Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen für die Eingriffe aus dem Talsperrenbau Leibis/Lichte

Dem Vorläufigen Thüringer Naturschutzgesetz folgend müssen Eingriffe in Natur und Landschaft ersetzt oder ausgeglichen werden. Im Zusammenhang mit dem vorgesehenen Talsperrenneubau im System Leibis/Lichte frage ich

1. Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen oder Ausgleichsabgaben festzusetzen?

2. Welche Ausgleichs- oder Ersatzmaßnahmen sind aufgrund der Eingriffe vorgesehen und in welchem Gesamtumfang?

3. Wie hoch sind nach Ihren Schätzungen die Renaturierungskosten im Falle des Nichtweiterbaues und Ertüchtigung der Vorsperre Deesbach als Hauptsperre?

4. Welchen Umfang soll im Falle der Nichtvollziehbarkeit von Ausgleichs- oder Ersatzmaßnahmen die Ausgleichsabgabe für die Eingriffe aus dem Talsperrenneubau haben?

Das Thüringer Ministerium für Landwirtschaft, Naturschutz und Umwelt hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 2. Juni 1995 wie folgt beantwortet:

Zu 1.: Auf der Grundlage des Leitfadens Umweltverträglichkeitsprüfung und Eingriffsregelung in Thüringen (Thüringer der Minimierung sowie mögliche Kompensationsmaßnahmen vorzulegen. Die Bewertung erfolgt durch die Zu 2.:

Eine Bilanzierung und erste Bewertung der Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen wird erst im Entwurf des Zu 3.:

Die Renaturierungskosten im Falle des Nichtweiterbaues belaufen sich laut Ermittlung der Talsperrenverwaltung auf ca. 16 Millionen Deutsche Mark.

Zu 4.: Es sollen grundsätzlich die fiktiven Kosten der Erstellung und der Gewährleistung des langfristigen Erhaltes von landschaftspflegerischen Maßnahmen, einschließlich der Kosten zur dauerhaften Sicherung der Flächen für Ausgleichsabgabe kann frühestens nach Vorlage und Bewertung des landschaftspflegerischen Begleitplanes erfolgen.