Bewährungshelfer der Justiz

Ich frage die Landesregierung:

1. Wie viele Bewährungshelfer sind bei der Justiz in Thüringen eingestellt?

2. Welche fachliche Qualifikation müssen die Bewährungshelfer der Justiz besitzen?

3. Welche Möglichkeiten gibt es für die Bewährungshelfer, die erforderliche Qualifikation zu erwerben?

4. Welche Unterstützung oder Freistellung wird den Bewährungshelfern gewährt, um die erforderliche Qualifikation zu erwerben?

5. Welche Formen der beruflichen Weiterbildung werden den Bewährungshelfern angeboten?

6. Wie viele Personen kann ein Bewährungshelfer betreuen, ohne die Ziele seiner Arbeit zu gefährden? Welche Belastungsnorm hält das Justizministerium für zulässig?

7. Wie wird die räumliche und sachliche Ausstattung der Bewährungshelfer eingeschätzt?

Das Thüringer Ministerium für Justiz und Europaangelegenheiten hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 8. Juni 1995 wie folgt beantwortet:

Zu 1.: In Thüringen sind derzeit insgesamt 33 Bewährungshelferinnen und Bewährungshelfer tätig. Damit sind alle im Haushaltsplan für das Jahr 1995 ausgewiesenen Stellen besetzt.

Zu 2.: Bewährungshelferinnen und Bewährungshelfer haben in der Regel ein Fachhochschulstudium mit dem Abschluß fachliche Qualifikation im Gebiet der früheren DDR durch praktische Tätigkeit in vergleichbaren Berufsfeldern nachgewiesen haben. In der früheren DDR existierte kein Studiengang, der eine mit dem Diplomabschluß an Fachhochschulen der alten Bundesländer vergleichbare Berufsqualifikation vermittelte.

Zu 3.: In Thüringen kann die fachliche Qualifikation an den Fachhochschulen für Sozialwesen in Erfurt und Jena erworben werden. Die ersten Absolventinnen und Absolventen werden - nach einem achtsemestrigen Studium - an der Studienbetrieb erst im Jahre 1992 aufgenommen hat, werden dort die ersten Studienabschlüsse im Jahr 1996 erwartet.

Daneben sind an den Fachhochschulen in Erfurt und Jena Möglichkeiten eröffnet, die Qualifikation Diplomsozialarbeiter und Diplomsozialpädagoge durch eine externe Prüfung zu erwerben. Die ersten externen Prüfungen fanden im Wintersemester 1993/94 statt. Damit besteht auch für die Bewährungshelferinnen und Bewährungshelfer, die nicht über einen Diplomabschluß verfügen, die Möglichkeit des nachträglichen Erwerbs dieser Qualifikation.

Zu 4.: Denjenigen Bewährungshelfern, die ihre Diplomierung im Wege der externen Prüfung anstreben, gewähren die jeweiligen Anstellungsträger (Präsidentinnen und Präsidenten der Landgerichte) auf Antrag zur Vorbereitung auf die angebotenen Wochenendseminare im erforderlichen Umfang Dienstbefreiung, sofern nicht im Einzelfall zwingende Belange des Dienstbetriebs entgegenstehen.

Zu 5.: als Bewährungshelfer erforderlichen Wissens. Diese Maßnahmen werden ergänzt durch im Regelfall eintägige Fortbildungsseminare, die von den Präsidenten der Landgerichte organisiert werden. Die Programme dieses zusätzlichen Angebots werden mit der Fachabteilung des Ministeriums für Justiz und Europaangelegenheiten abgestimmt. Im übrigen können die Bewährungshelferinnen und Bewährungshelfer an den von der Justizvollzugsschule in der Bewährungshelferinnen und Bewährungshelfer werden durch das Thüringer Ministerium für Justiz und Europaangelegenheiten regelmäßig über in Frage kommende Fortbildungsveranstaltungen hingewiesen.

Zu 6.: Ein sogenannter Pensenschlüssel existiert für Bewährungshelfer nicht. In Fachkreisen gilt es jedoch als allgemein anerkannte und gesicherte Erkenntnis, dass ein Bewährungshelfer in der Regel nicht mehr als etwa 70 Probanden im Bundesdurchschnitt bei ca. 60 Probanden. Das Ministerium für Justiz und Europaangelegenheiten strebt an, mittelfristig auch in Thüringen diesen Durchschnittswert zu erreichen. Hierfür sind die erforderlichen Planstellen angemeldetworden.

Zu 7.: Sowohl Bewährungs- als auch Gerichtshelfer nutzen im Regelfall aufgrund einer Verwaltungsvorschrift gemeinsame ist funktionsgerecht. Angestrebt wird, dass jeder Bewährungshelfer in einem eigenen Dienstzimmer untergebracht werden kann und darüber hinaus entsprechende Funktionsräume, wie zum Beispiel Wartezimmer, Gruppenräume u.ä. zur Verfügung stehen. Die Dienststellen der Bewährungshilfe sind mit Sachmitteln so ausgestattet, dass die Dienstaufgaben ordnungsgemäß erfüllt werden können.