Steuer

Funktionären der SED, der Blockparteien und der Massenorganisationen von Kreisebene an aufwärts eine Nichteignung zur leitenden Tätigkeit in der demokratischen Verwaltung im Sinne des Einsetzungsbeschlusses vorliegt, wobei der Einzelfall zu überprüfen ist.

Die Überprüfung von Mitarbeitern des öffentlichen Dienstes wird von der Mehrheit der Mitglieder des Ausschusses auch für die Zukunft zur Sicherung der demokratischen Verwaltung als zwingend erforderlich angesehen.

Wolf Vorsitzender 9 Anlagen Hinweis zu den verwendeten Abkürzungen Amt für Nationale Sicherheit/zum Ende der DDR Nachfolgeorganisation des BEL Bezirkseinsatzleitung BV Bezirksverwaltung Bezirksverwaltung für Staatssicherheit DVP Deutsche Volkspolizei DVP Abt. K Arbeitsrichtung I Politische Abteilung der Kriminalpolizei der DVP GVS DA Geheime Verschlußsache Dienstanweisung HA-K des Hauptabteilung Kriminalpolizei des Ministeriums des Inneren IM Informeller Mitarbeiter/gegen Bezahlung bzw. Vorteilssicherung tätiger Zuträger des Ministerium für Staatssicherheit ZK Zentralkommitee der Sozialistischen Einheitspartei Deutschland/Steuerzentrale der SED Anlage V. 1

Beweisbeschlüsse Beweisbeschluß vom 5. Februar 1991

I. Es soll Beweis darüber erhoben werden, in welchen Fällen und aus welchen Gründen ehemalige Funktionsträger mit regional oder überregional politisch bedeutsamen Einfluß der Parteien und Massenorganisationen auf Referentenebene oder höher bzw. in vergleichbaren Funktionen in der Staatskanzlei, den Ministerien und den oberen staatlichen Landesbehörden Thüringens eingestellt worden sind, durch Vernehmung

a) des Leiters der Staatskanzlei und

b) der einzelnen Minister bzw. deren jeweilige Vertreter.

II. Als Termin für die Beweisaufnahme wird bestimmt: Dienstag, den 19. Februar 1991

Beweisbeschluß vom 19. Februar 1991

I. Es soll darüber Beweis erhoben werden,

- in welchen Fällen und aus welchen Gründen ehemalige Funktionsträger mit regional oder überregional politisch bedeutsamen Einfluß der Parteien und Massenorganisationen auf Amtsleiterebene oder höher bzw. in vergleichbaren Funktionen in den Verwaltungen der Landkreise und kreisfreien Städte des Landes Thüringen bis zum Zeitpunkt der Einsetzung des Untersuchungsausschusses (10. Januar 1991) unbefristet eingestellt oder belassen worden sind,

- inwieweit diesbezügliche Überprüfungen der Bewerber für solche Stellen vor der Entscheidung über deren Einstellung oder Belassung stattgefunden haben und

- von wem diese Überprüfungen durchgeführt worden sind, durch Vernehmung

a) der Landräte und

b) der Oberbürgermeister der kreisfreien Städte.

II. Als Termine für die Beweisaufnahme werden bestimmt:

a) Dienstag, der 12. März 1991: Landräte und Oberbürgermeister auf der Grundlage des ehemaligen Bezirkes Suhl,

b) Donnerstag, der 14. März 1991: Landräte und Oberbürgermeister auf der Grundlage des ehemaligen Bezirkes Erfurt,

c) Freitag, der 15. März 1991: Landräte und Oberbürgermeister auf der Grundlage des ehemaligen Bezirkes Gera.

Beweisbeschluß vom 10. September 1991

I. Es soll darüber Beweis erhoben werden,

- welchen beruflichen Tätigkeiten Peter Moos und Bernhard Hellner vor ihrem Eintritt in die Staatskanzlei des Landes Thüringen sowie Karl-Heinz Hirt und Gunnar Wolf vor ihrem Eintritt in das Thüringer Kultusministerium nachgegangen sind und

- ob vorbenannte Personen in der ehemaligen DDR über regional oder überregional politisch bedeutsamen

Einfluß verfügende Funktionsträger der damaligen Parteien und Massenorganisationen waren durch Vernehmung des Peter Moos, des Bernhard Hellner, des Karl-Heinz Hirt und des Gunnar Wolf als Zeugen.

II. Als Termin für die Beweisaufnahme wird bestimmt: Dienstag, der 15. Oktober 1991, 10.00 Uhr.

Beweisbeschluß vom 10. September 1991

I. Es soll darüber Beweis erhoben werden,

- ob und aus welchen Gründen ehemalige über regional oder überregional politisch bedeutsamen Einfluß verfügende Funktionsträger der Parteien und Massenorganisationen bis zum Zeitpunkt der Einsetzung des Untersuchungsausschusses am 10. Januar 1991 in den ehemals volkseigenen Unternehmen

· Nordthüringer Wasserversorgung und Abwasserbehandlung · Südthüringer Wasserversorgung und Abwasserbehandlung · Ostthüringer Wasserversorgung und Abwasserbehandlung · ENAG Energieversorgung Nordthüringen AG,

· SEAG Südthüringer Energieversorgung AG und

· OTEV Ostthüringer Energieversorgung AG in Funktionen unbefristet eingestellt oder belassen worden sind, die Funktionen auf Referenten- bzw. Amtsleiterebene oder höheren Ebenen in der Landesverwaltung bzw. den Verwaltungen der Landkreise und kreisfreien Städte Thüringens vergleichbar sind,

- inwieweit diesbezügliche Überprüfungen der Bewerber für solche Stellen vor der Entscheidung über deren Einstellung oder Belassung stattgefunden haben und

- von wem diese Überprüfungen durchgeführt worden sind, durch Vernehmung.