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Zu § 22 (Gemeinde Rottenbach):

Die Gemeinde Rottenbach (2 276 Einwohner) liegt an der nordwestlichen Grenze des Landkreises Saalfeld-Rudolstadt. Ihr Gemeindegebiet ist im Norden und Westen begrenzt durch die Landkreisgrenze und die Gemeinde Sundremda der Verwaltungsgemeinschaft Remda (2 191 Einwohner), im Osten durch die Städte Rudolstadt (28 975 Einwohner) und Bad Blankenburg (8 265 Einwohner), im Süden durch die Gemeinden Bechstedt und Allendorf der Verwaltungsgemeinschaft Mittleres Schwarzatal (7 642 Einwohner) sowie die Stadt Königsee (6 278 Einwohner).

Die Eingliederung von Rottenbach in die Stadt Bad Blankenburg ist im Hinblick auf die Gemeindestruktur in diesem Bereich geboten. Zur angrenzenden Verwaltungsgemeinschaft Remda gibt es keine direkten Verkehrsverbindungen und auch keine nennenswerten traditionellen Beziehungen. Die Stadt Bad Blankenburg ist verwaltungsmäßig in der Lage, die Aufgaben des eigenen und übertragenen Wirkungskreises auch für das Gebiet der Gemeinde Rottenbach zu erfüllen. Mit der Stadt Bad Blankenburg ist Rottenbach über regionale Verkehrswege und die Bundesstraße B 88 verbunden.

Traditionelle und infrastrukturelle Beziehungen zwischen der Gemeinde Rottenbach und Bad Blankenburg sind vorhanden.

Zu § 23 (Verwaltungsgemeinschaft Obere Saale):

Die Verwaltungsgemeinschaft Obere Saale, bestehend aus der Stadt Leutenberg (1 971 Einwohner) und den Gemeinden Altenbeuthen (249 Einwohner), Dorfilm (173 Einwohner), Drognitz (416 Einwohner), Hirzbach (73 Einwohner), Landsendorf (145 Einwohner), Munschwitz (138 Einwohner), Neuenbeuthen (101 Einwohner), Reitzengeschwenda (262 Einwohner), Schweinbach (186 Einwohner) und Steinsdorf (155 Einwohner), wird aufgelöst. Mit insgesamt 3 869 Einwohnern liegt sie weit unterhalb der in der Thüringer Kommunalordnung regelmäßig geforderten Mindesteinwohnerzahl von 5 000 für Verwaltungsgemeinschaften. Eine Zuordnung anderer Gemeinden zu dieser Verwaltungsgemeinschaft ist im Hinblick auf die Gesamtstruktur der Region nicht sinnvoll.

Die Stadt Leutenberg und die Gemeinden Altenbeuthen, Dorfilm, Drognitz, Hirzbach, liegen im südöstlichen Teil des Landkreises Saalfeld-Rudolstadt. Die Verwaltungsgemeinschaft ist im Norden begrenzt von den Gemeinden Kaulsdorf (3 229 Einwohner) und Hohenwarte (201 Einwohner) und der Landkreisgrenze, im Osten durch die Landkreisgrenze, im Süden durch die Landkreisgrenze und die Gemeinde Probstzella der Verwaltungsgemeinschaft Probstzella-Lehesten-Marktgölitz (6 696 Einwohner) und im Westen gleichfalls durch die Gemeinde Probstzella. Die Gemeinde Kaulsdorf ist erfüllende Gemeinde für die Gemeinde Hohenwarte.

Durch Auflösung und Zusammenschluß der Stadt Leutenberg und der Gemeinden Altenbeuthen, Dorfilm, Drognitz, Hirzbach, Landsendorf, Munschwitz, Neuenbeuthen, Reitzengeschwenda, Schweinbach und Steinsdorf entsteht eine neue Gemeinde mit 3 869

Einwohnern, die in der Lage sein wird, die Aufgaben des eigenen und übertragenen Wirkungskreises effektiv und sachgerecht zu erfüllen.

Die Stadt Leutenberg und die Gemeinden Altenbeuthen, Dorfilm, Drognitz, Hirzbach, sind einander benachbart, gehören demselben Landkreis an und sind durch regionale Verkehrswege beziehungsweise die Bundesstraße B 90 miteinander verbunden. Die Gemeinden bilden aufgrund ihrer territorialen Lage, der Infrastruktur und der örtlichen Gegebenheiten eine Einheit. Alle genannten Gemeinden gehören einem Wasser- und Abwasserzweckverband an. Die Stadt Leutenberg, die im Regionalen Raumordnungsplan Ostthüringen als Kleinzentrum ausgewiesen ist, stellt das Zentrum dieses Bereichs dar, auf das die übrigen Gemeinden orientiert sind. Die gemeinsamen Traditionen und historisch gewachsenen Strukturen sowie die bereits in der Vergangenheit vorhandenen und in den letzten Jahren in der Verwaltungsgemeinschaft Obere Saale herausgebildeten gemeinsamen Verwaltungsstrukturen sprechen gleichfalls für eine Zusammenlegung dieser Gemeinden.

Zu § 24 (Verwaltungsgemeinschaften Saalfelder Höhe, Lichte-Piesau-Schmiedefeld):

Die Verwaltungsgemeinschaft Saalfelder Höhe, bestehend aus den Gemeinden Bernsdorf (63 Einwohner), Burkersdorf (187 Einwohner), Dittersdorf (203 Einwohner), Dittrichshütte (465 Einwohner), Eyba (224 Einwohner), Kleingeschwenda b. Arnsgereuth (339 Einwohner), Lositz-Jemichen (119 Einwohner), Reschwitz (391 Einwohner), Unterwirbach (782 Einwohner), Volkmannsdorf (258 Einwohner), Wickersdorf (244 Einwohner), Wittmannsgereuth (103 Einwohner) und Witzendorf (79 Einwohner), wird aufgelöst. Mit insgesamt 3 457 Einwohnern liegt sie weit unterhalb der in der Thüringer Kommunalordnung regelmäßig geforderten Mindesteinwohnerzahl von 5 000 für Verwaltungsgemeinschaften. Eine Zuordnung anderer Gemeinden zu dieser Verwaltungsgemeinschaft ist im Hinblick auf die Gesamtstruktur der Region nicht sinnvoll.

Die Gemeinden Bernsdorf, Burkersdorf, Dittersdorf, Dittrichshütte, Eyba, Kleingeschwenda b. Arnsgereuth, Lositz-Jemichen, Reschwitz, Unterwirbach, Volkmannsdorf, Wickersdorf, Wittmannsgereuth und Witzendorf liegen etwa in der Mitte des Landkreises Saalfeld-Rudolstadt. Die Verwaltungsgemeinschaft ist im Norden begrenzt durch die Städte Bad Blankenburg (8 265 Einwohner) und Rudolstadt (28 975 Einwohner), im Osten durch die Stadt Saalfeld/ Saale (32 198 Einwohner), die Gemeinde Arnsgereuth (230 Einwohner), die Gemeinde Kaulsdorf (3 229 Einwohner) und die Gemeinde Probstzella der Verwaltungsgemeinschaft Probstzella-Lehesten-Marktgölitz (6 696 Einwohner), im Süden durch die Gemeinden Marktgölitz und Probstzella der Verwaltungsgemeinschaft Probstzella-Lehesten-Marktgölitz und die Gemeinde Reichmannsdorf der Verwaltungsgemeinschaft Lichte-Piesau-Schmiedefeld (5 472 Einwohner) und im Westen durch die Gemeinden Döschnitz, Meura, Schwarzburg und Wittgendorf der Verwaltungsgemeinschaft Mittleres Schwarzatal (7 642 Einwohner). Für die Gemeinde Arnsgereuth ist die Stadt Saalfeld/Saale erfüllende Gemeinde gemäß § 51 der Thüringer Kommunalordnung.

Durch Auflösung und Zusammenschuß der Gemeinden Bernsdorf, Burkersdorf, Dittersdorf, Dittrichshütte, Eyba, Kleingeschwenda b. Arnsgereuth, Lositz-Jemichen, Reschwitz, Unterwirbach, Volkmannsdorf, Wittmannsgereuth und Witzendorf entsteht eine neue Gemeinde mit 3 213 Einwohnern, die leistungsfähig und in der Lage sein wird, die Aufgaben des eigenen und übertragenen Wirkungskreises effektiv und sachgerecht zu erfüllen.

Die Gemeinden Bernsdorf, Burkersdorf, Dittersdorf, Dittrichshütte, Eyba, Kleingeschwenda b. Arnsgereuth, Lositz-Jemichen, Reschwitz, Unterwirbach, Volkmannsdorf, Wittmannsgereuth und Witzendorf sind einander benachbart, gehören demselben Landkreis an und sind durch regionale Verkehrswege miteinander verbunden. Die Gemeinden bilden aufgrund ihrer territorialen Lage und der örtlichen Gegebenheiten eine Einheit.

Gemeinsame Traditionen sind vorhanden. Die in der Zeit der Verwaltungsgemeinschaft für eine Zusammenlegung der Gemeinden. Überdies entspricht diese Lösung dem bereits vorab geäußerten Willen der genannten Gemeinden.

Durch die Erweiterung um die Gemeinde Wickersdorf erhöht sich die Einwohnerzahl der Verwaltungsgemeinschaft Lichte-Piesau-Schmiedefeld auf 5 716 Einwohner. Diese Zuordnung entspricht dem vorab geäußerten Willen der Gemeinde Wickersdorf. Wikkersdorf grenzt unmittelbar an die Gemeinde Reichmannsdorf dieser Verwaltungsgemeinschaft. Mit der Sitzgemeinde Lichte der Verwaltungsgemeinschaft ist Wickersdorf durch regionale Verkehrswege und die Bundesstraße B 281 verbunden. Insbesondere zur Gemeinde Reichmannsdorf hat Wickersdorf traditionell enge Beziehungen.

Zum Elften Abschnitt (Landkreis Schmalkalden-Meiningen):

Zu § 25 (Verwaltungsgemeinschaft Hohe Rhön, Gemeinden Frankenheim/Rhön, Unterweid):

Die Erweiterung der Verwaltungsgemeinschaft Hohe Rhön, bestehend aus den Gemeinden Aschenhausen (175 Einwohner), Birx (188 Einwohner), Erbenhausen (702 Einwohner), Kaltensundheim (983 Einwohner), Kaltenwestheim (1 107 Einwohner),

Melpers (134 Einwohner), Oberkatz (340 Einwohner) und Oberweid (620 Einwohner), um die Gemeinden Frankenheim/Rhön und Unterweid ist aufgrund der konkreten Lage der Gemeinden geboten.

Mit 1 288 Einwohnern beziehungsweise 561 Einwohnern müssen Frankenheim/Rhön und Unterweid einer Verwaltungsgemeinschaft angehören. Die Verwaltungsgemeinschaft Hohe Rhön (4 249 Einwohner) erreicht nicht die nach den Vorgaben der Thüringer Kommunalordnung regelmäßig geforderte Mindesteinwohnerzahl von 5 000.

Die Zuordnung der Gemeinden Frankenheim/Rhön und Unterweid ist im Rahmen der regionalen Struktur die sachgerechte Lösung. Die Verwaltungsgemeinschaft Hohe Rhön erreicht durch die Erweiterung um die Gemeinden Frankenheim/Rhön und Unterweid eine Einwohnerzahl von 6 098 und liegt damit nunmehr weit über der in der Thüringer Kommunalordnung regelmäßig geforderten Mindesteinwohnerzahl von 5 000 für Verwaltungsgemeinschaften.

Die Gemeinden Frankenheim/Rhön und Unterweid liegen an der westlichen Grenze des Landkreises Schmalkalden-Meiningen und Thüringens. Sie sind eingeschlossen von der Landesgrenze und den Gemeinden der Verwaltungsgemeinschaft Hohe Rhön.

Mit der Sitzgemeinde Kaltensundheim der Verwaltungsgemeinschaft Hohe Rhön sind Frankenheim/Rhön und Unterweid über regionale Verkehrswege und zum Teil die Bundesstraße B 285 verbunden. Die Entfernung beider Orte zu Kaltensundheim beträgt etwa 10 km beziehungsweise 7 km. Die Gemeinden bilden aufgrund ihrer territorialen Lage, der Infrastruktur und der örtlichen Gegebenheiten eine Einheit mit den übrigen Gemeinden der Verwaltungsgemeinschaft. Alle Gemeinden gehören einem Schulbezirk an. Gemeinsame Traditionen und historisch gewachsene Strukturen sprechen gleichfalls für eine Zuordnung von Frankenheim/Rhön und Unterweid zu dieser Verwaltungsgemeinschaft.

Zu § 26 (Verwaltungsgemeinschaften Rhönblick, Vordere Rhön, Gemeinde Hermannsfeld):

Die Verwaltungsgemeinschaften Rhönblick, bestehend aus den Gemeinden Helmershausen (772 Einwohner), Gerthausen (198 Einwohner) und Wohlmuthausen (257 Einwohner), und Vordere Rhön, bestehend aus den Gemeinden Bettenhausen (827 Einwohner), Stedtlingen (469 Einwohner) und Stepfershausen (693 Einwohner), werden aufgelöst. Mit insgesamt 1 227 Einwohnern beziehungsweise 1 989 Einwohnern liegen sie weit unterhalb der in der Thüringer Kommunalordnung regelmäßig geforderten Mindesteinwohnerzahl von 5 000 für Verwaltungsgemeinschaften.

Die Gemeinden Bettenhausen, Gerthausen, Helmershausen, Hermannsfeld, Stedtlingen, Stepfershausen und Wohlmuthausen liegen im Südwesten des Landkreises Schmalkalden-Meiningen und des Freistaats Thüringen. Die Verwaltungsgemeinschaft Rhönblick wird im Westen begrenzt durch die Gemeinden Erbenhausen und Kaltensundheim der Verwaltungsgemeinschaft Hohe Rhön (4 249 Einwohner). Im Norden grenzen Aschenhausen und Oberkatz der Verwaltungsgemeinschaft Hohe Rhön sowie die Sand (10 073 Einwohner) an die Verwaltungsgemeinschaften Rhönblick und Vordere Rhön. Östlich grenzen an die Gemeinden Stepfershausen und Bettenhausen die Gemeinden Rippershausen (839 Einwohner) und Herpf (1 055 Einwohner). Hermannsfeld wird im Osten von den Gemeinden Sülzfeld (749 Einwohner) und Henneberg (633 Einwohner) begrenzt. Im Süden sind beide Verwaltungsgemeinschaften und Hermannsfeld durch die Landesgrenze begrenzt. Die derzeit noch nicht den Rhön wird um die Gemeinden Frankenheim/Rhön und Unterweid erweitert und verfügt dann über 6 098 Einwohner (siehe oben § 25).

Durch Auflösung und Zusammenschluß der Gemeinden Bettenhausen, Gerthausen, Helmershausen, Hermannsfeld, Stedtlingen, Stepfershausen und Wohlmuthausen entsteht eine neue Gemeinde mit 3 692 Einwohnern, die in der Lage sein wird, die Aufgaben des eigenen und übertragenen Wirkungskreises effektiv und sachgerecht zu erfüllen.

Die Gemeinden Bettenhausen, Gerthausen, Helmershausen, Hermannsfeld, Stedtlingen, Stepfershausen und Wohlmuthausen sind einander benachbart.