Ermittlungsverfahren gegen Staatsminister Bouffier

Ermittlungsverfahren gegen Staatsminister Bouffier - 1040/1 - M3 - 42/99 DBA 319/XV -,

- zum Parlamentsvorgang betreffend Antrag der Fraktionen der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN betreffend Entlassung des Hessischen Ministers des Innern und für Sport durch den Hessischen Ministerpräsidenten - 1040/1

- M3 -52/99 A 343/99/XV - und

- zum Parlamentsvorgang betreffend Antrag der Fraktion der SPD betreffend Einsetzung eines Untersuchungsausschusses nach § 54 GOHLT, Artikel 92 HV - 1040/1 - M3 - 51/99 A 417/XV -;

- des Polizeipräsidiums Gießen (ein Ordner);

- des Hessischen Landeskriminalamts (ein Ordner);

- des Hessischen Ministeriums des Innern und für Sport (ein Ordner); der Hessischen Staatskanzlei (zwei Bände) durch uneidliche Vernehmung von Zeugen. Öffentlich vernommen worden sind:

- in der sechsten Sitzung des Untersuchungsausschusses am 29. November 1999:

- Polizeihauptmeister Andreas Erich - Polizeipräsidium Gießen -, Polizeikommissar-Anwärter Florian Gensheimer - Direktion der Hessischen Bereitschaftspolizei -, Kriminaloberkommissar Dieter Steyskal, Kriminaloberkommissar Manfred Schöller, Kriminalhauptkommissar Gerhard Puff, Kriminalhauptkommissar Jürgen Reitz, Kriminalhauptkommissar Burkhard Lauth,

- Kriminalhauptmeister Hans-Jürgen Kirsch und kriminaltechnischer Angestellter Volker Schneider

- Polizeipräsidium Gießen -, Erster Kriminalhauptkommissar Rainer Koch, Polizeihauptmeisterin Sandra Augustin und Erster Kriminialhauptkommissar Dietrich Wegner - Hessisches Landeskriminalamt -, Kriminaldirektor Helmut Wiese, Erster Kriminalhauptkommissar Frank Herwig, Kriminalhauptkommissar Lothar Metzner, Polizeihauptmeister Lars Henke, Polizeiobermeister Peter Freitag, Polizeioberkommissar Ulrich Kleiner, Polizeioberrat Rolf Krämer und Polizeipräsident Manfred Meise - Polizeipräsidium Gießen -, Direktor der Hessischen Kriminalpolizei Klaus Krumb - Hessisches Ministerium des Innern und für Sport -;

- in der siebenten Sitzung des Untersuchungsausschusses am 3. Dezember 1999:

- Leitender Oberstaatsanwalt Volker Kramer, Oberstaatsanwalt Ingo Böcher, Oberstaatsanwalt Volker Uhl, Oberstaatsanwältin Almuth von Anshelm, Oberstaatsanwalt Reinhard Hübner und Staatsanwältin Dagmar Lachmann - Staatsanwaltschaft bei dem Landgericht Gießen -;

- in der achten Sitzung des Untersuchungsausschusses am 10. Dezember 1999:

- Polizeihauptkommissar Meinulf Müller - Polizeipräsidium Wiesbaden -, Kriminaloberkommissar Ulrich Petri

- Hessisches Landeskriminalamt -, Kriminalrat Volkmar Mühl - Polizeipräsidium Frankfurt am Main -, Leitender Kriminaldirektor Norbert Nedela, Regierungsrätin Karin Gätcke und Verwaltungsangestellter Michael Bußer - Hessisches Ministerium des Innern und für Sport -;

- in der neunten Sitzung des Untersuchungsausschusses am 17. Dezember 1999:

- Generalstaatsanwalt Dr. Hans Christoph Schaefer, Leitender Oberstaatsanwalt Jochen Schroers, Oberstaatsanwalt Hans-Joachim Gotthardt, Oberstaatsanwalt Volkmar Kallenbach und Oberstaatsanwältin Gerhild Schaupensteiner - Staatsanwaltschaft bei dem Oberlandesgericht Frankfurt am Main -;

- in der zehnten Sitzung des Untersuchungsausschusses am 20. Dezember 1999:

- Ministerialdirigentin Dr. Marietta Claus, Leitender Ministerialrat Dr. Harald Kolz, Richterin am Landgericht Bettina Messer und Ministerialrat z. A. Martin Huff - Hessisches Ministerium der Justiz -, Staatsanwalt Dr. Achim Thoma - Staatsanwaltschaft bei dem Landgericht Wiesbaden -, Richter am Oberlandesgericht Dr. Helmut Fünfsinn und Ministerialdirigent a. D. Dr. Groß - Hessisches Ministerium der Justiz -;

- in der elften Sitzung des Untersuchungsausschusses am 11. Januar 2000:

- Staatssekretär Herbert Landau - Hessisches Ministerium der Justiz -;

- in der zwölften Sitzung des Untersuchungsausschusses am 17. Januar 2000:

- Herr Klaus-Dieter Koch und Frau Birgit Koch;

- in der 13. Sitzung des Untersuchungsausschusses am 21. Januar 2000:

- nochmals Staatsanwältin Dagmar Lachmann

- Staatsanwaltschaft bei dem Landgericht Gießen - sowie Staatssekretär Udo Corts - Hessisches Ministerium des Innern und für Sport -;

- in der 14. Sitzung des Untersuchungsausschusses am 24. Januar 2000 sowie der 16. Sitzung des Untersuchungsausschusses am 14. Februar 2000: Staatsminister Volker Bouffier - Hessischer Minister des Innern und für Sport -.

In der nicht öffentlichen 16. Sitzung vom 14. Februar 2000 hat der Untersuchungsausschuss die Beweisaufnahme geschlossen. Weitere Beweisanträge haben nicht vorgelegen.

2.10 In der nicht öffentlichen 17. Sitzung vom 17. März 2000 hat der Untersuchungsausschuss den Sachverhalt mehrheitlich festgestellt.

2.11 In der nicht öffentlichen 18. Sitzung vom 3. April 2000 hat der Untersuchungsausschuss die Bewertung beraten.

Teil II Wesentliches Untersuchungsergebnis:

1. Zur Information des Hessischen Landtags, seiner Gremien und der Öffentlichkeit durch Staatsminister Volker Bouffier über die gegen ihn als Privatperson geführten Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft bei dem Landgericht Gießen.

a) Festgestellter Sachverhalt:

Aufgrund:

- der Aussagen des Zeugen Klaus-Dieter Koch und der Zeugin Birgit Koch, des Betroffenen als Zeuge sowie

- des Inhalts der dem Untersuchungsausschuss vorgelegten Akten, insbesondere der Akten des Amtsgerichts Gießen - 25 F 634/98, so weit diese vorgelegt worden sind, nebst zwei Sonderheften Prozesskostenhilfe -, der Staatsanwaltschaft bei dem Landgericht Gießen - 401 Js 6101/99 und 401 Js 9688/99 mit Sonderheft Presseveröffentlichungen und Handakten -, des Hessischen Ministeriums der Justiz - 1430/1E - III/4 - 183/99, 1040/1 - M 3 - 25/99 DBA 209/XV, 1040/1 - M 3 - 42/99 DBA 319/XV und 1270 E -I/2 - 413/99 ist folgender Sachverhalt festzustellen:

- Familiensache Koch./. Koch Etwa seit 1994 kannten sich der Betroffene und die Zeugen Koch über ihre Kinder. Der Betroffene wusste seit Ende 1996/Anfang 1997, dass die Zeugen Koch eheliche Probleme hatten. Vor diesem Hintergrund fragte die Zeugin Koch in Anwesenheit des Zeugen Koch die Frau des Betroffenen, ob der Betroffene sie zu offenen Fragen einer vorübergehenden Trennung beraten könne.

Die Frau des Betroffenen antwortete hierauf, dass der Betroffene dies bei Freunden nicht tue. In der Folgezeit begegnete der Zeuge Koch noch des Öfteren dem Betroffenen, wobei sie sich privat auch über die Ehe des Zeugen Koch und die Folgen einer Trennung unterhielten. Am 30. Mai 1997 verließ der Zeuge Koch die eheliche Wohnung.

Am Donnerstag, dem 26. Juni 1997, traf der Betroffene den Zeugen Koch. Über das Zustandekommen dieses Zusammentreffens sind verschiedene Angaben gemacht worden. Jedenfalls fertigte der Betroffene handschriftlich eine Aufstellung zur Höhe von Ansprüchen auf Kindes- und Ehegattenunterhalt gemäß der Düsseldorfer Tabelle (NJW 1995, S. 2972; 1996, S. 1194) nach Frankfurter Praxis (NJW 1993, S. 310; 1992, S. 1807) auf der Rückseite eines Telefax-Vorlaufblattes des CDU-Kreisverbandes Gießen.