gehaltsniveau (ohne Klangkörper) ist - auch angesichts der weiteren sozialen Ausgestaltung der Arbeitsverhältnisse, Altersversorgung u.a. - zumindest in den höheren Funktionen überhöht.

Die angesetzten Personalaufwendungen erscheinen - bezogen auf die geplanten Gesamtaufwendungen für das Jahr 1992 mit 26 vom Hundert bzw. für 1993 mit 30,7 vom Hundert - relativ gering. Zu berücksichtigen ist, dass ein extrem hoher Anteil im Sachaufwand in Form von Honoraren enthalten ist. Während im Wirtschaftsplan 1992 lediglich 31,5 Millionen Deutsche Mark Urheber-, Leistungs- und Herstellervergütungen ausgewiesen worden waren (es gibt noch maßnahmebezogene Sonderkonten), wurden in der Mifrifi vom 29. März 1992 rund 96,5 Millionen Deutsche Mark für 1992 veranschlagt.

Bei dieser Gesamteinschätzung ist bereits berücksichtigt, dass der MDR in der Aufbauphase verstärkt hochqualifiziertes Personal anwerben mußte, insbesondere rundfunkerfahrene Mitarbeiter sowohl von öffentlichrechtlichen als auch von privaten Rundfunkanstalten in den alten Bundesländern, leitende Angestellte und Beamte mit Medien- und Rundfunkerfahrungen sowie Spezialisten aus der freien Wirtschaft.

Wie die Erfahrungen auch aus anderen im Aufbau befindlichen Anstalten zeigten, wurde dabei Mitarbeitern insbesondere für leitende Positionen in vielen Fällen ein deutlich über dem BAT-Gefüge liegender Gehaltsanreiz geboten, da sie nach Aussage der Anstalten zu BAT-Tarifen nicht zu verpflichten waren. Die relativ hohen Gehälter für leitende Angestellte wurden von seiten des MDR auch damit begründet, dass diesen Mitarbeitern ein deutlich höheres Engagement einschließlich eines oft über die Arbeitszeit hinausgehenden Einsatzes abverlangt werde, als dies bei Mitarbeitern einer öffentlichen Verwaltung üblich sei.

Des weiteren stehe der MDR als öffentlich-rechtliche Anstalt im Wettbewerb zur Konkurrenz der privaten Rundfunkanbieter. Es seien in der Aufbauphase in besonderem Maße Improvisations- und Planungstalent, Kreativität und überdurchschnittliche Leistungen zu erbringen, um die programmlichen Vorgaben realisieren zu können.

In diesem Zusammenhang ist auch darauf hinzuweisen, dass private Rundfunkbetreiber im Vergleich zu den öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten deutlich weniger Personal beschäftigen. Auch unter Beachtung der bei derartigen Vergleichen gebotenen Zurückhaltung ist festzustellen, dass die Vergütungen vergleichbarer Tätigkeitsgruppen sowohl anderer Rundfunkanstalten der ARD, des öffentlichen Dienstes als auch der privaten Wirtschaft - zum Teil erheblich - unter denen des MDR liegen.

Die Rechnungshöfe halten insgesamt für die Zukunft eine restriktivere Vergütungspolitik für notwendig.

Folgerung: Angesichts der Größenordnung der Ausgaben für Honorare und auch hinsichtlich künftiger Abflachungsmaßnahmen bei den Personalaufwendungen müssen die Sachaufwendungen für Leistungsentgelte, insbesondere für freie Mitarbeiter, in die Gesamtbetrachtung der Personalkosten einbezogen werden.

6. Controlling und Revision

Die Revisions- und die Controllingabteilung des MDR sind im Aufbau begriffen. Zum Zeitpunkt der örtlichen Erhebungen zur Personalprüfung gab es noch keine Revisionsabteilung, welche den Rechnungshöfen als Ansprechpartner zur Verfügung hätte stehen können.

Der MDR verfügte mit dem Rundfunk-Service-Zentrum Berlin, dem gemeinsamen Verwaltungs- und Rechenzentrum von MDR und ORB, über ein ausgebautes System einer umfassenden Kostenerfassung und abrechnung. Unabhängig von diesen und zwischenzeitlich vereinbarten Kooperationen ist innerhalb des MDR eine Struktureinheit erforderlich, die diese Daten für Wirtschaftlichkeitsaussagen verstärkt auswertet. Des weiteren ist die Schaffung optimaler Organisationsstrukturen innerhalb des MDR unter Einbeziehung vorhandener Medienstandorte und deren Konzentration wie

- Verlagerung der Hörfunk-Direktion nach Halle,

- Schaffung neuer Produktionsstätten und Studios,

- Errichtung eines zentralen Fernseh-, Hörfunk- und Verwaltungsbereiches (MDR-Zentrale auf dem ehemaligen Schlachthofgelände in Leipzig) noch nicht abgeschlossen.

Dieser Entwicklungsprozeß bedarf der Koordinierung sowie eines wirksamen internen Kontrollsystems. Dieses sollte sowohl die Organisationsplanung als auch alle aufeinander abgestimmten Methoden und Maßnahmen umfassen, die durch exakte Abrechnung und Kostenkontrolle die Einhaltung und Umsetzung der Geschäftspolitik gewährleisten.

Inzwischen gibt es bereits erste Ansätze einer besseren Koordinierung. So wurde zum Beispiel eine dem Intendanten direkt unterstellte Projektleitung Neubau gebildet.

Nachdem bislang die termingerechte Sende- und Funktionsfähigkeit der Rundfunkanstalt im Vordergrund stand, sollte jetzt der Vervollständigung der Organisationsstrukturen und der Ablaufrationalisierung (operational auditing) durch

- Untersuchung von betriebswirtschaftlichen Abläufen,

- Beurteilung der Zweckmäßigkeit der Organisation,

- Schaffung interner rechtsverbindlicher Normen und Richtlinien bzw. deren Aktualisierung