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Thüringer Landtag - 1. Wahlperiode

Im Ergebnis des Einsatzes und der laufenden Zusammenarbeit mit dem IKM wurden in bestimmter Regelmäßigkeit Einschätzungen zur Arbeit des IKM durch den kriminalpolizeilichen Führungsoffizier erarbeitet.

In der Anlage 29 ist ein Beispiel eines konkreten IKM dokumentiert, nach welchem Muster, in welcher Qualität und in welchem Umfang eine derartige Einschätzung vorgenommen wurde.

Eine Beendigung der Zusammenarbeit kann nur aus bestimmten Gründen erfolgen.

Bei: - Dekonspiration,

- erwiesener Unehrlichkeit und ausgeprägter Unzuverlässigkeit,

- Ablehnung der weiteren Zusammenarbeit durch den IKM,

- Unzweckmäßigkeit der weiteren Zusammenarbeit aus operativen Gründen,

- Vorliegen persönlicher Gründe des IKM. (35)

Mit der Beendigung wurde die der IKM-Tätigkeit zugrunde liegende schriftliche Verpflichtung bedeutungslos.

Es ist die Notwendigkeit und Zweckmäßigkeit einer schriftlichen Entpflichtung der IKM zu prüfen. (36)

Die Zusammenarbeit mit kriminalpolizeilichen Kontaktpersonen (KK)

Als weiterer konspirativer Helfer der Volkspolizei wird neben der Zusammenarbeit mit dem IKM als Kernstück der kriminalpolizeilichen operativen Tätigkeit des AG I die Abschöpfung von kriminalpolizeilichen Kontaktpersonen (KK) konzeptionell erarbeitet und in der bereits zitierten Richtlinie 001/78 ausführlich erläutert.

Wie eingangs dieses Kapitels bereits dokumentiert, wurde die KK-Tätigkeit als vertrauliche Zusammenarbeit mit den Kriminalisten der Volkspolizei charakterisiert.

Ebenso wie beim IKM beinhaltet die vertrauliche Zusammenarbeit des KK das Freiwilligkeitsprinzip und die Geheimhaltung des Verhältnisses zwischen Kriminalisten und KK.

Im Unterschied zur Stellung des IKM hieß dies für die KK, ... dass sie nicht in die direkte Bearbeitung durch die Herstellung vertraulicher und persönlicher Beziehung zu verdächtigen Personen einzubeziehen sind. (37)

Als spezifische Aufgabenstellung des KK wurde die Mitwirkung gefordert bei der - Feststellung bzw. Einschätzung von Sachverhalten, die den Verdacht latenter und anderer Straftaten vermuten oder begründen lassen,

- Feststellung und Beseitigung von Erscheinungen, Umständen und Bedingungen, welche die Begehung von Straftaten begünstigen,

- Aufdeckung von Mißständen sowie Feststellung der hierfür Verantwortlichen,

- Kontrolle, Überwachung und Beurteilung operativ interessanter Personen,

- Suche und Feststellung von Unterschlupf- und Versteckmöglichkeiten sowie bei der Fahndung nach Personen und Sachen,

- Aufdeckung des Aufenthaltes unbefugter Personen in bestimmten Bereichen, Objekten und Anlagen,

- notwendiger kriminalpolizeilicher operativer Aufgaben und Maßnahmen,

- Lösung kriminalpolizeilicher operativer Aufgaben durch zeitweilige Bereitstellung von Wohnungen, Räumlichkeiten und Grundstücken,

Drucksache 1/3325

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- Sicherung von politischen Höhepunkten und bedeutsamen Veranstaltungen,

- Beschaffung von Personalunterlagen, Kontroll- und Revisionsergebnissen, Einschätzungen, Gutachten, Analysen, Prognosen und anderer für die kriminalpolizeiliche Arbeit benötigter Dokumentationen. (38) des KK gleichen im wesentlichen denen der inoffiziellen Zusammenarbeit des IKM. (39) Prinzipiell dominiert die gemeinsame Voraussetzung: IKM und KK waren zwei theoretisch entwickelte, Führungsoffizier verpflichtet haben.

Weitere Methoden - Die Operativgruppe I/U

Die Anwendung weiterer Methoden war zum Teil spezifiziert auf die jeweilig konkrete operative Maßnahme bezogen. Im Punkt 3.2.3 sind z. B. die verschiedenen speziellen Methoden für die Durchführung der Maßnahme Kontrolle von Personen dokumentiert.

Ein für den gesamten operativen Komplex des AG I zur Verfügung stehendes und anwendungsbereites Dienststelle des durchgeführt - der Dienststelle I/U des Arbeitsgebietes I der Kriminalpolizei.

Die Dienststelle I/U bestand seit 1959 und ... ist eine zentral geführte und selbständig handelnde Struktureinheit des Arbeitsgebietes I der Kriminalpolizei...(40)

Die Dienststelle I/U gliederte sich in operative Einsatzgruppen, technische Spezialgruppen und Sachgebiete des unmittelbaren Leitungsbereiches. Die Angehörigen dieser Dienststelle waren Spezialisten für operative Beobachtung in den genannten Spezialgebieten und durften der Öffentlichkeit nicht als Angehörige der Kriminalpolizei bekannt sein.

Die Befehle (0023/82) und Weisungen des Ministers des Innern bildeten die Arbeitsgrundlage dieser Dienststelle.

Vom Leiter des Dezernates I der BDVP erhielt die Dienststelle I/U ihre konkreten Aufträge in Form von Auftragsersuchen.

In einem Auswertungsbericht der Kontrollgruppe der Hauptabteilung VIII des von 1980 wurde die bis dahin praktizierte Kooperation des Dezernates I mit der Dienststelle I/U sehr positiv bewertet: Insgesamt wurden erste Fortschritte bei der stärkeren Auslastung der Beobachtungskapazität der Dienststellen I/U durch die Dezernate I sichtbar. Einige Dezernate I verstehen es bereits sehr gut, die operativen Kräfte, Mittel und Methoden der Dienststellen I/U in die Lösung ihrer Aufgaben zur Kriminalitätsbekämpfung einzuordnen.

Durch die Dienststellen I/U wurden große Anstrengungen unternommen, um sich mit ihren operativen Kräften, Mitteln und Methoden auf die vorrangige Realisierung operativer Beobachtungen für die Kriminalpolizei einzustellen. Teilweise wurden in diesem Prozeß bereits gute Ergebnisse erzielt, die sich in den erreichten guten Arbeitsergebnissen widerspiegeln.

Die Erfahrungen der Dienststellen I/U bei der Bekämpfung der Kriminalität machen deutlich, dass dort die besten Ergebnisse erzielt wurden, wo eine kameradschaftliche, zielgerichtete Zusammenarbeit zwischen den Dienststellen I/U und den Dezernaten I organisiert wurde. (41)

Die sich notwendigerweise ergebende Zusammenarbeit mit dem erfolgte über die Linie VIII, d.h. in Zuständigkeit der Hauptabteilung VIII und den Abteilungen VIII der Bezirksverwaltungen.

Dabei spielte das gegenüber der Dienststelle I/U die Rolle eines Anleitungs- und Kontrollorgans. Im Rahmen des politisch-operativen Zusammenwirkens sollte die Unterstützug auf folgende Schwerpunkte konzentriert werden: - die Übermittlung von Orientierungen und Erfahrungen im Zusammenhang mit der Vorbereitung, Durchführung und Auswertung operativer Beobachtungen. Zugleich sind die Erkenntnisse der Dienststelle I/U im Rahmen von Erfahrungsaustauschen allseitig zu nutzen;

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- die unmittelbare Anleitung und Unterstützung bei der Lösung von Beobachtungsaufgaben, wie

- die Bereitstellung von Beobachtungsstützpunkten und operativ-technischen Mitteln;

- die Steuerung des Funkverkehrs sowie die Ausgabe, Nachweisführung und Kontrolle der Chiffriermittel;

- die Bereitstellung erforderlicher Informationen aus Speichern des (42)

Ein sehr wichtiges Anliegen des war die Abwehr und Sicherung dieser kriminalpolizeilich geführten Dienststelle I/U. Deshalb war es erforderlich: - Pläne, Absichten und Maßnahmen des Gegners, insbesondere zur Schaffung von personellen Stützpunkten, zum Eindringen in die Konspiration der Arbeitsprozesse und Speicher und des Zusammenwirkens der Dienststelle I/U mit den Diensteinheiten der Linie VIII zu verhindern und einen hohen Grad der Sicherheit und Zuverlässigkeit im Personalbestand zu gewährleisten,

- die Sicherheit, Geheimhaltung und Konspiration der speziellen Mittel und Methoden und Arbeitsprozesse zu gewährleisten. (43)

Entsprechend der Dienstanweisung Nr. 2/87 (operative Sicherung der Deutschen Volkspolizei und der anderen Organe des waren die Diensteinheiten der Linie VIII des für das Zusammenwirken mit und die abwehrmäßige Sicherung der Dienststelle I/U der Kriminalpolizei zuständig.

Dies resultierte daraus, dass die Arbeitsprozesse der Dienststelle I/U mit denen der Linie VIII des im Grundsatz übereinstimmten und aus Gründen der Konspiration und Effektivität besondere Formen der Zusammenarbeit erforderlich waren.

Diese bestanden darin, daß

- die Dienststelle I/U im Funknetz des arbeitete und folglich mit dessen Funktechnik, einschließlich Frequenzen ausgerüstet war;

- sie mit Verschleierungsmitteln (Code) des arbeitete;

- zur Beobachtungsvorbereitung die Speicher des genutzt und Beobachtungsergebnisse in den Speicher der Linie VIII des abgelegt wurden;

- der Schriftverkehr zwischen den Operativgruppen der Dienststelle I/U über die Hauptabteilung VIII bzw. die Abteilungen VIII des abgewickelt wurde;

- die Dienststelle I/U durch die Hauptabteilung VIII des mit Dokumenten zur Ausbildung und Schulung ihrer Mitarbeiter versorgt wurde;

- die Erfassung des Kaderbestandes der Dienststelle I/U durch die Hauptabteilung Kader und Schulung des erfolgte. der Linie VIII ausschließlich über ihre in der Dienststelle/den Operativgruppen I/U vorhandenen Dokumente der Hauptabteilung VIII des besagen, dass alle Kontakte zur Dienststelle I/U nur auf die zu beschränken und gegenüber dem übrigen Mitarbeiterbestand der I/U zu konspirieren sind.

Quellenangaben:

(1) Richtlinie des Nr.1/58 (Anlage 18) In: Die Inoffiziellen Mitarbeiter, Dokumente des Abt. B/F, S.

(2) Richtlinie des Nr.001/78 Bl.5 (Anlage 2)