Autobahn-Anschlußstellen Gera-Bieblach und Gera-Ost/Korbußen

Laut Auskunft des Thüringer Ministeriums für Wirtschaft und Verkehr sollen in Ostthüringen u. a. neue Anschlußstellen in Gera-Bieblach und Gera-Ost/Korbußen an die Bundesautobahn A 4 gebaut werden. Diese Anschlußstellen sind notwendig, um die bereits jetzt überlastete Anschlußstelle Gera-Nord, die auf Grund der Bebauung in diesem Bereich nicht erweiterungsfähig ist, zu entlasten. Die neuen Anschlußstellen sind auch notwendig, um den Verkehr auf der entlang der Elster führenden Nord-Süd-Verbindung im Verlaufe der Bundesstraßen B 2, B 7 und B 92, der einen großen Teil an Durchgangsverkehr beinhaltet und z. Z. katastrophale Ausmaße erreicht, zu verringern. Weiterhin werden diese Anschlußstellen zur Verbesserung der Erschließung mehrerer Wohn- und Gewerbegebiete der Stadt Gera und des Umlandes führen, ohne das vorhandene Straßennetz zusätzlich zu belasten.

Ich frage die Landesregierung:

1. Ist der Bau der Autobahn-Anschlußstellen Gera-Bieblach und Gera-Ost/Korbußen, wie der Neubau der Anschlußstelle Schmölln/Schönhaide, noch vor dem Ausbau der Bundesautobahn A 4 im Rahmen der Verkehrsprojekte Deutsche Einheit vorgesehen, und wann soll das erfolgen?

2. Gibt es Hinderungsgründe für den Bau der neuen Anschlußstellen, und welche Voraussetzungen müßten für den Bau geschaffen werden?

Das Thüringer Ministerium für Wirtschaft und Verkehr hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 27. Mai 1994 wie folgt beantwortet:

Zu 1.: Die Anschlußstelle Schmölln (Schönhaide) wurde bereits am 30. September 1993 übergeben und ist damit bereits seit acht Monaten in Betrieb.

Verbesserung der Anschlußstelle Gera-Nord

Die Anschlußstelle ist im östlichen Bereich erweiterungsfähig. Der Ausbau zur Erhöhung der Leistungsfähigkeit und der Verbesserung der Verkehrssicherheit ist in der Planung. Gleichzeitig muss der anschließende Bereich der B 2/B 7 umgebaut werden. Die Stadt Gera ist Baulastträger der B 2/B 7. Die Planung der Stadt Gera für den Ausbau der B 2/B 7 ist genehmigt und mit der Autobahnplanung abgestimmt.

Die Stadt Gera wickelt in eigener Zuständigkeit (Baurecht, Vergabe, Abrechnung) die Ausbaubereiche der neuen Autobahnrampen der Anschlußstelle Gera-Nord ab. Die Kosten der Gesamtmaßnahme tragen Bund und Stadt Gera entsprechend den gesetzlichen Regelungen. Mit der Baumaßnahme wird 1995 begonnen. Die Finanzierung des Bundesanteils ist zugesagt. Es wird angestrebt, diese Maßnahme zu einem erheblichen Teil über das Investitionsförderungsgesetz Aufbau-Ost zu fördern. Die Stadt Gera übernimmt den Eigenanteil.

Anschlußstelle Gera-Bieblach Anfang Februar 1994 hat das Bundesministerium für Verkehr die Zustimmung zu dieser neuen Anschlußstelle erteilt. Die DEGES (Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs- und -baugesellschaft Berlin) berücksichtigt diese neue Anschlußstelle bereits bei der Ausbauplanung der A 4. Der Streckenentwurf für den Autobahnabschnitt mit der Anschlußstelle Gera-Bieblach soll im Herbst 1994 vorliegen. Danach wird durch die DEGES für diesen Autobahnabschnitt das Planfeststellungsverfahren eingeleitet. Als Baubeginn ist Ende 1995 konzipiert. Damit ergibt sich im Bereich Gera die Möglichkeit, den sechsstreifigen Ausbau der A 4 gegenüber der bisherigen Ausbauplanung um mehrere Jahre vorzuziehen. Die Finanzierung dieser Anschlußstelle ist bei den Baulastträgern (Bund und Land) abgesichert.

Anschlußstelle Gera-Ost/Korbußen:

Die Anschlußstelle Gera-Ost/Korbußen wurde als Einzelmaßnahme in das Bauprogramm der DEGES aufgenommen. Im Mai 1994 wird das Plangenehmigungsverfahren eingeleitet. Als Baubeginn ist September 1994 vorgesehen. Die Finanzierung des Bundesanteils ist gesichert.

Der Eigenanteil wird durch den Landkreis Gera bzw. seinen Rechtsnachfolger und die Stadt Gera entsprechend einer noch abzuschließenden Vereinbarung getragen.

Der im Zusammenhang mit der Realisierung der Anschlußstelle stehende notwendige Ausbau der K 13 zwischen Knoten Beerenweinschenke und Anschlußstelle soll über das Investitionsförderungsgesetz gefördert werden. Die beiden Gebietskörperschaften treffen eine Vereinbarung bezüglich der Kosten, die als Eigenanteil zu erbringen sind.

Zu 2.: Nach dem gegenwärtigen Erkenntnisstand gibt es keine offensichtlichen Hinderungsgründe zur Planung der aufgeführten Baumaßnahmen.