Beteiligung des Freistaats Thüringen an der Landesbank Hessen-Thüringen (Helaba)
Neben dem Land Hessen ist der Freistaat Thüringen nach Presseveröffentlichungen gewillt, die Option aus dem Staatsvertrag zur Beteiligung an der Landesbank Hessen-Thüringen vom 10. März 1992 auszuüben - nach dem Motto Mit 5 Prozent sind sie dabei.
Ich frage die Landesregierung:
1. Welche finanz- und wirtschaftspolitischen Ziele verfolgt der Freistaat Thüringen mit seiner Beteiligung an der Helaba?
2. Welche Bilanzsumme bzw. welches betreute Aktivvolumen eines Kreditinstituts hält die Landesregierung für angemessen, um, wie der Finanzminister Trautvetter ausführte, der Helaba im Konzert der großen Landesbanken wieder mehr Gewicht zu verleihen?
3. Sieht die Landesregierung nach dem erkennbaren Rückzug der Privatbanken aus dem Firmenkreditgeschäft die Landesbeteiligung an der Helaba als Mittel für die Sicherung von Finanzierungsmöglichkeiten von klein- und mittelständischen Unternehmen, wenn ja, von Geschäftstätigkeiten wird es zwischen der Helaba und der geben?
4. Welche Einschätzung trifft die Landesregierung hinsichtlich der Finanzierungsmöglichkeiten des Thüringer Helaba-Anteils in Höhe von fünf Prozent durch das Thüringer Wohnungsbauvermögen vor dem Hintergrund der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs zur Eingliederung des Wohnungsbauvermögens des Landes Nordrhein-Westfalen in die Westdeutsche Landesbank?