Wirtschaftliche Situation der Thüringer Talsperrenverwaltung

Ich frage deswegen die Landesregierung:

l. In welchem Umfang wird der Talsperrenneubau Leibis/Lichte mittelfristig den Wirtschafts- und Finanzplan der Thüringer Talsperrenverwaltung beeinflussen?

2. Wie beeinflussen die im Zusammenhang mit dem System Leibis/Lichte bereits getätigten Investitionen die Bilanz der Thüringer Talsperrenverwaltung zum 1. Januar 1995?

3. In welchem Umfang wurden Bundesmittel zum Bau der Talsperre Leibis eingesetzt?

4. Lichte auf Bürgschaften durch das Land Thüringen zurückgreifen, und sind solche Bürgschaften durch das Land bereitseingegangen?

Das Thüringer Ministerium für Landwirtschaft, Naturschutz und Umwelt hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 2. Juni 1995 wie folgt beantwortet:

Zu 1.: Der Talsperrenneubau Leibis wird auf der Grundlage der jährlichen Investitionsaufwendungen den Wirtschafts- und Finanzplan insbesondere in den Positionen

- Investitionen,

- Darlehensaufnahme,

- Zinsen Bauphase und

- Kredittilgung beeinflussen. Der Umfang der Beeinflussung ist abhängig von der gewählten Ausführungsvariante und vom Finanzierungsmodell.

Zu 2.: Aussagen zum Umfang der Beeinflussung können nicht gegeben werden, da der Jahresabschluß 1994 noch nicht vorliegt. Die fertiggestellten und in Betrieb genommenen Anlagen sind im Anlagevermögen aktiviert und werden abgeschrieben.

Die im Bau befindlichen Anlagen sind noch nicht im Anlagevermögen aktiviert und es entstehen daraus keine Auswirkungen auf die Höhe des Entgeltes. Eine Entscheidung über die Aktivierung der Zinsen ist abhängig von dem

Zu 3.: Zum Bau der Talsperre Leibis wurden keine Bundesmittel eingesetzt. Zuwendungen des Bundes erfolgten für Erschließungsmaßnahmen des Ersatzwohnungsbaues Leibis in Höhe von 1,00 Millionen Deutsche Mark sowie für das Objekt Filterrückspülung im Wasserwerk Zeigerheim in Höhe von 1,38 Millionen Deutsche Mark.

Zu 4.: Bezüglich der Bürgschaft des Landes Thüringen verweist die Landesregierung auf § 2 Gewähr des Gesetzes zur Errichtung der Thüringer Talsperrenverwaltung vom 7. Mai 1993 (GVBl. S. 287).