Bericht der Landesregierung über die Arbeit der Landesfrauenbeauftragten

In dem Bericht sind in den Anlagen 4 und 5 die Adressen der von der Landesregierung geförderten Frauenprojekte und -zentren sowie der Frauenhäuser/Frauenschutzwohnungen aufgeführt.

Ich frage die Landesregierung:

1. Für welche Zwecke und in welcher Höhe wurden Gelder von Frauenprojekten, Frauenzentren, Frauenhäusern und Frauenschutzwohnungen im einzelnen beantragt?

2. In welcher Höhe wurden Gelder im einzelnen bewilligt und an Obengenannte ausgereicht, und zu welchem Zweck?

3. Welche Anträge von Obengenannten auf Finanzierung durch die Landesregierung wurden abgelehnt und warum?

Die Frauenbeauftragte der Thüringer Landesregierung hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 19. September 1994 wie folgt beantwortet:

Zu 1.: Im Haushaltsjahr 1993 wurden 117 Anträge mit einem Volumen von 4.774.653 Deutsche Mark gestellt.

Entsprechend den Richtlinien vom 23. Juni 1992 über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Frauenprojekten und zur Förderung von Zufluchtstätten für mißhandelte Frauen und ihre Kinder in Thüringen wurden von 88 Trägern 93 Anträge mit einem Finanzvolumen von 4.390.967 Deutsche Mark beantragt. 24 weitere Anträge mit einem Volumen von 383.686 Deutsche Mark konnten nicht berücksichtigt werden, da sie nicht die Voraussetzungen für eine Förderung gemäß den Richtlinien hatten.

Von Trägern der Frauenzentren und Frauenprojekten wurden Mittel in Höhe von 2.025.971 Deutsche Mark beantragt. Es handelte sich dabei um Zuschüsse für Sachkosten, bei Frauenzentren zusätzlich für Personalkosten.

Sachkosten sind laufende Kosten eines Zentrums, wie z. B. Miete, Energie, Kosten für die Durchführung von

Veranstaltungen, Büromaterial, Portokosten u. a. Die Frauenhausträger beantragten Mittel in Höhe von 2.364.996 Deutsche Mark für Personal- und Sachkosten.

Sachkosten sind auch hier laufende Kosten für die Betreibung des Hauses und zum Teil Mittel für Ausstattungen.

Die genaue Aufschlüsselung der einzelnen Projekte ist der beigefügten Tabelle zu entnehmen (siehe Anlage 1).

Zu 2.: Die Fördermittel wurden entsprechend den Richtlinien für Personal- und Sachkosten gewährt.

28 Frauenhäuser bzw. -schutzwohnungen erhielten Fördermittel in Höhe von 1.925.128 Deutsche Mark.

Ein Antragsteller zog seinen Antrag aufgrund der Förderungsmöglichkeiten über § 249 h AFG zurück. Bei einem anderen Antragsteller konnte aufgrund eines Änderungsantrags, der beinhaltete, dass zwei Mitarbeiterinnen auch im zweiten Jahr über ABM gefördert werden, die Bewilligungssumme reduziert werden, so dass letztendlich Mittel in Höhe von 1.826.987 Deutsche Mark an 27 Träger gewährt wurden. Abgerufen wurden von den Trägern aber nur Mittel in Höhe von 1.746.056 Deutsche Mark (Anlage 1).

Bei den Frauenprojekten und -zentren erhielten 65 Antragsteller Bewilligungsbescheide in Höhe von 1.049.000 Deutsche Mark.

Aufgrund von zwei Änderungsanträgen (Frauen Technik Zentrum Erfurt e. V. - keine Vollausschöpfung der gewährten Mittel - und Begegnung e. V. Gera - Miete doppelt beantragt, Ausscheiden einer bisher geförderten Mitarbeiterin -) reduzierte sich die Bewilligungssumme auf 1.036.821 Deutsche Mark. Abgerufen wurden aber nur Mittel in Höhe von 976.376 Deutsche Mark (siehe Anlage 1).

Zu 3.: Bei den Frauenhäusern mußte ein Antrag abgelehnt werden, da mit Antragstellung die bezahlten Rechnungen zugesandt wurden. Eine Refinanzierung ist nach Haushaltsrecht nicht möglich.

24 Anträge bei den Frauenprojekten und -zentren entsprachen nicht der genannten Förderrichtlinie. Zehn der Anträge wurden endgültig abgelehnt, 14 Anträge wurden den zuständigen Fachreferaten im Ministerium für Soziales und Gesundheit sowie der Staatskanzlei zur Bearbeitung übergeben (siehe Anlage 2). Weitergeleitet wurden Anträge, die die Mädchenarbeit betrafen bzw. Anträge von Erziehungs- und Familienberatungsstellen und von Arbeitslosenzentren.

Laut Punkt 4.3 der Richtlinien vom 23. Juni 1992 entfällt die Förderung, wenn für den gleichen Zweck Mittel aus anderen Förderprogrammen des Landes in Anspruch genommen werden können. Dies war hier der Fall.