Mindestwasserabgabe und Niedrigwasseraufhöhung durch Stauanlagen

Talsperren haben sehr unterschiedliche Funktionen. Neben den Nutzungsarten Rohwasserbereitstellung für die und Niedrigwasseraufhöhung erbracht.

Ich frage die Landesregierung:

1. und die Niedrigwasseraufhöhung durch Stauanlagen?

2. Welche der auf die Thüringer Talsperrenverwaltung übertragenen Stauanlagen waren im Zeitraum von 1991 bis 1994 nicht für die Nutzungsarten Rohwasserbereitstellung für die Trink- oder Brauchwassernutzung bzw. den Hochwasserschutz vorgesehen?

3. Wie hoch sind die Kosten für Planung, Bau, Betrieb und Unterhaltung für die einzelnen unter 2. genannten Stauanlagen in den Jahren 1991, 1992, 1993 und 1994 gewesen?

4. 1993 und 1994 erzielt werden?

5. werden auf die Kosten bzw. Einnahmen bei den einzelnen Stauanlagen erwartet?

Das Thüringer Ministerium für Landwirtschaft, Naturschutz und Umwelt hat im Einvernehmen mit dem Thüringer Finanzministerium die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 31. August 1995 wie folgt beantwortet:

Zu 1.: Stauanlagen (Talsperren [TS], Speicher [SP], Wehre) dienen unterschiedlichsten Zwecken, die mit den übrigen Nutzungsansprüchen am Gewässer in Einklang zu bringen sind.

In das Gewässer unterhalb von Stauanlagen muss ein Mindestanteil des ursprünglichen Abflusses abgegeben werden, darstellt.

Niedrigwasseraufhöhung wird dann erforderlich, wenn in Trockenperioden die Mindestwasserabgabe nicht ausreicht, um ein weitgehend natürliches Abflußregime zu erhalten.

Ein weitgehend natürliches Abflußregime wird bestimmt von den Nutzungsansprüchen und ökologischen Zielstellungen an das Gewässer unterhalb der Stauanlagen.

Zu 2.: Von den in der Anlage zu § 5 Abs. 1 des Gesetzes zur Errichtung der Thüringer Talsperrenverwaltung aufgeführten Stauanlagen waren im Zeitraum 1991 bis 1994 nicht für die Nutzungsarten Rohwasserbereitstellung für die Trink- und Brauchwassernutzung bzw.-Nr. 1993 (in DM) 1994 (in DM)

Die TS Heyda wird zukünftig in das Hochwasserschutzsystem einbezogen. Es ist vorgesehen, die SP Neuhof, Roth I und Hessberg für die gewerbliche Fischerei zu verwenden.

Da Stauanlagen schon bei der Planung für unterschiedliche Nutzungen, z. B. Niedrigwasseraufhöhung, unterliegen, wie z. B. bei einer Nutzung als Grünbecken oder mit Teildauerstau.

Zeitpunkt noch keine Aussagen getroffen werden.

Für die TS Hohenleuben ist z. B. zu erwarten, dass Einnahmen aus dem Naherholungsbereich anfallen werden.