Planungen im Zusammenhang mit dem Bau der Thüringer Wald-Autobahn

Im Rahmen des Baus der Thüringer Wald-Autobahn ist eine Untertunnelung des Thüringer Waldes geplant. Das dabei finden. Es soll nach Aussagen der Autobahnplanungsgesellschaft DEGES für eine spätere Weiterverwendung zwischengelagert werden. Dabei wird es zu erheblichen Transportbelastungen kommen.

Wir fragen die Landesregierung:

2. Welche Menge an Gestein muss wegen nicht bestehender sofortiger Weiterverwendungsmöglichkeit zwischengelagert werden, welche Lagerungsgesamtfläche wird dafür benötigt, und in welcher Form soll der Transport zu den Zwischenlagerungsstättenerfolgen?

3. Wenn der Transport zu den Zwischenlagerungsstätten mit LKWs erfolgt, mit welcher Fahrzeugbelastung ist in einem solchen Fall für die betroffenen Gemeinden zu rechnen, und welche Gemeinden könnten nach dem jetzigen Stand der Planungen von diesem LKW-Verkehr betroffen sein?

4. Wie lange soll die Zwischenlagerung andauern?

5. Gibt es Überlegungen, aufgrund der zu erwartenden besonderen Verkehrsbelastungen für einzelne Orte Umgehungsstraßen zu bauen?

6. Welche tägliche Belastung durch LKWs hält die Landesregierung für zumutbar?

7. In welcher Form werden Gemeinden, deren Gemarkung nicht unmittelbar von der entstehenden Autobahn berührt wird, die aber in erheblichem Maße durch den entsprechenden Bauverkehr betroffen sein werden, in die Planungsverhandlungeneinbezogen? mit Schreiben vom 20. Oktober 1995 wie folgt beantwortet:

Die aufgeworfenen Fragen zum Deponie- und Massentransportkonzept im Zuge des Neubaus der Autobahnen A 71/A 73 setzen zum Verständnis einige allgemeine Hinweise voraus.

Die Entwurfsbearbeitung, die Durchführung der öffentlich-rechtlichen Genehmigungsverfahren und der Bau der Autobahnen erfolgt abschnittsweise. Die Entwurfsunterlagen (Richtlinienentwurf) für die Kammquerung des Thüringer Waldes werden in drei Abschnitten bearbeitet und voraussichtlich bis Ende Dezember 1995 komplett zur Erteilung des Sichtvermerks im Bundesministerium für Verkehr vorgelegt. Die für die öffentlich-rechtliche Genehmigung erforderlichen Planfeststellungsunterlagen werden parallel dazu bearbeitet. Ziel ist es, bis zum März 1996 für die Kammquerung die Einleitung der Planfeststellungsverfahren zu beantragen.

Erst auf der Grundlage einer detaillierten technischen Planung kann die Frage der Überschußmassen und deren weitere Verwendung abschließend und umfassend geklärt werden.

Zu 1.: Im Zuge der Bearbeitung eines übergreifenden Deponiekonzepts sind die Standortuntersuchungen abschnittsweise für die Gesamtstrecke durchgeführt worden. Dabei sind insgesamt 57 potentielle Deponiestandorte ermittelt worden.

Davon sind nach eingehender Prüfung 46 als grundsätzlich geeignet anzusehen. Elf Standorte werden nicht weiterverfolgt. Die Auswahl erfolgte in Abstimmung mit den Landkreisen Sömmerda, Ilmkreis, Hildburghausen, sowie den Städten Erfurt und Suhl im August diesen Jahres. Hierbei erfolgten Hinweise auf weitere 13

Standorte, die z. Zt. überprüft werden.

Welche Standorte im einzelnen für Zwischenlagerungen genutzt werden, kann gegenwärtig noch nicht abschließend beantwortet werden, da die Bewertung aus logistischer und ökologischer Sicht noch nicht abgeschlossen ist.

Zu 2.: Große Massenüberschüsse treten insbesondere im Bereich der Kammquerung infolge des Tunnelbaus auf. Insgesamt beträgt der Massenüberschuß in diesem Bereich ca. 2,2 Millionen Kubikmeter. Hiervon sind etwa 60 Prozent, d.h. ca. 1,5 Millionen Kubikmeter, bei entsprechender Aufbereitung wiederverwendbar.

Diese Frage kann gegenwärtig nicht beantwortet werden.

Zu 5.: Die nachgeordneten Straßen sollen verstärkt und Zufahrtsstraßen so neu hergerichtet werden, dass baubedingte zusätzliche Belastungen der Ortsdurchfahrten weitgehend vermieden werden.

Zu 6.: Diese Frage kann pauschal nicht beantwortet werden. Die Grenze der Belastung wird durch die Kapazität der Straße bestimmt.

Zu 7.: Die erste Beteiligung der im Planungsraum betroffenen Gemeinden ist im Zuge einer frühzeitigen Projektvorabstimmung, die auch Grobaussagen zur Massenbilanzierung enthielt, vollzogen worden.

Weitere Beteiligungen sind über die zuständigen Landratsämter sowie die Städte Suhl und Erfurt bei der Vorabstimmung genehmigungsfähiger Standorte für Erdstoffdeponien im Sommer dieses Jahres erfolgt.

Die abschließende Einbeziehung der betroffenen Gemeinden erfolgt in Abhängigkeit von den tatsächlich genutzten Standorten im Zuge des Planfeststellungsverfahrens.