Herabsetzung des Wahlalters auf 16 Jahre

(Neufassung der Drs. 15/3)

Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Parlament verkleinern,Wahlalter senken

Die Bürgerschaft (Landtag) möge beschließen:

Die Bürgerschaft (Landtag) setzt einen nichtständigen Ausschuss Reform des Wahlrechts ein.

Der nichtständige Ausschuss hat insbesondere den Auftrag,

- einen Vorschlag zur Verkleinerung der Bürgerschaft (Landtag) auszuarbeiten;

- einen Vorschlag zur Herabsetzung des Wahlalters auf 16 Jahre vorzulegen;

- einen Vorschlag zu den Konsequenzen aus dem Urteil des Verfassungsgerichtshofes Nordrhein-Westfalen vom 6. Juli 1999 zur 5-%-Hürde im Kommunalwahlrecht für das Wahlrecht in der Stadt Bremen zu machen.

Der nichtständige Ausschuss Reform des Wahlrechts besteht aus fünf Mitgliedern und fünf stellvertretenden Mitgliedern. Er erstattet der Bürgerschaft (Landtag) Bericht bis zum 1. Mai 2000.