Erarbeitung und Überprüfung von Ausgangsinformationen

Die Einleitung von gezielten Kontrollmaßnahmen beginnt mit der Erarbeitung von Ausgangsinformationen. Ausgangsinformationen für die kriminalpolizeilich-operative Bearbeitung sind durch den planmäßigen und zielgerichteten Einsatz sowie die allseitige Abschöpfung von IKM/KK gemäß Richtlinie 001/78 des Stellvertreters des Leiters der Hauptabteilung Kriminalpolizei und Leiter der Abteilung I unter Beachtung der politischen, ökonomischen und kriminalpolizeilich-operativen Schwerpunkte im Verantwortungsbereich zu erarbeiten. (10) Im Ergebnis der Überprüfung und Verdichtung von Ausgangsinformationen ist eine der folgenden Entscheidungen zu treffen:

- Anlage eines KA-Vorlaufes, einer KA oder eines KM;

- der strafrechtlichen Verantwortlichkeit die erforderlichen Tatsachen/Beweise festgestellt wurden und keine Gefährdung der Konspiration besteht (Realisierung als IKM-Bericht);

- Übergabe des Sachverhaltes an andere Dienststellen des AG I;

- Einleitung von Maßnahmen zur operativen Nutzung der Person;

- Übergabe des Sachverhaltes an die zuständige Dienststelle des - Übergabe des Sachverhaltes an die Zollverwaltung der DDR;

- Übergabe einer neutralisierten Information über den Chef BDVP, Leiter VPKÄ, Leiter K BDVP oder Leiter K VPKÄ, an Partei-, staatliche und wirtschaftsleitende Organe, an staatliche, betriebliche, gesellschaftliche Bedingungen für Straftaten;

- 004/79 des Stellvertreters des Leiters der Hauptabteilung Kriminalpolizei und Leiter der Abteilung I. (11)

Als nächster Schritt wurde ein KA-Vorlauf bzw. eine KA angelegt, d.h. im Klartext: In Vorbereitung der operativen Bearbeitung von Personen wurden ausführliche Dossiers erarbeitet. die eine kriminalpolizeilich-operative Bearbeitung mit speziellen Mitteln und Methoden erfordern. (12) KA sind anzulegen, wenn im Ergebnis der Überprüfungen operativ relevante Hinweise zu Straftaten im Sinne Ziffer 2, Absatz (1) und (2) dieser Richtlinie vorliegen, die eine kriminalpolizeilich-operative Bearbeitung mit dem Ziel erfordern

- Straftaten vorzubeugen, zu verhindern, aufzudecken, zu unterbrechen und aufzuklären,

- beweiserhebliche Tatsachen zum Nachweis oder Abschluß für den Verdacht einer Straftat und

- verdächtige Personen und ihre Verbindungen festzustellen sowie Ursachen und Bedingungen zur Straftat aufzuklären. (13)

Was Ausgangs- bzw. Erstinformationen konkret beinhalten können, kann an einem Beispiel demonstriert werden.

Im § 213 Ungesetzlicher Grenzübertritt ist eine Straftat geschaffen worden, deren Verhinderung und Bekämpfung durch vorbeugende Maßnahmen das Anliegen aller staatlichen Organe insbesondere der Kripo AG I war. Hinweise zur Erarbeitung von Erstinformationen zum Komplexauftrag zur Erhöhung der Ergebniswirksamkeit des AG I der K beim Schutz der Staatsgrenze

1. Entschlüsse,Vorbereitungen oder Versuche zum ungesetzlichen Grenzübertritt hinweisen können

- Anfertigung von Kopien und Abschriften wichtiger persönlicher Dokumente (Zeugnisse, Diplome, Qualifikationsnachweise, Geburtsurkunden u.a.) ohne erkennbares Motiv, insbesondere von Personen mit abgeschlossener Fach- und Hochschulausbildung bzw. mit Spezialkenntnissen, die Kontakte in das NSA unterhalten;

- Umlagerung von Mobilar, obwohl kein Umzug geplant ist; Verkauf bzw. Verschenken neuwertiger Bekleidungsgegenstände u.a. Dinge bzw. häufiges Verschicken von Paketen;

- Verkauf von persönlichem Eigentum (Einrichtungsgegenstände, Kfz - auch in Form des Abschlusses von Dauernutzungsverträgen -, Wertgegenständen, Grundstücken u.a.);

- Unmotiviertes Abheben oder Auflösen von Sparkonten (besonders dann, wenn die Person als sparsam oder geizig bekannt ist);

- Kauf, Anfertigung oder Erwerb von Gegenständen, die auf eine Vorbereitung des ungesetzlichen Grenzübertritts hindeuten können (Sportboote, Wassersport- und Taucherausrüstungen, Metallsuchgeräte, Flugapparate sowie wesentlicher Teile von ihnen u.a.);

- intensive, zweifelhaft motivierte Bemühung um den Erwerb eines Befähigungsnachweises zum Führen von Sportbooten, zur Teilnahme am Tauch-, See- und Flugsport im Rahmen der GST;

- Besitz oder Aussicht auf Vermögenswerte im Ausland (Bankguthaben, Grund- und Sachwertbesitz aus Erbschaften);

- Beschaffung von geeigneten Werkzeugen zur Überwindung der Grenzsicherungsanlagen wie z. B. Schneidwerkzeuge, Leitern, Tarnbekleidung, Tauchsportausrüstungen, Heizgasflaschen, Flugkörper, Boote u.a. mit zweifelhafter Begründung bzw. Auffinden derartiger Gegenstände unter verdächtigen Umständen;

- Beschaffung von geeigneter Fachliteratur zur Herstellung von Mitteln, die geeignet sind, die Staatsgrenze zu überwinden;

- verdächtige Umstände im Zusammenhang mit der Anmeldung in Beherbergungsgaststätten in Grenzkreisen (Zusammengehörigkeit von Personen; mitgeführte Gegenstände, Reisegepäck u.a.);

- Feststellung von Handlungen zur Aufklärung von Regimefragen an der Staatsgrenze, an GÜST (Grenzübergangsstellen) und an KP (Kontrollpunkten);

- Aufnahme von Verbindungen und Kontakten zum grenzüberschreitenden Verkehr (Erlangen von Regimekenntnissen bzw. Beihilfe zum ungesetzlichen Grenzübertritt);

- Aufnahme von Verbindungen zu Seeleuten und Schiffern des NSA an Landgangsorten und Liegeplätzen sowie in Hafenstädten;

- beabsichtigte und realisierte Reisen von Personen in Küstennähe mit Booten, Schwimmausrüstungen u.a. geeigneten Gegenständen.

- Aufnahme von Kontakten zu Ortsansässigen und Einholen von Erkundigungen über Grenzverlauf, Absicherung u.a.;

- Feststellen von Absichten und Vorhaben von Personen, unbefugt Waffen und Sprengmittel zu erlangen (Einbruch, Kauf, Tausch);

- Feststellung von Unterschlupf- und Versteckmöglichkeiten für Personen bzw. für Gegenstände, die zur Überwindung von Grenzsicherungsanlagen dienen können. (14)

Erarbeitung eines Operativplans

Nach der Überprüfung der ermittelten Informationen erfolgt die Erarbeitung eines Operativplans.

Die Planung der Kontrollmaßnahmen hat auf der Grundlage der analytischen Wertung von bereits vorliegenden Überprüfungsergebnissen sowie zu bildender kriminalistischer Versionen zu erfolgen und ist in einem Operativplan zu dokumentieren.

Im Operativplan ist der wirksame Einsatz spezieller Mittel und Methoden zur Gewährleistung einer offensiven Kontrolle entsprechend der operativen Notwendigkeit zu bestimmen, der zweckmäßig auf die Vorbeugung, Verhinderung, Aufdeckung oder frühzeitige Unterbrechung von Straftaten auszurichten ist.

Der Operativplan hat zu enthalten:

- Kontrollgrund und -ziel, Versionen, Etappen zur Realisierung der Kontrollmaßnahmen, operative Legenden/Kombinationen;

- Maßnahmen zur Heranführung von geeigneten IKM an die Kontrollperson bzw. zur Suche, Auswahl und Werbung der IKM aus dem Wirkungsbereich der Kontrollperson;

- der Aufklärung der Verbindungen;

- sowie der straffen Kontrolle durch die Leiter. (15)

Methodik und Durchführung Die Hauptmethode der Kontrolle ist der direkte, offensive und zielgerichtete Einsatz von IKM, insbesondere IKMR den Einsatz dieses inoffiziellen kriminalpolizeilichen Mitarbeiters festgelegt.

Die Auftragserteilung und Instruierung der IKM ist mit hoher Qualität auf die Realisierung des Kontrollzieles zu konzentrieren. Durch den differenzierten Einsatz der speziellen Mittel und Methoden im Arbeits-, Wohn- und Freizeitbereich der Kontrollperson sind insbesondere aufzuklären:

- Persönlichkeit der Kontrollperson;

- Lebens- und Verhaltensweisen;

- Motivation für mögliche Straftaten bzw. begangene Handlungen;

- Aktivitäten, die auf Absichten, Planung und Durchführung von Straftaten hindeuten;

- Hinweise, die es ermöglichen, die Kontrollperson als Täter von Straftaten zu identifizieren;

- Verbindungen und Kontakte zu anderen Personen und der Charakter dieser Verbindungen;