Tourismus

Verwaltungsgemeinschaften Region Wurzbach und Tanna werden jeweils eine Einheitsgemeinde bilden (siehe §§ 17 und 19).

Die Stadt Saalburg und die Gemeinden Altengesees, Burgk, Burglemnitz, Eliasbrunn, Gahma, Liebengrün, Liebschütz, Rauschengesees, Remptendorf, Ruppersdorf, Thierbach, Thimmendorf und Weisbach bilden die Verwaltungsgemeinschaft Saalburg mit Sitz in Remptendorf, die mit 6 085 Einwohnern den Vorgaben der Thüringer Kommunalordnung hinsichtlich der Mindesteinwohnerzahl von 5 000 für Verwaltungsgemeinschaften genügt.

Die Stadt Saalburg und die Gemeinden Altengesees, Burgk, Burglemnitz, Eliasbrunn, Gahma, Liebengrün, Liebschütz, Rauschengesees, Remptendorf, Ruppersdorf, Thierbach, Thimmendorf und Weisbach sind einander benachbart, gehören demselben Landkreis an und sind durch regionale Verkehrswege miteinander verbunden. Die Gemeinden bilden aufgrund ihrer territorialen Lage an der Bleilochtalsperre, der Infrastruktur und der örtlichen Gegebenheiten eine Einheit. Gemeinsame Traditionen und die gleichen Interessen bezüglich des weiteren Ausbaus einer insbesondere auf Tourismus und Fremdenverkehr ausgerichteten Infrastruktur sprechen für die Bildung dieser Verwaltungsgemeinschaft. Historisch gewachsene und in den vergangenen Jahren neu geschaffene Strukturen sowie die schon vorhandene Leistungsfähigkeit einzelner Gemeinden lassen erwarten, dass in der Verwaltungsgemeinschaft Saalburg Verwaltungsstrukturen, die den Anforderungen der an sie gestellten Aufgaben gerecht werden, geschaffen werden können. Der Sitz der Verwaltungsgemeinschaft soll insbesondere wegen der zentralen Lage, der schon vorhandenen Verwaltungsausstattung und der guten Erreichbarkeit in Remptendorf sein.

Zu § 19 (Verwaltungsgemeinschaften Gefell, Tanna, Gemeinden Frössen, Göttengrün):

Die Verwaltungsgemeinschaften Tanna, bestehend aus der Stadt Tanna (2 308 Einwohner) und den Gemeinden Künsdorf (202 Einwohner), Mielesdorf (280 Einwohner), Rothenacker (331 Einwohner), Seubtendorf (244 Einwohner), Unterkoskau (406 Einwohner) und Zollgrün (335 Einwohner), und Gefell, bestehend aus der Stadt Gefell (1 496 Einwohner) und den Gemeinden Blintendorf (270 Einwohner), Dobareuth (441 Einwohner), Gebersreuth (263 Einwohner), Langgrün (245 Einwohner) und Stelzen (340 Einwohner), werden aufgelöst. Mit insgesamt 4 106 Einwohnern beziehungsweise 3 055

Einwohnern liegen sie weit unterhalb der in der Thüringer Kommunalordnung regelmäßig geforderten Mindesteinwohnerzahl von 5 000 für Verwaltungsgemeinschaften. Die Auflösung der Verwaltungsgemeinschaften begründet sich durch die Gesamtstruktur der Region.

Die Stadt Gefell und die Gemeinden Blintendorf, Dobareuth, Gebersreuth und Langgrün liegen im südöstlichen Teil des Saale-Orla-Kreises. Die Verwaltungsgemeinschaft Gefell ist im Norden begrenzt durch die Gemeinden Künsdorf, Seubtendorf, Tanna und Rothenacker der Verwaltungsgemeinschaft Tanna, im Osten durch die Landesgrenze, im Süden durch die Landesgrenze, die Stadt Hirschberg (2 923 Einwohner) und die Gemeinde Frössen (243 Einwohner), im Westen durch die Stadt Moorbad Lobenstein (7 033 Einwohner). In der Mitte des Gebiets der Verwaltungsgemeinschaft Gefell liegt die Gemeinde Göttengrün (125 Einwohner), die bisher noch keiner Verwaltungsgemeinschaft angehört. Die Gemeinde Stelzen hat keine direkte Gemeindegrenze mit einer der übrigen Gemeinden der Verwaltungsgemeinschaft Gefell. Die Mitgliedsgemeinden der ebenfalls nicht den Vorgaben der Thüringer Kommunalordnung genügenden Verwaltungsgemeinschaft Tanna werden zusammen mit der Gemeinde Stelzen eine neue Gemeinde mit 4 446 Einwohnern bilden (siehe unten).

Durch Auflösung und Zusammenschluß der Stadt Gefell und der Gemeinden Blintendorf, Dobareuth, Frössen, Gebersreuth, Göttengrün und Langgrün entsteht eine neue Gemeinde mit 3 083 Einwohnern, die in der Lage ist, die Aufgaben des eigenen und übertragenen Wirkungskreises effektiv und sachgerecht zu erfüllen.

Die Stadt Gefell und die Gemeinden Blintendorf, Dobareuth, Frössen, Gebersreuth, Göttengrün und Langgrün sind einander benachbart, gehören demselben Landkreis an und sind durch regionale Verkehrswege beziehungsweise die Bundesstraße B 2 miteinander verbunden. Die Gemeinden bilden aufgrund ihrer territorialen Lage, der Infrastruk tur und der örtlichen Gegebenheiten eine Einheit. Alle genannten Gemeinden gehören dem Wasser- und Abwasserzweckverband Obere Saale an. Die Stadt Gefell, die im Regionalen Raumordnungsplan als Kleinzentrum ausgewiesen ist, stellt das Zentrum dieses Bereichs dar, auf das die übrigen Gemeinden orientiert sind. Die gemeinsamen Traditionen und historisch gewachsenen Strukturen sowie die bereits in der Vergangenheit vorhandenen und in den letzten Jahren in der Verwaltungsgemeinschaft Gefell herausgebildeten gemeinsamen Verwaltungsstrukturen sprechen gleichfalls für eine Zusammenlegung aller genannten Gemeinden.

Die Stadt Tanna und die Gemeinden Künsdorf, Mielesdorf, Rothenacker, Seubtendorf, Unterkoskau und Zollgrün liegen im südöstlichen Teil des Saale-Orla-Kreises. Das Gebiet der Gemeinden der Verwaltungsgemeinschaft Tanna und der Gemeinde Stelzen ist im Norden begrenzt durch die Stadt Schleiz ((9 196 Einwohner), im Süden durch die Gemeinde Göttengrün (125 Einwohner) und die Gemeinden Blintendorf, Gefell, Gebersreuth und Langgrün der Verwaltungsgemeinschaft Gefell, im Westen durch die Gemeinde Saalburg der Verwaltungsgemeinschaft Saalburg (1 636 Einwohner), im Osten durch die Landesgrenze. Die Mitgliedsgemeinden der gleichfalls noch nicht den Vorgaben der Thüringer Kommunalordnung genügenden Verwaltungsgemeinschaft Gefell werden - mit Ausnahme der Gemeinde Stelzen - zusammen mit den Gemeinden Frössen und Göttengrün eine Gemeinde mit 3 083 Einwohnern bilden (siehe oben). Die Gemeinden der Verwaltungsgemeinschaft Saalburg bilden zusammen mit den Gemeinden der Verwaltungsgemeinschaft Saale-Sormitz-Höhen eine neue Verwaltungsgemeinschaft mit 6 085 Einwohnern (siehe oben § 18).

Durch Auflösung und Zusammenschluß der Stadt Tanna und der Gemeinden Künsdorf, Mielesdorf, Rothenacker, Seubtendorf, Stelzen, Unterkoskau und Zollgrün entsteht eine neue Gemeinde mit 4 446 Einwohnern, die in der Lage ist, die Aufgaben des eigenen und übertragenen Wirkungskreises effektiv und sachgerecht zu erfüllen.

Die Stadt Tanna und die Gemeinden Künsdorf, Mielesdorf, Rothenacker, Seubtendorf, Stelzen, Unterkoskau und Zollgrün sind einander benachbart, gehören demselben Landkreis an und sind durch regionale Verkehrswege beziehungsweise die Bundesstraße B 2 miteinander verbunden. Die Gemeinden bilden aufgrund ihrer territorialen Lage, der Infrastruktur und der örtlichen Gegebenheiten eine Einheit. Alle genannten Gemeinden gehören dem Wasser- und Abwasserzweckverband Obere Saale an. Die Stadt Tanna, die im Regionalen Raumordnungsplan als Kleinzentrum ausgewiesen ist, stellt das Zentrum dieses Bereichs dar, auf das die übrigen Gemeinden orientiert sind. Die gemeinsamen Traditionen und historisch gewachsenen Strukturen sowie die bereits in der Vergangenheit vorhandenen und in den letzten Jahren in der Verwaltungsgemeinschaft Tanna herausgebildeten gemeinsamen Verwaltungsstrukturen sprechen gleichfalls für eine Zusammenlegung aller genannten Gemeinden.

Zum Zehnten Abschnitt (Landkreis Saalfeld-Rudolstadt):

Zu § 20 (Verwaltungsgemeinschaften Remda, Teichel):

Die Verwaltungsgemeinschaft Remda, bestehend aus der Stadt Remda (1 152 Einwohner) und den Gemeinden Breitenheerda (291 Einwohner), Eschdorf (76 Einwohner), Heilsberg (228 Einwohner), Lichstedt (186 Einwohner) und Sundremda (258 Einwohner), und die Verwaltungsgemeinschaft Teichel, bestehend aus der Stadt Teichel (536 Einwohner) und den Gemeinden Ammelstädt (135 Einwohner), Geitersdorf (90 Einwohner), Haufeld (122 Einwohner), Milbitz b. Teichel (86 Einwohner), Neckeroda (204 Einwohner), Teichröda (316 Einwohner) und Treppendorf (151 Einwohner), werden aufgelöst. Mit 2 191 Einwohnern beziehungsweise 1 640 Einwohnern liegen sie weit unterhalb der in der Thüringer Kommunalordnung regelmäßig geforderten Mindesteinwohnerzahl von 5 000 für Verwaltungsgemeinschaften.

Die Gemeinden beider Verwaltungsgemeinschaften liegen an der nordwestlichen Grenze des Landkreises Saalfeld-Rudolstadt. Im Norden werden beide Verwaltungsgemeinschaften begrenzt durch die Landkreisgrenze, im Süden durch die Stadt Rudolstadt (28 975 Einwohner) und die Gemeinde Rottenbach (2 276 Einwohner). An die Verwaltungsgemeinschaft Teichel grenzen östlich die Gemeinden Großkochberg, Schmieden und Teichweiden der Verwaltungsgemeinschaft Uhlstädt (4 953 Einwohner) an. Die

Verwaltungsgemeinschaft Remda wird im Westen begrenzt durch die Landkreisgrenze. Die Verwaltungsgemeinschaft Uhlstädt strebt die Erweiterung um die Gemeinde Kirchhasel an.

Durch Auflösung und Zusammenschluß der Städte Remda und Teichel und der Gemeinden Ammelstädt, Breitenheerda, Eschdorf, Geitersdorf, Haufeld, Heilsberg, Lichstedt, Milbitz b. Teichel, Sundremda, Teichröda und Treppendorf entsteht eine neue Gemeinde mit 3 627 Einwohnern, die in der Lage sein wird, die Aufgaben des eigenen und übertragenen Wirkungskreises effektiv und sachgerecht zu erfüllen.

Die Städte Remda und Teichel und die Gemeinden Ammelstädt, Breitenheerda, Eschdorf, Geitersdorf, Haufeld, Heilsberg, Lichstedt, Milbitz b. Teichel, Sundremda, Teichröda und Treppendorf sind einander benachbart, gehören demselben Landkreis an und sind durch regionale Verkehrswege und teilweise durch die Bundesstraße B 85 miteinander verbunden. Die Gemeinden bilden aufgrund ihrer territorialen Lage, der Infrastruktur und der örtlichen Gegebenheiten eine Einheit. Die Gemeinden arbeiten bereits im Wasser- und Abwasserzweckverband Saalfeld-Rudolstadt zusammen.

Die Gemeinde Neckeroda (204 Einwohner) und die Stadt Blankenhain (6 763 Einwohner) haben die Eingliederung von Neckeroda in die Stadt Blankenhain (Landkreis Weimarer Land) beschlossen und beantragt. Auch die erforderlichen Beschlüsse der beteiligten Kreistage der Landkreise Saalfeld-Rudolstadt und Weimarer Land liegen vor.

Wenn die Beschlüsse der Mitgliedsgemeinden der Verwaltungsgemeinschaft Teichel zur Entlassung von Neckeroda aus der Verwaltungsgemeinschaft vorliegen, kann die Rechtsverordnung zur Auflösung und Eingliederung von Neckeroda in die Stadt Blankenhain erlassen werden.

Die Gemeinde Neckeroda grenzt südlich unmittelbar an die Stadt Blankenhain an.

Blankenhain ist sowohl finanziell als auch organisatorisch und verwaltungsmäßig in der Lage, die Aufgaben des eigenen und übertragenen Wirkungskreises auch für das Gebiet der Gemeinde Neckeroda zu erfüllen. Neckeroda ist mit der Stadt Blankenhain durch die Bundesstraße B 85 direkt verbunden. Neckeroda ist infrastrukturell und verwaltungsmäßig überwiegend auf Blankenhain orientiert.

Zu § 21 (Verwaltungsgemeinschaft Uhlstädt, Gemeinde Kirchhasel):

Die Verwaltungsgemeinschaft Uhlstädt wird erweitert um die Gemeinde Kirchhasel.

Diese Gemeinde muss mit einer Einwohnerzahl von 1 870 einer Verwaltungsgemeinschaft angehören. Eine Zuordnung zu dieser Verwaltungsgemeinschaft ist im Hinblick auf die Gesamtstruktur in diesem Bereich des Landkreises sinnvoll. Durch die Erweiterung erhöht sich die Einwohnerzahl der Verwaltungsgemeinschaft Uhlstädt auf 6 823.

Kirchhasel grenzt südlich unmittelbar an die Verwaltungsgemeinschaft an. Kirchhasel ist mit der Sitzgemeinde Uhlstädt der Verwaltungsgemeinschaft durch die Bundesstraße B 88 direkt verbunden. Die Entfernung beider Orte beträgt etwa 5,5 km.

Durch die Ausgliederung von Oberpreilipp (114 Einwohner) und Unterpreilipp (111 Einwohner) aus der Verwaltungsgemeinschaft Uhlstädt reduziert sich deren Einwohnerzahl auf 6 598. Die Eingliederung von Ober- und Unterpreilipp in die Stadt Rudolstadt (28 975 Einwohner) entspricht dem vorab geäußerten Willen der Gemeinden und ist im Hinblick auf die Gesamtstruktur in diesem Bereich sachgerecht.

Rudolstadt ist organisatorisch und verwaltungsmäßig in der Lage, die Aufgaben des eigenen und übertragenen Wirkungskreises auch für das Gebiet der Gemeinden Oberpreilipp und Unterpreilipp zu erfüllen. Rudolstadt und die Gemeinden Oberpreilipp und Unterpreilipp sind einander benachbart, gehören demselben Landkreis an und sind durch regionale Verkehrswege direkt miteinander verbunden. Die Gemeinden Oberpreilipp und Unterpreilipp liegen an der südlichen Grenze der Stadt Rudolstadt und gehören zum Verflechtungsbereich der im Regionalen Raumordnungsplan Ostthüringen gemeinsam mit der Stadt Saalfeld/Saale als Mittelzentrum mit Teilfunktionen eines Oberzentrums ausgewiesenen Stadt Rudolstadt. Die Entfernung beider Orte von Rudolstadt beträgt etwa 2 km. Oberpreilipp und Unterpreilipp sind traditionell, infrastrukturell und verwaltungsmäßig überwiegend auf Rudolstadt orientiert.