Einordnung eines Güterverkehrszentrums

Mit der Entscheidung der Einordnung eines Güterverkehrszentrums in der Nähe der Landeshauptstadt wollte man durch Schaffung eines Logistikzentrums für Schienentransporte attraktive und neue Marktchancen für die Bahn schaffen.

Die derzeitige Ansiedelung großer, möglicher Bahnkunden im Raum Gotha-Erfurt und Weimar schafft mit Fördermitteln des Landes außerhalb des vorgesehenen Logistikzentrums GVZ Vieselbach-Azmannsdorf zwar Arbeitsplätze, aber gleichzeitig neben einer Zersiedelung der Landschaft zusätzlich notwendige Verkehrsanbindungen und weitgehend ungebündelte Verkehrsströme auf den Straßen.

Ich frage deshalb die Landesregierung:

1. Welche Bemühungen hat die Landesregierung unternommen, um mögliche Bahnkunden (Tanklager Emleben, Auslieferungslager Otto-Versand Ohrdruf, Fiege Apfelstädt, REWE Kornhochheim, Deutscher Paket-Dienst Nohra, Postzentrallager Nohra, UPS Arnstadt etc.) auch wegen vieler synergistischer Wirkungen im GVZBereich anzusiedeln?

2. Welche Fördermittel wurden seitens des Landes den vorgenannten Investoren an den jetzigen Standorten gezahlt?

3. Welche zusätzlichen Aufwendungen für Infrastrukturleistungen (Erschließungsaufwendungen einschließlich durch das Land oder den Kommunen zur Verfügung gestellten Mittel) sind für zusätzliche Straßenanbindungen und Umweltschutzmaßnahmen gezahlt worden oder werden noch nötig?

4. Ist es zutreffend, dass die Deutsche Umschlaggesellschaft Schiene-Straße (DUSS) aufgrund absehbar geringerer Auslastung geringere Flächen am Standort des GVZ nutzen wird als ursprünglich vorgesehen?

Das Thüringer Ministerium für Wirtschaft und Verkehr hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 18. Juli 1994 wie folgt beantwortet:

Zu 1.: Es ist Aufgabe des Landes, für Investoren und bereits hier angesiedelte Unternehmen ausreichende verkehrsinfrastrukturelle Bedingungen zu schaffen. Bei der Standortentscheidung von Unternehmen kann die Landesregierung Empfehlungen geben, jedoch nicht reglementierend eingreifen.

Die Landesregierung hat mehrfach und wiederholt potenten Investoren den Standort GVZ empfohlen. In Abstimmung mit der Deutschen Bahn AG und dem Landesbevollmächtigten für Bahnaufsicht gab es zahlreiche Bemühungen, potentielle Kunden wie Tanklager Emleben, Otto-Versand, Fiege, REWE sowie die Deutsche Post im GVZ anzusiedeln.

Gegenwärtig konzentrieren sich die Anstrengungen darauf, den von der Firma Fiege vorgesehenen Terminalverkehr über das GVZ abzuwickeln, obwohl die Firma Fiege den Direktverkehr vom Anschluß am Bahnhof Neudietendorf favorisiert.

Zum Zeitpunkt der Standortentscheidung der obengenannten Investoren war die Entwicklung des GVZ im Stadium der Planung und aus diesem Grund für diese noch nicht von Interesse. Zu berücksichtigen ist hierbei auch, dass den Investoren an den anderen Standorten teilweise weitaus günstigere Grundstückspreise geboten wurden als im GVZ.

Für einige Unternehmen stand u. a. die Frage, ob ein Standort in Thüringen oder einem anderen Bundesland gewählt wird. Insofern ist die Entscheidung der Unternehmen für Thüringen positiv zu werten.

Im übrigen wird darauf verwiesen, dass die Bauleitplanung in den Händen der Kommunen liegt und sich somit einer bestimmenden Einflußnahme durch die Landesregierung entzieht.

Unabhängig davon bleibt das GVZ der zukunftsträchtigste Standort in Erfurt. Eine schnelle Entwicklung wird durch das Land vor allem dadurch unterstützt, daß

- die B 7 im Abschnitt Mönchenholzhausen und Linderbach ausgebaut,

- die Anschlußstelle Eichelborn errichtet,

- die Ortsumfahrung Erfurt begonnen und

- die Nordspange der A 81 gebaut wird.

Erst mit der Realisierung dieser infrastrukturellen Rahmenbedingungen wird das GVZ die Funktion einer leistungsfähigen Schnittstelle für Straße/Schiene und Fern-/Nahverkehr voll erfüllen können.

Zu 2.: Die förderfähigen Unternehmen, die sich für einen anderen Standort entschieden haben, sind:

- Otto-Versand Ohrdruf;

Das Unternehmen ist voll in Betrieb. Es verfügt über einen Bahnanschluß. Die Standortentscheidung fiel bereits vor der Entscheidung über das GVZ (Bewilligung der Fördermittel für Gewerbegebiet Ohrdruf bereits 12/1990).

- Fiege Apfelstädt;

Das Unternehmen hat den Standort Erfurt abgelehnt. Um das Unternehmen nach Thüringen zu bekommen, waren kurzfristige Entscheidungen notwendig. Die Förderung erfolgte 1993. Bahnanschluß ist vorgesehen.

- REWE Kornhochheim; Perspektivisch wird ein Bahnanschluß realisiert, eine entsprechende Freihaltetrasse ist vorgesehen. Analog Otto-Versand gilt auch hier, dass die Standortentscheidung bereits viel früher fiel (Bewilligung der Fördermittel für das Gewerbegebiet 04/1991).

Diesen vorgenannten Unternehmen wurden insgesamt 119.437.400,- Deutsche Mark Fördermittel bewilligt.

Die Unternehmen UPS Arnstadt, Tanklager Emleben, Postzentrallager Nohra sowie DPD Mörsdorf (nicht Nohra) sind keine förderfähigen Unternehmen im Sinne der GA; an sie wurden auch keine Fördermittel ausgereicht.

Speziell zur Ansiedelung des DPD in Mörsdorf hat das Thüringer Ministerium für Wirtschaft und Verkehr vermittelnd zwischen Unternehmen und Gemeinde gewirkt und damit die Ansiedelung des Unternehmens in Thüringen gesichert.

Die Gedanken zur synergistischen Wirkung bei Ansiedelung mehrerer der genannten Unternehmen im GVZ sind durchaus berechtigt. Sie sind aber aus unterschiedlichen Realisierungszeiträumen der Maßnahmen nicht immer durchsetzbar. So dauert der Aufbau des ersten Teils des GVZ bis ca. 1997, erste Unternehmensansiedelungen könnten dann nicht vor 1999 abgeschlossen sein.

Zu 3.: Erschließungsstraßen für die in Frage 1 genannten Unternehmen bzw. andere Verteilzentren oder Gewerbegebiete sind nicht mit Straßenbaumitteln gefördert worden.

Über den Rahmen des geplanten und ohnehin recht aufwendigen Aus- und Umbaus der Bundes- und Landesstraßen hinaus sind keine weiteren Erschließungsaufwendungen des Landes vorgesehen.

Die Förderung kommunaler Straßenbauvorhaben erfolgt im Rahmen des Thüringer Finanzausgleichsgesetzes und des Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes nach gleichen Maßstäben wie in jedem anderen Fall. Die Dringlichkeit der Maßnahmen wird durch die Landkreise festgelegt.

Zu 4.: Die endgültige Flächennutzung im GVZ ist noch nicht abschließend festgelegt. Da das GVZ jedoch ein privatwirtschaftlich geführtes Wirtschaftsunternehmen ist, hat die Landesregierung keine rechtliche Handhabe, hier bestimmend Einfluß zu nehmen.

Von den ursprünglich geplanten zwei Modulen für den kombinierten Ladungsverkehr wird vorerst nur ein Modul errichtet. Das derzeit untersetzte Mengengerüst mit 320 Ladeeinheiten pro Tag, bei einer möglichen Leistung eines Moduls von 530 Ladeeinheiten pro Tag, rechtfertigt derzeit kein zweites Modul. Die Fläche für das zweite Modul wird jedoch als Option freigehalten.