Die umfangreichen geologischen und hydrologischen Vorarbeiten gehen bis Anfang der 80er Jahre zurück

Zum Fragenteil Gefährdungen durch untertägige Ablaugendeponie im Raum Gerstungen ist festzustellen:

Anders als bei der früheren thüringischen Laugenversenkung bis 1968 und der derzeitigen hessischen Laugenversenkung ist bisher ein Pufferspeicher Gerstungen vorgesehen. Das heißt, in Zeiten geringer Wasserführung der Werra soll Kaliabwasser in ca. 300 m Tiefe, im klüftigen Plattendolomit eingespeichert werden und in Zeiten hoher gesteuert wieder in die Werra eingeleitet werden.

Die umfangreichen geologischen und hydrologischen Vorarbeiten gehen bis Anfang der 80er Jahre zurück. Zum und anschließend eine hydrogeologische Computermodellierung durchgeführt. Ein weiterer Versuch ist die ab 1993 Prozent des berechneten Speichervolumens. Dabei werden durch ein sehr umfangreiches Meßnetz von 66 gewonnen. Der feststellbare Druckanstieg im Versenkraum eilt der Kaliabwasserbewegung räumlich weit voraus.

Bei Überschreitung vorgegebener Druckwerte wird der Versuch abgebrochen und negativ bewertet, binnen kurzem stellen sich reversibel die alten Verhältnisse wieder ein. m Tiefe genutzter Grundwasservorräte im Raum Gerstungen ausgeschlossen werden.

Es sei hinzugefügt, dass bei Nichtnutzung dieses Pufferspeichers das vorübergehend gespeicherte Salzabwasser aufgrund der Produktionsbedingungen direkt in die Werra eingeleitet werden muss und das gesteckte Ziel der Salzentlastung von Werra und Weser dann nicht erreicht wird.

Zu 23.: Fünf Güter wirtschaften noch selbständig.

Das betrifft die Güter Mönchpfiffel, Wasserthaleben, Schöngleina sowie die Güter Oldisleben und Allmenhausen, wobei die drei erstgenannten bereits ausgeschrieben sind.

Zu 24.:

Im Rahmen der Losbildung der Güter sind die entsprechenden Privatisierungsentscheidungen für die Güter getroffen Naturschutz und Umwelt (TMLNU) zu beteiligen.

Von ehemals 52 Volkseigenen Gütern im Land Thüringen wurde in 26 Gütern die Losbildung vorgenommen, d. h., daß in den Gütern verschiedene Vermögensteile zu einer betriebswirtschaftlich verwertbaren Einheit (Los) zusammengefaßtwurden. Die waren insgesamt 16.000 ha Treuhandfläche bewirtschaftet worden, davon sind 6.000 ha landeseigene Fläche.

Zu 25.:

Auf Beschluß des Kabinetts vom 6. Dezember 1994 sind für die Thüringer Landesregierung

· und Infrastruktur, Herr LMR Wolfgang Schmidt sowie

· der stellvertretende Abteilungsleiter für Liegenschaftsverwaltung, Grundsatzfragen des Landesvermögens im Thüringer Finanzministerium, LMR Herr Dr. Edgar Schäfer als Vertreter für den Länderbeirat der Treuhandliegenschaftsgesellschaft - Niederlassung Thüringen - benannt worden.

Im Aufsichtsrat der TLG haben nicht alle neuen Länder einen Sitz. Daher wurde mit dem Freistaat Sachsen folgende Regelung getroffen:

Ersatzmitglied ist der Staatssekretär im Thüringer Finanzministerium, Herr Dr. Andreas Birkmann.

Diese Vertretung wechselt alle zwei Jahre, so dass ab 1997 die Mitgliedschaft im Aufsichtsrat durch den Staatssekretär des Thüringer Finanzministeriums wahrgenommen wird und als Ersatzmitglied der Staatssekretär des Sächsischen Staatsministeriums der Finanzen fungiert. und Vertretung der Position des betroffenen Landes durch das jeweilige amtierende Aufsichtsratsmitglied.

Zu 26.:

Am 25. April 1995 konstituierte sich der Länderbeirat für die TLG, Niederlassung Thüringen. Als Vorsitzender des Länderbeirats wurde Herr LMR Wolfgang Schmidt, TMWI, und als Stellvertreterin Frau Doris Rottmann, Finanzpräsidentin, Leiterin der Abteilung Bundesvermögen der Oberfinanzdirektion Erfurt, gewählt.

Dem Länderbeirat gehören ferner an:

- Herr Frank Spieth, DGB-Landesbezirksvorsitzender Thüringen;

- Herr Jürgen Schenk, Landesverbandsleiter der DAG, Landesverband Sachsen-Anhalt/Thüringen;

- Herr Johannes Ungvari, Oberbürgermeister der Stadt Altenburg und Präsident des Gemeinde- und Städtebundes Thüringens;

- Herr LMR Dr. Edgar Schäfer, Thüringer Finanzministerium;

- Raumordnung;

- Herr Friedhelm Enke, stellvertretender Hauptgeschäftsführer Handelskammer Südthüringen;

- Frau RRin Martina Kummer, Bundesministerium für Wirtschaft, Abteilung L-D/THA 2.

Der Länderbeirat bei der Niederlassung Thüringen arbeitet nach einer am 25. April 1995 gemäß § 19 Abs. 2 des Gesellschaftsvertrages der TLG beschlossenen Geschäftsordnung.

Auf der Grundlage der Verwertungs- und Investitionspläne der TLG soll im gegenseitigen Interesse der beteiligten Institutionen der Prozeß der Entwicklung und Verwertung von Liegenschaften beschleunigt werden. Damit wird u.a. ein entscheidender Beitrag zur Fortführung der Erneuerung von Städten und Gemeinden geleistet. der Region und ihrer Gemeinden zu erreichen. Dem soll auch eine Annäherung der Verwertungsplanung der TLG mit den Förderungsprogrammen des Freistaats Thüringen dienen.

Im Beirat werden Grundsatzfragen der Grundstückspolitik mit regional- und strukturpolitischer Bedeutung erörtert.

Dabei informieren die Geschäftsführung der TLG-Niederlassung Thüringen und die Mitglieder des Länderbeirats sich gegenseitig über wesentliche Entwicklungen, die Auswirkung auf den Liegenschaftsbestand der Gesellschaft, seine Standorten zu verbessern und eine sparsame Verwendung der Grundstücksressourcen zu sichern.

Der Länderbeirat soll auch zur Vermittlung in Konfliktfällen zwischen der TLG und den Körperschaften sowie Organisationen, denen die Mitglieder des Länderbeirats angehören, beitragen. Dazu gehören grundsätzliche Probleme der Eigentumsfragen, des Planungsrechtes, des Grundbuch- und Katasterwesens sowie Baugenehmigungsverfahren.

Probleme bei der Schaffung von Arbeitsplätzen zu beseitigen.

Zu 27.:

Der in der Frage angesprochene Strukturbeirat war lediglich konzeptionell angedacht.

Ländern in Erfüllung des Treuhandauftrages vom 14. Juni 1994 die Bildung von Länderbeiräten vereinbart.

Hinsichtlich deren Arbeitsweise und der personellen Besetzung wird auf die Antwort zu Frage 26 verwiesen.

Zu 28.:

Der noch zu privatisierende Wohnungsbestand der TLG teilt sich mit Stand vom 30. Juni 1995 folgendermaßen auf: Freistaat Thüringen 4.053 Wohnungseinheiten davon ehemaliger Bezirk Erfurt 1.927 Wohnungseinheiten davon ehemaliger Bezirk Suhl 424 Wohnungseinheiten davon ehemaliger Bezirk Gera 1.702 Wohnungseinheiten

Nach Angaben der TLG zur Struktur des Wohnungsbestandes befinden sich 40 Prozent in Ein- und Zweifamilienhäusern, etwa 50 Prozent der Wohnungen befinden sich in mehrteiligen Objekten (bis zu zehn Wohnungseinheiten),

Bis zum 30. Juni 1995 wurden im Verantwortungsbereich der TLG in Thüringen 4.925 Wohnungseinheiten verkauft und 1.091 Wohnungseinheiten restituiert bzw. kommunalisiert.

Der Privatisierungsstand wird durch die Landesregierung als zufriedenstellend beurteilt.

Bei der Privatisierung des verbliebenen Wohnungsbestandes wird die Landesregierung darauf drängen, dass in größtmöglichstem Umfange im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten eine Veräußerung an die Mieter erfolgt.

Zu 29.:

In Thüringen wurden nach Angaben der TLG bisher 329 Liegenschaftsverkäufe an Kommunen und 1.077 Kommunalisierungenvorgenommen.

Damit nimmt Thüringen einen Spitzenplatz unter den neuen Ländern ein.

Zu 30.:

Auf die Antwort zu Frage 7 wird verwiesen und nochmals betont, daß

- die BVVG keine hohen Anteile an landwirtschaftlichen Flächen in Thüringen verwaltet (elf Prozent der LN bei Verpachtung, zwei bis drei Prozent der LN bei Verkauf),

- die Verpachtung unter Mitwirkung der Landesbehörden abgeschlossen ist und

- der Verkauf landwirtschaftlicher Flächen und die Beteiligung des Freistaats Thüringen hierbei gemäß Investitionsvorranggesetz und Flächenerwerbsverordnung des EALG geregelt ist.

Zu 31.:

Durch den Direktor des Direktorats für Land- und Forstwirtschaft, Dr. Horstmann, wurde zugesichert, dass die Beiratsarbeit bei dem Direktorat Land- und Forstwirtschaft mit den bisherigen Rechten und Pflichten entsprechend fortgeführt wird. Eine erneute Einberufung des Beirats ist seit Umbenennung der THA nicht erfolgt.

Zu 32.:

Das Ausgleichsleistungsgesetz (Artikel 2 des Entschädigungs- und Ausgleichsleistungsgesetzes) sieht ein Flächenerwerbsprogramm vor, das den begünstigten Erwerb von ehemals volkseigenen land- und forstwirtschaftlichen Flächen ermöglicht. Einzelheiten sollten danach in einer Verordnung geregelt werden. Aufgrund von § 4 Abs. 3 des Ausgleichsleistungsgesetzes hat die Bundesregierung diese nunmehr vorgelegt. Diese Verordnung befindet sich in der Abstimmungsrunde des Bundesrates. Mit Inkrafttreten der Flächenerwerbsverordnung obliegt die Durchführung den nach dem Treuhandgesetz vom 17. Juni 1990 für die Privatisierung zuständigen Stellen.

Die Verordnung befindet sich derzeit in der Abstimmungsrunde der verschiedenen Ausschüsse. Durch die Verordnung soll gesichert werden, dass vornehmlich ortsansässige Wieder- und Neueinrichter, juristische Personen und Alteigentümer, die langfristige Pachtverträge mit der BVVG zum Stichtag 1. Oktober 1996 abgeschlossen haben, bevorrechtigt und begünstigt Flächen erwerben können.

Zu 33.:

Auf die Beantwortung zu Frage 7 wird hingewiesen.

Zu 34.:

Soweit die Landesregierung von derartigen Vorgängen Kenntnis erhält, nutzt sie alle ihr zur Verfügung stehenden rechtlichen, verfahrenstechnischen und politischen Möglichkeiten, um mißbräuchliche Auslegungen des Entschädigungsgesetzes zu verhindern und die Interessen der betroffenen Bürgerinnen und Bürger und der Kommunen Thüringens zu unterstützen.

Zu 35.:

Bei der TGG handelt es sich um die Erste Treuhandgüterbewirtschaftungsgesellschaft Sie wurde am 13. Juni 1994 gegründet und ist eine Nachfolgeorganisation der Treuhandanstalt. Alleinige Gesellschafterin der TGG ist die Bundesanstalt für Vereinigungsbedingte Sonderaufgaben. In ihr sind etwa 20 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beschäftigt. Die Aufgaben sind in einer Satzung verankert. Zu den Geschäftsfeldern gehört im wesentlichen die von insgesamt 139 Gütern im Bereich der neuen Länder.

Der Bildung der Gesellschaft und der Übertragung der erwähnten speziellen Aufgaben stehen keine rechtlichen Bedenken gegenüber.