Rainer Rudolf Ich heiße Rudolf Rainer komme aus Wiesbaden und bin 53 Jahre alt

Hinweis:

Die Sachverständigen werden belehrt und es wird gebeten, zu dem Untersuchungsauftrag eine kurze Stellungnahme zu geben.

[...] Rainer, Rudolf:

Ich heiße Rudolf Rainer, komme aus Wiesbaden und bin 53 Jahre alt. Von Beruf bin ich Richter am Verwaltungsgericht in Wiesbaden.

Nachfrage: Vors., Abg. Wolf:

Ich gehe davon aus, dass Sie an der Überprüfung der Richter und Staatsanwälte auch im Land Thüringen beteiligt waren. Ist das so richtig?

Rainer, Rudolf: Ja, ich war von Anfang an beteiligt auch bei der Strukturierung des Verfahrens und habe dann in Erfurt einen Ausschuß geleitet.

Vors., Abg. Wolf:

Ich würde Sie dann bitten, gleich Ausführungen zur Sache zu machen.

Rainer, Rudolf:

Meine Herren, ich freue mich, dass ich wieder einmal in Erfurt sein darf. Gleichwohl bewegen mich natürlich angesichts des mir gestellten Gutachtensauftrages durchaus zwiespältige Gefühle. Diese rühren daher, dass ich hier zu Fragen Stellung nehmen soll, die den Kernbereich der politischen Realitäten der ehemaligen DDR betreffen, eines Gemeinwesens, welches ich im wesentlichen nur aus der Rückschau kennengelernt habe, in dem Sie jedoch den größten Teil Ihres seitherigen Lebens verbracht haben. Wenn ich gleichwohl glaube, etwas zur Aufklärung und Information beitragen zu können, so beruht das auf der Überzeugung, dass es zu den fundamentalen Gesetzmäßigkeiten der Lenkung und Leitung des DDR-Regimes gehörte, horizontale Informationsstränge zu unterbinden und umfassende Informationen lediglich in vertikaler Richtung, und zwar von der Basis zur Spitze hin, zuzulassen. Darüber hinaus gehe ich davon aus, dass viele Dinge, die Ihnen früher im Rahmen politischer Unterweisungen immer wieder und sicher oftmals bis zum Überdruß dargelegt worden sind, heute rückschauend und im Vergleich und in Kenntnis zum heute bestehenden politischen System vollkommen andere Wertigkeiten und Bedeutungen haben. Die Überzeugung, dass die allermeisten Bürger der DDR auch dann, wenn sie hohe Positionen begleitet haben, nur einen geringen Überblick über die Praktiken, Methoden und Mittel der allgemein auf den Machterhalt der SED gerichteten Staatskunst des verflossenen Regimes hatten, gründet auf einer Vielzahl von Gesprächen, dem Studium umfangreichen Aktenmaterials im Rahmen meiner Tätigkeit für die Ausschüsse zur Überprüfung und Auswahl der Richter und Staatsanwälte in Thüringen. Ich glaube, dass ich das vor Ihnen nicht weiter zu erläutern brauche und beschränke mich lediglich auf den Hinweis, dass es schon zu einem strafrechtlichen Ermittlungsverfahren führen konnte, wenn jemand in der Mitropa einen unbekannten Tischnachbarn fragte, ob es denn im Betrieb auch so schlecht mit Werkstoffen und mit allem möglichen bestellt sei. Auf den Punkt gebracht, muss man durchaus von einer Oligarchie des Politbüros sprechen.

Eine weitere Grundannahme ist für die Beantwortung der mir gestellten Fragen, jedenfalls aus meinem Verständnis heraus, sehr wichtig, nämlich die Tatsache, dass das Ministerium für Staatssicherheit mit seinem militärisch organisierten und flächendeckend arbeitenden Apparat bis hin zu den zuletzt über 85.000 hauptamtlichen und etwa 100.000 inoffiziellen Mitarbeitern nicht etwa ein Staat im Staate war, sondern ein weisungsgebundenes Werkzeug der SED. In der Nachwendezeit ist immer wieder versucht worden, dem eine eigenständige, von der Leitungs- und Kontrollfunktion der SED losgelöste Rolle zuzusprechen. So erhielt Rolf Hochhuth zu Beginn des Jahres 1992 viel Beifall, als er von einem Lügenministerium sprach, welches Lügen produziert. Diese Einschätzung, worauf immer sie beruht, ist falsch. Die Partei- und Staatsführung benötigte genaue Informationen, um die Unterdrückung offenen Widerstandes, die Disziplinierung breiter Teile der Bevölkerung wirkungsvoll organisieren zu können. Die weitere Erforschung der Praktiken des insbesondere die Auswertung der Sachakten, wird zeigen, dass das eindeutig der Parteispitze unterstellt war. Daran ändert auch nichts, daß es Egon Krenz bei der Befragung durch den zentralen Runden Tisch im Januar 1991 offenbar gelungen ist, der mit diesen Dingen wenig vertrauten Öffentlichkeit zu suggerieren, das habe außerhalb der Verantwortlichkeit der SED operiert.

Richtig ist vielmehr die sich bereits aus der Selbsteinschätzung des als Schild und Schwert der Partei ergebende Wertung.

Diese zutreffende Einschätzung findet sich in vielen Dokumenten und entsprach bis zum Schluß der Rechtswirklichkeit in der DDR. Nach § 1 des Statuts des Ministeriums für Staatssicherheit der Deutschen Demokratischen Republik, Beschluß des Nationalen Verteidigungsrates 5/69 vom 30.07.69, hatte das seine Tätigkeit als Sicherheits- und Rechtspflegeorgan auf der Grundlage des Programms der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands, der Beschlüsse des Zentralkomitees, des Politbüros des Zentralkomitees, der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands, der Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik, der Gesetze und Beschlüsse der Volkskammer, der Erlasse und Beschlüsse des Staatsrates, der Beschlüsse und Anordnungen des Nationalen Verteidigungsrates und der Befehle, Direktiven und Weisungen seines Vorsitzenden, der Verordnungen und Beschlüsse des Ministerrates sowie aller allgemeinverbindlichen Rechtsvorschriften zu verwirklichen.

Die von Führungskadern in letzter Zeit häufig eingeräumte Bindung an die SED wird sich in Zukunft meines Erachtens weiter bestätigen. So hat ein hoher Funktionär oder ein hoher Mitarbeiter des 1991 eingeräumt: Die Arbeit des stand von Beginn an unter der Führung der Partei. Die Beschlüsse und prinzipiellen Orientierungen der Partei waren die generelle Richtschnur des operativen Handelns. Dieses ist eine Äußerung von der im Jahr 1991 von der PDS veranstalteten Konferenz über die Verhältnisse zwischen Stasi und SED. Dort ist weiter ausgeführt: Die Treue zur Politik der Partei war für jeden Mitarbeiter oberstes Gebot. Sie schloß die Bereitschaft ein, jeden Auftrag der Partei bedingungslos an jedem Ort und zu jeder Zeit zu erfüllen. Noch am 15. September 1989 beschwor Stasi-Vizeminister Schwanitz vor leitenden Kadern: Die Einheit, Reinheit und Geschlossenheit der Partei, verbunden mit der Aufforderung, die weitere Stärkung der Kampfkraft der Partei, erfordert, dass jeder einzelne Tschekist seinen Kampfposten innerhalb und außerhalb des Dienstes bezieht. Die Durchsetzung einer eisernen Parteidisziplin und tschekistischen Disziplin sowie die Gewährleistung der inneren Sicherheit sind Aufgaben, die sie nicht aus dem Blickfeld verlieren dürfen. Entsprechend dem Statut unserer Partei darf etwaigen Aufweichungserscheinungen keinerlei Raum gegeben werden. Auf der Grundlage eines hohen Organisierungsgrades bilden die SED-Mitglieder im eine eigene Parteiorganisation, die nach besonderen Instruktionen des Zentralkomitees arbeitete.

Organisatorisch hatte sie den Status einer Kreisorganisation mit entsprechender Kreisleitung und Sekretariat. Der Apparat der Kreisleitung beschäftigte zum Schluß 158 hauptamtliche Mitarbeiter. Ein weiteres Instrument der Anbindung des an die Partei war die ausnahmslos durchgeführte Praxis, Führungspositionen des mit Nomenklaturkadern zu besetzen. Ich brauche vor diesem Kreis sicher nicht auszuführen, dass über die Besetzung der Positionen, welche in der Nomenklatur verzeichnet waren, die SED entweder direkt entschieden oder aber für die Besetzung verbindliche Modalitäten festgelegt hat und ihr eine entsprechende Kontrolle vorbehalten war. Diese ausführlichen Darlegungen erscheinen mir erforderlich, um die zweite Grundannahme, dass nämlich die Handlungen des mit den Handlungen der SED gleichzusetzen sind, glaubwürdig darzustellen.

Quasi auf dem Fundament der flächendeckenden Organisation der Partei und des versicherte sich die SED zur Durchsetzung ihrer Ziele praktisch sämtlicher gesellschaftlicher Gruppierungen und Organisationen. Dies führte zu einer durchaus gewollten Mehrfacheinbindung praktisch jedes einzelnen Bürgers. Konnte doch Erich Honecker über die SEDParteiorganisation in seiner Rede vom 6. Februar 1987 vor dem Zentralkomitee der Partei zutreffend ausführen: Mit 2.322.125 Mitgliedern und Kandidaten in 87.731 Grundorganisationen und Abteilungsorganisationen ist unsere Partei überall gegenwärtig, wo Menschen arbeiten und wohnen. Durch die Massenorganisationen, deren Aufzählung in der gleichen Rede von Honecker eher bedrückend wirkt, weil sie vom Freien Deutschen Gewerkschaftsbund über Kleintierzüchter, die Elternbeiräte bis zum Anglerverband und den Jagdgesellschaften reicht, hatte die Partei die Möglichkeit, praktisch jeden Bürger zusätzlich zu erreichen, zu indoktrinieren und zu kontrollieren. Da ein großer Teil der Bürger in mehreren Massenorganisationen tätig war, lässt sich das Maß der Einflußnahme der Partei auf das gesamte Leben der Bürger zumindest ansatzweise erahnen. Am Rande sei dazu vermerkt, dass zumindest aus der Sicht der SED und des von ihr beanspruchten Organisationsmonopols auch die Blockparteien den Stellenwert von Massenorganisationen im vorgeschriebenen Sinne hatten.

Ausfluß des Organisationsmonopols war es, dass alle Führungspositionen in den klassischen Massenorganisationen von Mitgliedern der SED besetzt wurden. Laut Statut waren die Mitglieder der SED gehalten, sich in den Massenorganisationen zu organisieren und dort die Parteibeschlüsse durchzuführen. Die ausschlaggebende Repräsentanz der SED in den Funktionärskörpern der Massenorganisationen wurde durch eine systematische Kaderpolitik von der jeweils zuständigen Abteilung des SED-Apparates gesichert. Die Vorsitzenden bzw. Sekretäre der wichtigsten Massenorganisationen auf den verschiedensten Organisationsebenen waren zugleich Mitglieder der entsprechend gewählten SED-Leitung. Alle Massenorganisationen hatten in ihren Satzungen und programmatischen Erklärungen die Führungsrolle der Partei ausdrücklich anerkannt. Das Organisationsprinzip der Massenorganisationen entsprach demnach folgerichtig den Prinzipien des demokratischen Zentralismus. Neben den genannten Organisationen hatte die SED alle Lebensbereiche ihrer Bürger zusätzlich in vielfältiger Weise gesteuert und überwacht. Aufgrund des zeitlichen Limits für meine Darlegungen kann ich diese weiteren Verflechtungen im folgenden nur stichwortartig andeuten. So gab es neben den rund 88.000 Grundorganisationen und Abteilungsparteiorganisationen 1984 ca. 261 Kreisparteileitungen mit durchschnittlich 61 Mitgliedern und 14 nicht stimmberechtigten Kandidaten und 14 Bezirksparteileitungen mit zwischen 25 und 85 Mitgliedern und 15 bis 20 Kandidaten, je nach Mitgliederstärke der Partei im jeweiligen Bezirk. Diesen Gremien, in denen praktisch alle Betriebe, Verwaltungen und sonstigen Organisationseinheiten erfaßt waren, kam es entsprechend dem Statut der SED von 1976, hier der Punkt 49, zu, die Durchführung der Beschlüsse und Direktiven der zentralen Parteiorgane in ihrem Zuständigkeitsbereich verantwortlich zu organisieren. Insoweit hatten sie entsprechende Direktiven in ihren Verantwortungsbereich zu geben, die Massenorganisationen anzuleiten und zu überwachen und jeweils über ihre Tätigkeiten abzurechnen. Daneben gab es in praktisch allen Bereichen sogenannte Leiterberatungen, über die beispielsweise in den Dokumenten des Generalstaatsanwaltes für die Staatsanwaltschaften der Kreise und Bezirke vom 24. November 1987 ausgeführt wird: Ausgangspunkt für die Erarbeitung des Beratungsplans sind der Plan der gemeinsamen Hauptaufgaben, die Dokumente der zentralen Organe zur Durchführung der Beschlüsse der Partei, staatliche Arbeitspläne und territoriale Schwerpunkte. Der Beratungsplan wird vom Staatsanwalt des Kreises bzw. Bezirkes, der auch zur Durchführung der Beratungen einlädt, aufgrund der Vorstellungen aller Teilnehmer an den Leiterberatungen zur Bestätigung vorgelegt. Zum ständigen Teilnehmerkreis gehören der Staatsanwalt des Bezirkes bzw. des Kreises, der Direktor des Bezirks- bzw. Kreisgerichtes, der Chef der BDVP bzw. der Leiter des VPKA und der Leiter der Kriminalpolizei, der Chef und der Leiter der Untersuchungsabteilung des bzw. der Leiter des Leiter der Zollverwaltung bzw. Leiter des Fahndungswesens. Positiv wirkt sich aus, wenn auf Festlegung des 1. Bezirks- und Kreissekretärs der SED verantwortliche Mitarbeiter für Staats- und Rechtsfragen bzw. Sicherheitsfragen zum ständigen Teilnehmerkreis gehören. Ob man nun die Niederschriften über die Leiterberatungen oder, wie es an der Grenze hieß, die sogenannten Grenzprotokolle oder was auch immer Vergleichbares anschaut, ergibt sich, dass er Einfluß der SED durch hochrangige Vertreter als Teilnehmer an den Besprechungen immer sichergestellt war.

Neben den Grundorganisationen in den einzelnen Betrieben und Behörden, die aus mindestens drei Parteimitgliedern und einem Sekretär bestanden, spielten die in jeder Organisationseinheit tätigen inoffiziellen Mitarbeiter des die nach den vorstehenden Darlegungen unmittelbar als Vertreter der SED anzusehen waren, eine große Rolle. Faktisch in jedem Betrieb, in jeder Behörde und sicher auch in nahezu jeder Kirchengemeinde gab es einen inoffiziellen Mitarbeiter des Staatssicherheitsdienstes. Dieser berichtete über alle Vorgänge innerhalb der von ihm ausgeforschten Einheit. Dabei war es berichtenswert, was der oder jener Kollege zu tagespolitischen Ereignissen beim Frühstück gesagt hatte, aber auch, dass ein Kollege mit der Behauptung hervorgetreten sein sollte, der Kaffee aus dem nichtsozialistischen Wirtschaftsgebiet sei besser als der Kaffee, welchen man in der Republik einkaufen könne. In diesen Berichten ist weiter zu lesen, dass der Richter X sich im Berichtszeitraum schon zum zweiten Mal unterstanden habe, abweichend vom Strafantrag des Staatsanwaltes zu entscheiden, oder aber sich im Rahmen von Streitigkeiten bei einem Ehescheidungsverfahren gezeigt hatte, dass die im Besitz von Kunstgegenständen sein könnten, was dann später unter Umständen fatale Folgen für die hatte.

Als letztes wichtiges Instrument der Einflußnahme der Partei auf die Bereiche des öffentlichen und auch des privaten Lebens seien die Räte auf den verschiedenen Ebenen genannt: Ministerrat, Rat des Bezirkes, Rat des Kreises, Rat der Gemeinde. Sie wurden von den jeweiligen Volksvertretungen für die Dauer einer Legislaturperiode gewählt und waren diesen gegenüber rechenschaftspflichtig. Nach dem Prinzip des demokratischen Zentralismus waren sie gleichzeitig dem jeweils übergeordneten Rat verantwortlich bzw. den ihnen nachgeordneten Räten gegenüber weisungsberechtigt. Den Räten oblag es, die zentralen und langfristigen Vorgaben und Auflagen der zentralen staatlichen Leitungsorgane sowie die Beschlüsse der SED bei der Durchsetzung spezifisch-praktischer Belange zu berücksichtigen. Das Gesetz über die örtlichen Volksvertretungen und ihre Organe in der Deutschen Demokratischen Republik vom 12. Juli 1973 regelt die überragende Aufgabe der Räte bei der Verwirklichung der Planvorgaben und der parteilichen Ziele in praktisch allen öffentlichen und zum Teil auch privaten Bereichen. Insbesondere waren die Räte ein wichtiges Instrument der Wirtschaftslenkung und der Gewährung der öffentlichen Daseinsvorsorge.

Zusammenfassend lässt sich feststellen, dass die marxistisch-leninistische Staatslehre den sozialistischen Staat als wichtigstes Instrument der Arbeiterklasse und ihrer Partei zur Gestaltung der gesellschaftlichen Entwicklung definiert. Die Beschlüsse der Partei waren die Grundlage der staatlichen Normsetzung und verbindlich für die Arbeit des Staatsapparates. Seine Entscheidungen konkretisierten die Vorgaben der Partei, soweit diese nicht bereits detaillierte Durchführungsbestimmungen enthielten. Die Umsetzung der Parteibeschlüsse in die staatliche Tätigkeit erfolgte sowohl auf der zentralen wie auf der örtlichen Ebene durch verschiedene Methoden und Mechanismen. Dabei erwies sich das Recht der Partei, die von ihr als wichtig angesehenen Positionen im Staatsapparat nach ihren Vorstellungen zu besetzen, also Kaderpolitik, Nomenklaturkader, als ein wichtiges Steuerungs- und Kontrollinstrument der SED. Die Transformation des politischen Willens der Partei in die Gesellschaft war darüber hinaus ganz wesentlich dadurch gesichert, dass die allgemein verfassungsmäßigen und speziell in Form von Gesetzen, Verordnungen und Satzungen festgelegten Verbindlichkeiten der Beschlüsse von Politbüro, Zentralkomitee und Parteitagen für den Staat und alle Organisationen, einschließlich der Massenorganisationen und Blockparteien, absoluten Vorrang erhielten. Schließlich sorgte ein Überwachungssystem, das dazu dienen sollte, jede Opposition im Keim aufzuspüren, zu integrieren oder, wenn das nicht möglich war, zumindest zu isolieren und später auszuschalten, ganz wesentlich für den Machterhalt der Partei.

Aus allem ergibt sich, dass die SED direkt und durch das und die Massenorganisationen in der ehemaligen DDR einen absolut bestimmenden Einfluß im staatlichen und öffentlichen Bereich sowie in den ehemals volkseigenen Betrieben ausgeübt hat. Damit ist gleichzeitig auch die Frage beantwortet, welche Verbindungen zwischen den ehemaligen Funktionsträgern der Parteien und Massenorganisationen zum Staat und der Wirtschaft bestanden haben. Aufgrund des vorstehenden in Grundzügen und andeutungsweise dargestellten Netzes der Partei bzw.