Sanierung der Deponie Wintersdorf

Ich frage die Landesregierung:

1. vor dem Hintergrund der Sonderabfallablagerung und der von diesen ausgehenden Gefährdungen unter Beachtung der Regelung des § 5 des Thüringer Abfallwirtschafts- und Altlastengesetzes in der Handlungspflicht?

2. Wann wird die Erarbeitung der dringend notwendigen Sanierungskonzeption in Auftrag gegeben? Wer erteilt den Auftrag und wie erfolgt die Finanzierung?

3. Wie sieht die Konzeption der Landesregierung hinsichtlich der weiteren Sanierungsarbeiten zum Schutz des Grundwassers und der im Grundwasserabstrom befindlichen Trinkwassererfassung des Wasserwerkes Hagenest aus?

4. Welche Möglichkeiten zur Inanspruchnahme des Freistaats Sachsen zur Beteiligung an der Sanierung der Deponie ja, zu welchen Ergebnissen führten diese, und wenn nein, warum nicht?

5. die abwartende Haltung der Beteiligten zur Sanierung der Deponie Wintersdorf zu überwinden?

6. Gefahrenumstände einzudämmen bzw. zu beseitigen, und wann sind sie durchzuführen?

Begründung:

Die Deponie Wintersdorf im jetzigen Landkreis Altenburg-Land wurde auf Grundlage von Gutachten durch Beschluß des Rates des Bezirkes Leipzig als Deponiefläche für Wasserschadstoffe ausgewiesen.

Dieunterdemausgekohlten Braunkohleflöz vorhandene Tonschicht wurde als ausreichender Schutz für das Grundwasser angesehen.

Die Nutzung der Deponie erfolgte in drei Etappen:

a) Etappe 1973 bis 1978 - Einrichtung der Deponie gemischter Hausmüll- und Sondermüllentsorgung,

b) Etappe 1979 bis 1986 - schwerpunktmäßige Sondermüllentsorgungdes gesamten ehemaligen Bezirkes Leipzig,

c) Etappe 1987 bis 1991 - offizielle Hausmüll- und Bauschuttentsorgung. Betrieben wurde die Deponie auf einer Fläche von ca. 9,6 Hektar; das Deponievolumen beläuft sich auf ca. 770.000 m.

Als Betreiber fungierte der ehemalige VEB Stadtwirtschaftsbetrieb Altenburg, danach die wurde daraufhin im Januar 1992 von der Stadt Altenburg beim Thüringer Landesverwaltungsamt, Außenstelle Ost, als obere Abfallbehörde zur Schließung angezeigt. Das Landesverwaltungsamt erteilte daraufhin im März 1992 der Stadt Altenburg einen Bescheid zur Sanierung der Deponie, dessen sofortiger Vollzug angeordnet wurde und gegen den sich die Stadt Altenburg beim Verwaltungsgericht Gera zur Wehr setzte. Das anhängige Gerichtsverfahren wurde bis zum jetzigen Zeitpunkt nicht abgeschlossen und behindert seitdem sämtliche weiteren Entscheidungen zur Sanierung der Deponie. Diese dürften den Hauptanteil der Verfüllungsmenge darstellen. Die Mengenerfassung für die Schadstoffe beruht für den Zeitraum 1979 bis 1980 auf Genehmigungsanträgen der Unternehmen auf Entsorgung von Sondermüll gemäß

6. Durchführungsverordnung zum Landeskulturgesetz der ehemaligen DDR bei der Stadtwirtschaft Altenburg, Zeitraum 1981 bis 1989 auf Statistischen Jahresberichten über schadlose Beseitigung toxischer und anderer schadstoffhaltiger Abprodukte der Stadtwirtschaft Altenburg an den Rat des Bezirkes Leipzig.

Bedeutsam ist, dass in den genannten Quellen ca. 150 Abfallerzeuger nachvollzogen werden können. Von diesen stammen ca. 83,3 Prozent aus dem jetzigen Sachsen, 15,3 Prozent aus dem jetzigen Thüringen und 1,4 Prozent aus dem

Aus dem Ablagerungsspektrum werden folgende Hauptschadstoffgruppen abgeleitet:

- Schwermetalle (Hg, Cd, Cr, Cu, Pb, Zm, Fe),

- Kohlenwasserstoffe,

- Benzol, Tuluul, Äthylbenzol, Xylol (BTEX),

- Phenole,

- Zyanide. zurückzuführen ist.

Die bereits obenerwähnte Gefährdungseinschätzung hat zum damaligen Zeitpunkt ihrer Erstellung zu folgenden Ergebnissen geführt:

- Im zuletzt geschütteten Südteil der Deponie, der fast ausschließlich aus hausmüllähnlichen Abfällen aufgebaut ist, wurde auf einer Fläche von ca. 0,6 Hektar ein Schwelbrand festgestellt. Von dem Schwelbrand ging für den Fall seines Umschlags in einen offenen Brand mit großer Rauchgasentwicklung eine latente Gefahr für die anwohnende Bevölkerung aus.

- des C-Wertes der Hollandliste bei ausgewählten sonderabfalltypischen Wasserschadstoffen zumindest zeitweilig nachgewiesen. Mit Erreichen des B-Wertes müßten eingehende Untersuchungen und mit dem Erreichen des CWertes die Sanierung der Schadensursache angezeigt werden.

Eine weiterhin große Gefahr, die nicht einzuschätzen ist, ist die, dass mit fortschreitender Zeit die Behältnisse flüssiger Sonderabfälle durch Korrosion zerstört werden und die in ihnen enthaltenen Schadstoffe mit großem Zeitversatz freigesetzt werden.

- sächsischen Landkreises Leipziger-Land genutzt. Die Brunnen des Wasserwerkes befinden sich auf in Thüringen gelegenen Flächen, das Wasserwerk selbst in Sachsen. Ein direkter Einfluß der Deponie auf das Wasserwerk Hagenest war zum Zeitpunkt der Erarbeitung der damaligen Gefährdungseinschätzung noch nicht erkennbar (Juni 1993). Es besteht für die Wassererfassung jedoch eine latente Gefährdung, da sich das schadstoffbelastete Grundwasser mit der Geschwindigkeit von einigen Metern pro Jahr auf die Brunnen zubewegt.

- Zur laufenden Kontrolle der Werkung der Deponie, vor allem auf das Schutzgut Grundwasser, sind weitere Grundwasserbeobachtungspegel zu setzen und diese sowie vorhandene halbjährlich zu beproben und analytisch auszuwerten. Diese Maßnahme wird mit einmaligen Kosten von ca. 122.000 Deutsche Mark und laufenden Kosten von ca. 53.000 Deutsche Mark pro Jahr veranschlagt.

- erfordern die Erarbeitung einer Sanierungskonzeption, die auf der Gefährdungsabschätzung aufbauen muß, Hochkippe und des an-, ab- und umströmenden Grundwassers notwendig macht. Die in der Gefährdungseinschätzung vorgestellten Varianten schwanken in den Sanierungskosten um 100 Millionen Deutsche Mark, wobei noch keine Kosten zur Sanierung des Grundwassers im Deponieabstrom ausgewiesen werden.

- ordnungsgemäße Oberflächenabdeckung der Deponie angesehen. Die Gefährdungseinschätzung aus dem Jahre 1993 zeigt meines Erachtens deutlich die Brisanz, die in diesem Problem steckt.