Situation staatlich anerkannter Heilpädagogen

An den Fachschulen für Sozialpädagogik werden staatlich anerkannte Heilpädagogen ausgebildet. Ihre Arbeitsfelder sind u.a.:

- Frühförderstellen,Sonderkindergärten,Kindergärten,

- Erziehungsberatungsstellen,

- Drogen- und Suchtberatungsstellen,

- Sprachheileinrichtungen,

- Sonder- und Förderschulen,

- Einrichtungen für Sinnesbehinderte,

- Einrichtungen der medizinischen, beruflichen und gesellschaftlichen Rehabilitation,

- Berufsbildungswerke,

- Werkstätten für Behinderte,

- Kliniken,Krankenhäuser,

- Schulen und Ausbildungsstätten.

Während freie Träger bevorzugt Heilpädagogen einstellen, werden in Landeseinrichtungen (z.B. Sonderschulen, Behinderteneinrichtungen) nichtausgebildete Kräfte den Heilpädagogen vorgezogen.

Ich frage die Landesregierung:

1. Warum werden staatlich anerkannte Heilpädagogen nicht von Landes- oder Kommunaleinrichtungen eingestellt?

2. absolvieren?

3. Welche Einsatzmöglichkeiten sieht die Landesregierung für die ausgebildeten Heilpädagogen?

Das Thüringer Ministerium für Soziales und Gesundheit hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 22. November 1995 wie folgt beantwortet:

Vorbemerkung:

Die aufgezählten Arbeitsfelder sind hinsichtlich ihrer Trägerschaft sehr unterschiedlich organisiert.

Die Förderschulen befinden sich zu etwa 75 Prozent (ca. 90 Schulen) in Trägerschaft der Landkreise und kreisfreien Städte und zu etwa 25 Prozent (ca. 30 Schulen) in freier Trägerschaft.

Kindertageseinrichtungen, wie Kindergärten, integrative Kindertagesstätten und Sonderkindergärten, sind zu ca. 35 Prozent in freier und gemeinnütziger Trägerschaft, z. B. Diakonie, Caritas, Arbeiterwohlfahrt, Volkssolidarität etc. und zu ca. 65 Prozent in kommunaler Trägerschaft.

Alle anderen genannten Einrichtungen, wie Frühförderstellen, Beratungsstellen, Einrichtungen für Sinnes- und Sprachbehinderte, Rehabilitationseinrichtungen, Berufsbildungswerke und Werkstätten für Behinderte, befinden sich ausschließlich in freier und gemeinnütziger Trägerschaft.

Zu 1.: Wie eingangs angeführt, sind nur wenige Einrichtungsarten in Trägerschaft der Kommunen oder des Landes.

Im Bereich der Regelkindergärten wird eine Einsatzmöglichkeit von Heilpädagogen nicht gesehen, da hier die wesentliche fachliche Arbeit von Erzieherinnen geleistet wird.

Der Bedarf an Heilpädagogen in Landesfachkrankenhäuser ist hinsichtlich des Umfangs eher untergeordnet.

In Förderschulen werden die sonderpädagogischen Aufgaben von sonderpädagogischen Fachkräften wahrgenommen.

Fachkräfte in sonderpädagogischen Fachrichtungen qualifiziert. Ein Bedarf an staatlich anerkannten Heilpädagogen im sonderpädagogischen Unterricht an staatlichen Förderschulen ist nicht gegeben.

Zu 2.: Die in der Ausbildung von Heilpädagogen integrierten Praktika, als Praktikumsabschnitte im Umfang von mehreren Wochen, können in allen Einrichtungen absolviert werden, in denen die Praktikanten die im Ausbildungsziel festgelegten Schwerpunkte realisieren können. Zu diesen Einrichtungen, an denen die Praktika durchgeführt werden, gehören nahezu alle in der Kleinen Anfrage aufgezählten Bereiche.

An staatlichen Förderschulen in Thüringen gibt es im Ganztagsförderbereich ausschließlich Unterrichtsprozesse, deshalb sind an diesen Schulen nur kurzfristige, nicht profilbildende Praktika möglich.

In der Regel muss jedoch in einer praktikumsgebenden Einrichtung mindestens eine Person beschäftigt sein, die den Berufsbildungsabschluß besitzt, den die Praktikantin/der Praktikant anstrebt, damit sie/er ordnungsgemäß betreut und ausgebildet werden kann. keine Praktika für angehende Heilpädagogen absolviert werden.

Zu 3.: Einsatzmöglichkeiten für Heilpädagogen werden gesehen in den Bereichen

- der Frühförderung,

- der Familienentlastenden Dienste,

- der Beratung,

- der Einrichtungen der Hilfen zur Erziehung,

- der Einrichtungen der medizinischen und sozialen Rehabilitation,

- der Wohnheime für Behinderte.

Im Bereich der integrativen Kindertagesstätten und Sonderkindergärten ist der Einsatz von Heilpädagogen inzwischen weiterqualifiziert haben, stehen jedoch zur Zeit nur wenige angemessene Stellen für Heilpädagogen zur Ausscheiden von Erzieherinnen aus diesen Einrichtungen, möglich sein.