Steinbrüche und Kalkabbau in der Umgebung von Eisfeld

Eine Vielzahl bereits bestehender und noch geplanter weiterer Steinbrüche in der Umgebung von Eisfeld hat bei der Bevölkerung dieser Stadt und umliegender Gemeinden höchste Betroffenheit ausgelöst. Der Unmut der betroffenen Bürger über die wachsenden Belastungen durch Lärm und Verkehr hat sich bereits mehrmals in Protestaktionen Luft verschafft.

Diese Vorhaben betreffen in der Summe mehr als 230 Hektar. Schon aus der Größe dieser Abbauflächen ergeben sich die unerträgliche Belastung der Bevölkerung durch das zusätzliche Verkehrsaufkommen und die drohende Lärmbelastung. Die Verwirklichung all dieser Vorhaben würde sich auf die Stadt wie eine Einschnürung ihres Lebensraums auswirken.

Nach bisheriger Kenntnis sind folgende Abbaustellen in Betrieb bzw. in Planung:

- Tontagebau Hirschendorf,

- Kalksteinabbau bei Brünn,

- Kalksteinbruch am Crocker Berg,

- Kalksteinbruch östlich von Eisfeld,

- Kalksteinabbau Stelzener Berg Feld I und II,

- Sandtagebau südlich von Eisfeld,

- Sandsteinabbau Harras,

- Kiessandabbau am Thomasberg westlich von Eisfeld.

Ich frage die Landesregierung:

1. Ist der Abbau von bodennahen Rohstoffen in einer solchen Größenordnung im fraglichen Gebiet notwendig? Gibt es entsprechende Bedarfsberechnungen?

2. Wird der Abbau in dieser Größenordnung von der Landesregierung gebilligt?

3. reduziert werden?

4. Welche Maßnahmen zur Entlastung des Straßenverkehrs in und um Eisfeld plant die Landesregierung?

5. Kann die Genehmigung zur Eröffnung weiterer Steinbrüche von der Herstellung einer geeigneten Verkehrsumgehung für Eisfeld abhängig gemacht werden?

6. Wann wird das bisher geltende Bergrecht an das bundesdeutsche Recht angeglichen?

7. In welchem Umfang werden nach bisheriger Rechtslage und nach bundesdeutschem Bergrecht die Einwendungen der betroffenen Bürger und Kommunen im Genehmigungsverfahren berücksichtigt?

Das Thüringer Ministerium für Landwirtschaft, Naturschutz und Umwelt hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 23. Januar 1996 wie folgt beantwortet: Einleitend halte ich folgende allgemeine Bemerkungen für erforderlich:

In der Region um Eisfeld, auf die sich die Anfrage bezieht, steht gegenwärtig nur ein Steinbruch im Abbau. Am nordwestlich des Ortes gelegenen Crocker Berg förderte die Firma Debus im letzten Jahr rund 200.000 Tonnen Kalkstein.

Weiterhin bestehen die Felder von Bergwerkseigentum Tonstein Brattendorf-West (16,12 Hektar) und Brattendorf-Ost (13,8 Hektar). das gleiche trifft auf die Bergwerksfelder bei Brattendorf zu.

Nach dem gegenwärtigen Kenntnisstand bestehen kaum Aussichten auf Zulassung weiterer Bergbauberechtigungen, obwohl zehn Anträge auf Bewilligung und vier Anträge auf Erteilung einer Erlaubnis beim Thüringer Oberbergamt vorliegen. Nach Aussage der Landesplanungsbehörden sind keine weiteren Vorrang- und Vorbehaltsflächen zur Rohstoffsicherung im Regionalen Raumordnungsplan vorgesehen. Ergänzende Festlegungen zum Rohstoffabbau müßten in jedem Falle von der Durchführung eines Raumordnungsverfahrens abhängig gemacht werden.

Unter Berücksichtigung des dargestellten Sachverhalts beantworten wir obengenannte Anfrage im Namen der Landesregierung wie folgt:

Zu 1.: Der Abbau von Kalkstein durch die Firma Debus deckt bei dem gegenwärtigen Produktionsumfang mit Sicherheit nur den Bedarf der näheren Umgebung. Bei der Produktionsaufnahme eines weiteren Steinbruchs ist mit Lieferungen auch bei der Mehrzahl der Baustoffe (Kies, Sand, Ziegeleierzeugnisse) aus anderen Gebieten versorgt werden muß. Eine umfassende Bedarfseinschätzung für den Kreis Hildburghausen wurde von der Thüringer Landesanstalt für Geologie durchgeführt.

Zu 2.: Der Abbau in der gegenwärtigen Größenordnung und die begrenzte Zunahme im Rahmen der erteilten Bewilligungen wird von der Landesregierung akzeptiert.

Zu 3.: Nach den Aussagen der Landesplanungsbehörden und den rohstoffwirtschaftlichen Einschätzungen bestehen kaum Aussichten auf die Zulassung weiterer Bergbauberechtigungen - die gewünschte Reduzierung der Vorhaben ist also gewährleistet.

Zu 4.: Die geplante Autobahn A 73 tangiert die Stadt Eisfeld. Mit der vorgesehenen Anschlußstelle Eisfeld sowie der Teilortsumgehung der B 89 und der Verlegung der B 281 über Hirschendorf mit Anbindung an die A 73 wird nach Aussage des Thüringer Ministeriums für Wirtschaft und Infrastruktur eine wesentliche Verkehrsentlastung der Stadt Eisfeld erreicht. Die Fertigstellung der Baumaßnahmen ist jedoch nicht vor dem Jahr 2000 zu erwarten.

Zu 5.: Wie bereits dargestellt, ist die Genehmigung weiterer Steinbrüche im Raum Eisfeld nicht vorgesehen.

Zu 6.: Eine Verordnung des Bundeswirtschaftsministers zur Rechtsangleichung hinsichtlich der Einstufung der Bodenschätze befindet sich derzeit in Vorbereitung.

Zu 7.: In den neuen Ländern gilt das Bundesberggesetz mit den Maßgaben des Einigungsvertrags Anlage I Kapitel V Sachgebiet D Abschnitt III Nr. 1 a. Danach ist nur die Einstufung der Bodenschätze unterschiedlich, die sich, entgegen der Zuordnung in den alten Bundesländern, in den neuen an den Einstufungen nach altem DDR-Recht orientiert.

Einwendungen betroffener Bürger und Kommunen werden in den Verfahren insoweit berücksichtigt, wie sie fachlich und rechtlich relevant sind und nach den Bestimmungen des Bundesberggesetzes beachtet werden müssen.