Zweckentfremdung von Wohnraum

Auf der Grundlage der Thüringer Verordnung über die Genehmigungspflicht zur Zweckentfremdung von Wohnraum bedarf in den kreisfreien Städten die Zweckentfremdung von Wohnraum der Genehmigung durch die Stadtverwaltungen.

Ich frage die Landesregierung:

1. Wie viele Anträge auf Zweckentfremdung von Wohnraum wurden in den kreisfreien Städten insgesamt und nach Städten im Jahre 1994 und im 1. Halbjahr 1995 gestellt, und wie viele wurden genehmigt?

2. Welche Entwicklung der Anträge und der genehmigten Anträge ist in den einzelnen Städten gegenüber dem Jahre 1993 zu verzeichnen?

3. Aus welchen hauptsächlichen Gründen wurde in den einzelnen Städten Anträgen zugestimmt, und wie vielen Anträgen wurde in den einzelnen Städten unter der Voraussetzung entsprochen, dass entsprechender Ersatzwohnraum zu schaffen ist?

4. Wie hoch wird die Anzahl der Zweckentfremdungen von Wohnraum 1994 und im 1. Halbjahr 1995 in den

5. Welche Notwendigkeit sieht die Landesregierung zur Novellierung der Thüringer Verordnung über die Genehmigungspflicht zur Zweckentfremdung von Wohnraum hinsichtlich der Erweiterung ihrer Gültigkeit für ausgewählte kreisangehörige Städte und hinsichtlich der Erhöhung ihrer Wirksamkeit? mit Schreiben vom 17. Oktober 1995 wie folgt beantwortet:

Zu 1.: In den fünf kreisfreien Städten Thüringens, in denen das Zweckentfremdungsverbot zur Zeit für den gesamten Wohnungsbestand gilt, wurden im Jahre 1994 und im 1. Halbjahr 1995 insgesamt 745 Anträge auf Erteilung einer Zweckentfremdungsgenehmigung gestellt. Hiervon wurden 619 Anträge genehmigt.

Gera 128 Anträge und 121 Genehmigungen, auf die Stadt Jena 137 Anträge und 66 Genehmigungen, auf die Stadt Suhl 29 Anträge und 21 Genehmigungen sowie auf die Stadt Weimar 91 Anträge und 87 Genehmigungen.

Zu 2.: Hinsichtlich der Entwicklung der gestellten Anträge oder Genehmigungen ist in den einzelnen Städten gegenüber dem Jahre 1993 folgende Entwicklung zu verzeichnen:

In Erfurt ist eine leicht steigende Tendenz zu erkennen. Während 1993 insgesamt 192 Anträge gestellt und 158 genehmigt wurden, waren es 1994 204 gestellte und 175 genehmigte und im 1. Halbjahr 1995 156 gestellte und 149

im 1. Halbjahr 1995 bisher lediglich 26 Anträge gestellt.

In Jena ist gegenüber 1993 ein leichter Rückgang der Anträge zu verzeichnen.

Ebenso verzeichnet die Stadt Suhl mit elf 1994 und 18 1995 gestellten Anträgen einen Rückgang gegenüber 43 1993

In Weimar ist die Anzahl der gestellten Anträge mit 91 im Jahre 1994 und im 1. Halbjahr 1995 gegenüber 59 Anträgen im Jahre 1993 in etwa gleich geblieben.

Zu 3.: Die Stadt Erfurt berichtet, Hauptgründe für die Erteilung einer Zweckentfremdungsgenehmigung seien einmal die wirtschaftliche Existenzgefährdung, vor allem kleinerer Handwerks- und Dienstleistungseinrichtungen, sowie das berechtigte Interesse der Antragsteller auf Erhaltung und Instandsetzung der Gebäude. Im Zeitraum 1994 und 1.

Halbjahr 1995 wurden in Erfurt in 210 Fällen der Genehmigung die Schaffung von Ersatzwohnraum gefordert. In vier Fällen wurden Abstandszahlungen verlangt. Insgesamt wurden bis 30. Juni 1995 in Erfurt 304 Ersatzwohnungen neu geschaffen.

Die Stadt Gera berichtet als Hauptgründe für die Erteilung von Genehmigungen die Gefährdung der wirtschaftlichen Existenz sowie den desolaten Zustand von Wohnungen, deren Wiedervermietung als Wohnraum mit vertretbarem Sanierungsaufwand auch aufgrund ungünstiger Lagen nahezu ausgeschlossen sei. In der Mehrzahl der erteilten Genehmigungen sei diese mit der Auflage der Schaffung von Ersatzwohnraum verbunden worden.

Die Stadt Jena berichtet als Hauptgründe für erteilte Genehmigungen die Schaffung von Ersatzwohnraum, das berechtigte Eigeninteresse der Verfügungsberechtigten sowie im Einzelfall auch ein öffentliches Interesse.

Von den 1994 und im 1. Halbjahr 1995 gestellten 66 Anträgen wurde insgesamt in 61 Fällen die Schaffung von Ersatzwohnraumgefordert.

Die Stadt Suhl erteilte den Großteil aller Genehmigungen wegen eines vorliegenden berechtigten Interesses des Verfügungsberechtigten.

In allen Fällen der erteilten Genehmigung wurde die Schaffung von Ersatzwohnraum verlangt.

Die Stadt Weimar berichtet, den Anträgen sei in den meisten Fällen dann zugestimmt worden, wenn gleichzeitig Ersatzwohnraum geschaffen worden sei bzw. die Zweckentfremdung im öffentlichen Interesse gelegen habe.

Insgesamt wurde im Zeitraum 1994 und 1. Halbjahr 1995 in 68 Fällen die Schaffung von Ersatzwohnraum gefordert.

Zu 4.: Über die Anzahl der Umwandlungen von Wohnraum in den kreisangehörigen Städten im genannten Zeitraum lässt sich eine Einschätzung nur sehr schwer treffen, da nur der kommunale und genossenschaftliche Wohnungsbestand einer Belegungsbindung und damit einem Zweckentfremdungsverbot unterliegt. Demgegenüber sind Umwandlungen im privaten Wohnungsbestand insoweit nicht genehmigungspflichtig und werden daher auch nicht erfaßt. überhaupt nur in sehr geringem Umfang Zweckentfremdungsgenehmigungen beantragt bzw. genehmigt.

Auch soweit Genehmigungen erteilt wurden, lässt sich aufgrund des geringen Umfangs schwerlich von Schwerpunkten reden. In Altenburg wurden von 1990 bis Ende Juli 1995 insgesamt 55 Genehmigungen zur Umwandlung kommunaler oder genossenschaftlicher Wohnungen erteilt. In Gotha wurden im Zeitraum 1994 und im 1. Halbjahr 1995 im kommunalen und genossenschaftlichen Wohnungsbestand insgesamt 32, in Mühlhausen im selben Zeitraum rund 35 sowie in Nordhausen 18 Genehmigungen erteilt.

Zu 5.: Die Thüringer Landesregierung sieht zum gegenwärtigen Zeitpunkt keine Veranlassung, die Zweckentfremdungsverordnung in ihrer Gültigkeit auf weitere Städte auszudehnen.

Grundlage in Artikel 6 des Mietrechtsverbesserungsgesetzes zu novellieren.